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# taz.de -- Neues Crowdfunding-Gesetz in den USA: Der kleine Börsengang
> In den USA wird es künftig einfacher für Firmen, Gelder im Netz
> einzusammeln. Das neue „Crowdfunding-Gesetz“ hat aber noch einige Tücken.
Bild: Vor zehn Jahren versuchten sich Startups an der Börse – jetzt dürfen …
BERLIN taz | Online-Plattformen wie [1][Kickstarter] sind in den USA und
zunehmend auch international ein großer Erfolg: Kreative Unternehmer und
solche, die es werden wollen, stellen ihren Produktvorschlag, ihr
Filmprojekt, ihre Softwareidee oder ihr Umweltvorhaben anderen Nutzern vor,
die dann dafür Geld geben können. Kommen innerhalb einer festgelegten Zeit
genügend virtuelle Scheine – Verpflichtungen, zu bezahlen – zusammen, kann
das Projekt starten. Die Plattform bekommt einen kleinen Prozentsatz, der
Rest geht komplett an den Unternehmer.
Auf diese Art sind schon zahllose spannende Zubehörartikel für Smartphones
oder Tablets entstanden, Retrovideospiele wurden wiederbelebt und Alben mit
Spielemusik angeschoben. Selbst nachhaltige Landwirtschaftsprojekte finden
hier ihr Startkapital.
An US-Präsident Barack Obama scheint der Trend nicht vorbeigegangen zu
sein: Im Rahmen des „Jumpstart Our Business Startups“-Gesetz, kurz JOBS
Act, sollen einige der „Crowdfunding“-Ideen nun auf das reguläre
Geschäftsleben übertragen wären. Das Paket, das bereits von
Repräsentantenhaus und Senat verabschiedet wurde, erlaubt es Unternehmen,
mit einem Crowdfunding-Ansatz Investoren zu finden.
Statt wie bei Kickstarter und Co. in einzelne Produkte ihr Geld zu stecken,
sollen die Amerikaner künftig leichter in junge Firmen investieren können,
die ihnen dann Anteile geben. Ganz neu ist die Idee nicht – etwas größer
gedacht, nennt man sie Börsengang. Allerdings muss man für das Crowdfunding
wesentlich weniger Hürden überspringen, so dass sich die Finanzierungsform
auch für kleine und mittlere Betriebe eignet, die noch kein Interesse daran
haben, an öffentlichen Märkten gehandelt zu werden.
Der JOBS Act erlaubt es unter anderem, dass eine Firma mehr Aktionäre haben
kann, bevor sie eine offizielle Akkreditierung bei der US-Börsenaufsicht
braucht und Berichtspflichten hat, die denen von Unternehmen an der Börse
entsprechen. Außerdem wurde der maximale Marktwert erhöht – auf immerhin 50
Millionen Dollar.
## Weniger Regulierung, einfache Berichtspflicht
Außerdem könnten interessierte Personen leichter in Crowdfunding-Firmen
investieren – dabei sollen sie mit jährlichen Limits geschützt werden, die
sich an ihrem Einkommen orientieren. Außerdem hebt der JOBS Act einige
Vorgaben auf, die das sogenannte Sarbanes-Oxley-Gesetz geschaffen hatte,
das nach dem Dotcom-Crash zur Jahrtausendwende eingeführt wurde: Es soll
regulatorische Erleichterungen geben, gleichzeitig werden die
Berichtspflichten vereinfacht.
Noch lässt sich nicht sagen, welche Auswirkungen das neue Gesetz auf
Investitionsklima und Verbraucherschutz haben wird. Sarbanes-Oxley gilt als
einer der Gründe, warum sich unter anderem Internet-Firmen mit Börsengängen
in den letzten zehn Jahren vergleichsweise zurückgehalten haben. In der
Dotcom-Zeit, an die sich nicht nur Börsenhändler noch lebhaft erinnern,
gingen zahllose Firmen an NASDAQ und Co., die noch rote Zahlen schrieben.
Mit dem Platzen der ersten Internet-Blase fielen die Umsätze, erste
Unternehmen gingen pleite. Resultat war eine Wertevernichtung in Höhe von
fünf Billionen Dollar gemessen am Marktwert zwischen 2000 und 2002.
Sarbanes-Oxley wurde eingeführt, damit sich so etwas nicht mehr so leicht
wiederholen kann. Entsprechend gab es Kritik von Verbraucherschützern, dass
der JOBS Act hier wieder Löcher reißen könnte.
Andere Beobachter fragen sich, ob Crowdfunding für Start-ups im
Techniksektor überhaupt eine sinnvolle Lösung ist. Eine Firma mit Hunderten
kleinen Aktionären könne Probleme bekommen, institutionelle Investoren
anzuziehen, sagte Bob Clarkson, ein auf Investmentrecht spezialisierter
Anwalt im Silicon Valley, der New York Times. Große Geldgeber sähen die
Gefahr, dass die Kleinfinanciers keine Lust mehr hätten, etwas
nachzuschießen, wenn eine Firma in eine Problemzone gerate. „Der Prozess,
die Genehmigung der Aktionäre für eine nächste Finanzierungsrunde
einzuholen, wird bei mehreren Hundert Personen komplexer und
unvorhersehbarer.“
4 Apr 2012
## LINKS
[1] http://www.kickstarter.com/
## AUTOREN
Ben Schwan
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