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# taz.de -- Blockupy in Frankfurt: Bis zur letzten Instanz
> Die Occupy-Aktionen bis Freitag wurden verboten. Undifferenzierte
> Aufenthaltsverbote wurden allerdings wieder zurückgenommen. Die Groß-Demo
> am Samstag findet statt.
Bild: Polizist/innen räumten am Mittwoch das Occupy-Camp vor der EZB in Frankf…
FREIBURG taz | Die Occupy-Proteste, die über drei Tage das Geschäftsviertel
einer Großstadt lahmlegen sollten, sind in Deutschland wohl ohne Beispiel.
Die Stadt Frankfurt reagiert darauf mit der größtmöglichen Eskalation und
verbot für vier Tage alle Proteste. Doch die Justiz reagierte
differenziert: Flächendeckende Blockaden bleiben verboten, einzelne Demos
wurden erlaubt, undifferenzierte Aufenthaltsverbote gekippt.
Das Verwaltungsgericht Frankfurt bestätigte bereits am Montag das
großflächige Demonstrationsverbot für Donnerstag und Freitag. Die Richter
ließen offen, ob die von den Kapitalismusgegnern geplante „Blockade“ und
„Lahmlegung“ des Frankfurter Bankenviertels noch vom Demonstrationsrecht
geschützt ist.
In jedem Fall sei ein Verbot gerechtfertigt, denn die Interessen der
Anwohner, Geschäftsinhaber und Banken sowie ihrer Mitarbeiter hätten in der
Abwägung Vorrang vor einer derartigen Aktionsform. Am Mittwoch hat dann der
Verwaltungsgerichtshof (VGH) Kassel dieses Verbot bestätigt.
Die Richter wiesen ergänzend auf den Schutz der eingesetzten Polizeibeamten
hin. Am Mittwochabend lehnte schließlich auch das Bundesverfassungsgericht
eine einstweilige Anordnung gegen das Verbot ab. Die ebenfalls verbotene
Auftakt-kundgebung am Mittwoch war besonders umstritten. Das
Verwaltungsgericht hatte sie zugelassen, weil hier die Sicherheit noch
gewährleistet werden könne. Der VGH stellte auf Antrag der Stadt Frankfurt
dagegen das Verbot wieder her.
## Alle kleineren Aktionen verboten
Dagegen kann die Großdemonstration am Samstag stattfinden. Die Stadt hatte
sie ebenfalls untersagt. Doch sowohl das Verwaltungsgericht als auch der
VGH hielten dieses Verbot für übertrieben. Die Frankfurter Richter betonten
allerdings, dass die Sicherheit am Samstag nur gewährleistet werden könne,
wenn zuvor alle kleineren Aktionen verboten sind.
Das Komitee für Grundrechte und Demokratie hatte für Donnerstag 12 Uhr zu
einer eigenen Demonstration an der Paulskirche aufgerufen. Dort sollte
gegen die umfassenden Demonstrationsverbote protestiert werden. Auch diese
Demonstration wurde von der Stadt verboten.
Das Komitee klagte dagegen, hatte beim Verwaltungsgericht aber keinen
Erfolg: Die Grundrechte-Demo könnte zur Umgehung der anderen Demo-Verbote
genutzt werden, glaubten die Richter. Das Occupy-Protestcamp vor der
Europäischen Zentralbank war am Mittwoch geräumt worden.
## Präventive Aufenthaltsverbote
Die Gerichte hatten dies gebilligt, damit dort eine Sicherheitszone
errichtet werden kann. Rund 400 Personen, die im März nach Ausschreitungen
bei einer linksradikalen Demo eingekesselt wurden, hatten von der Stadt
präventive Aufenthaltsverbote für die Innenstadt erhalten. Diese sollten
von Mittwoch bis Sonntag gelten.
Auf Anregung des Verwaltungsgerichts nahm die Stadt die Maßnahmen am
Mittwoch zurück. Das Thema wird die Gerichte weiter beschäftigen: Die
Berliner Demonstranten, die am Donnerstag in ihren Bussen vor Frankfurt
abgefangen wurden, kündigten eine Klage gegen ihre Stadtverbote an.
18 May 2012
## AUTOREN
Christian Rath
## TAGS
Schwerpunkt Occupy-Bewegung
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