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# taz.de -- USA erhalten Zugriff auf Passagierdaten: Wer hat uns verraten? Flug…
> Das Europäische Parlament macht's möglich: Die USA erhalten umfassenden
> Zugriff auf die Daten europäischer Passagiere, die in das Land fliegen.
Bild: Kann sich beeilen, wie es will – die Fluggastdaten sind schneller da.
BRÜSSEL taz | Wer in die USA fliegt, muss in Kauf nehmen, dass die
Fluggesellschaften umfangreiche Passagierdaten an die amerikanischen
Behörden weitergeben. Das Europäische Parlament hat gestern den Weg frei
gemacht für ein entsprechendes Abkommen zwischen der EU und den USA.
„Dieses Abkommen ist der erste Schritt von einem Rechtsstaat zu einem
Überwachungsstaat. Daten werden unabhängig von jedem Verdacht gespeichert
und weitergegeben. Ich bin extrem enttäuscht“, sagte der grüne
EU-Abgeordnete Jan Philipp Albrecht nach der Abstimmung.
Die Daten sollen mindestens fünf Jahre gespeichert, aber bereits nach sechs
Monaten anonymisiert werden. Allerdings dürfen sie mit einem richterlichen
Beschluss auch in Fällen verwendet werden, in denen es nicht um Kampf gegen
Terrorismus, sondern um andere schwere Verbrechen geht. Kritiker bemängeln
außerdem, dass es keine unabhängige Prüfinstanz geben wird.
Die zuständige EU-Kommissarin Cecilia Malmström begrüßt das Ja des
Parlaments: „Das Abkommen ist auf jeden Fall besser für die EU-Bürger als
das bisherige. Es ist rechtlich bindend und damit klarer als die bisherigen
Texte. Die Daten dürfen außerhalb des Antiterrorkampfs nur mit
richterlicher Anweisung verwendet werden. Das ist ein Fortschritt. Außerdem
haben wir Europäer mehr Möglichkeiten, den Amerikanern auf die Finger zu
schauen“, sagte sie der taz.
Die EU-Kommission hat künftig das Recht, bei den amerikanischen Behörden
vor Ort zu prüfen, ob der Datenschutz eingehalten wird. Das Abkommen gilt
als Vorlage für weitere Vereinbarungen mit anderen Ländern. Zurzeit wird
mit Kanada verhandelt. „Die Prinzipien werden überall die gleichen sein.
Aber natürlich schauen wir uns jeden Fall noch einmal im Detail an“, sagt
Malmström.
Einige Abgeordneten hatten beantragt, das Abkommen vom Europäischen
Gerichtshof prüfen zu lassen, was die Mehrheit gestern abgelehnt hat. Es
kann in Kraft treten, sobald die EU und die USA offiziell unterzeichnet
haben. Das wird, so Malmström, nur wenige Monate dauern. Dann können sich
noch einzelne Bürger gerichtlich gegen die Datenweitergabe wehren. Albrecht
will eventuell wegen Verletzung der Europäischen Grundrechte-Charta klagen,
die einen ordentlichen Datenschutz verspricht.
20 Apr 2012
## AUTOREN
Ruth Reichstein
## TAGS
Schwerpunkt Überwachung
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