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# taz.de -- Urteil zu Mohammed-Karikaturen-Verbot: „Pro NRW“ darf weiter pr…
> Geurteilt: Die rechtsextreme „Pro NRW“ darf islamfeindliche Karikaturen
> zeigen. Die von der Aktion ausgehende öffentliche Gefahr sieht das
> Gericht nicht als Verbotsgrund.
Bild: Die umstrittenen Karikaturen am Samstag in Bonn.
MINDEN dpa/afp | Nach einem Gerichtsurteil darf die rechtsextreme
Splitterpartei „Pro NRW“ bei einer Kundgebung in Bielefeld am Montag die
umstrittenen „Mohammed“-Karikaturen zeigen. Das Polizeipräsidium in
Bielefeld hatte dies der Splitterpartei zunächst untersagt. Dagegen war
„Pro NRW“ vor das Verwaltungsgericht in Minden gezogen.
Die Begründung des Verbots, dass eine erhebliche öffentliche Gefahr von der
Aktion ausgehe, sei als nicht ausreichend angesehen worden, sagte ein
Gerichtssprecher. In Bielefeld gingen am Mittag etwa 15 Anhänger von „Pro
NRW“ in der Nähe einer Moschee auf die Straße. Dagegen protestierten laut
Polizei 400 Demonstranten vor allem aus dem linken Spektrum.
Am Samstag war eine Demonstration von „Pro NRW“ an einer Moschee in Bonn
war eskaliert, nachdem Aktivisten der rechtsextremen Partei
Mohammed-Karikaturen gezeigt hatten. Daraufhin griffen Gegendemonstranten
aus dem salafistischen Umfeld die Polizei an. Dabei wurden insgesamt 29
Polizisten verletzt und 109 Menschen vorläufig festgenommen. Gegen einen
Salafisten wird wegen versuchten Mordes ermittelt.
Der nordrhein-westfälische Innenminister Ralf Jäger (SPD) wies die Polizei
daraufhin an, das zeigen der Karikaturen nicht mehr zu erlauben. Vergangene
Woche hatte das Oberverwaltungsgericht in Münster ein solches Verbot
gekippt. Nach Ansicht des Ministeriums ergab sich durch die Eskalation am
Samstag aber eine neue Ausgangslage.
Die bildliche Darstellung Mohammeds ist im Islam verboten. Die
Veröffentlichung von Mohammed-Karikaturen in Dänemark hatte 2005 zu teils
gewalttätigen Protesten von Muslimen in aller Welt geführt.
7 May 2012
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