# taz.de -- Blockupy in Frankfurt: Bis zur letzten Instanz | |
> Die Occupy-Aktionen bis Freitag wurden verboten. Undifferenzierte | |
> Aufenthaltsverbote wurden allerdings wieder zurückgenommen. Die Groß-Demo | |
> am Samstag findet statt. | |
Bild: Polizist/innen räumten am Mittwoch das Occupy-Camp vor der EZB in Frankf… | |
FREIBURG taz | Die Occupy-Proteste, die über drei Tage das Geschäftsviertel | |
einer Großstadt lahmlegen sollten, sind in Deutschland wohl ohne Beispiel. | |
Die Stadt Frankfurt reagiert darauf mit der größtmöglichen Eskalation und | |
verbot für vier Tage alle Proteste. Doch die Justiz reagierte | |
differenziert: Flächendeckende Blockaden bleiben verboten, einzelne Demos | |
wurden erlaubt, undifferenzierte Aufenthaltsverbote gekippt. | |
Das Verwaltungsgericht Frankfurt bestätigte bereits am Montag das | |
großflächige Demonstrationsverbot für Donnerstag und Freitag. Die Richter | |
ließen offen, ob die von den Kapitalismusgegnern geplante „Blockade“ und | |
„Lahmlegung“ des Frankfurter Bankenviertels noch vom Demonstrationsrecht | |
geschützt ist. | |
In jedem Fall sei ein Verbot gerechtfertigt, denn die Interessen der | |
Anwohner, Geschäftsinhaber und Banken sowie ihrer Mitarbeiter hätten in der | |
Abwägung Vorrang vor einer derartigen Aktionsform. Am Mittwoch hat dann der | |
Verwaltungsgerichtshof (VGH) Kassel dieses Verbot bestätigt. | |
Die Richter wiesen ergänzend auf den Schutz der eingesetzten Polizeibeamten | |
hin. Am Mittwochabend lehnte schließlich auch das Bundesverfassungsgericht | |
eine einstweilige Anordnung gegen das Verbot ab. Die ebenfalls verbotene | |
Auftakt-kundgebung am Mittwoch war besonders umstritten. Das | |
Verwaltungsgericht hatte sie zugelassen, weil hier die Sicherheit noch | |
gewährleistet werden könne. Der VGH stellte auf Antrag der Stadt Frankfurt | |
dagegen das Verbot wieder her. | |
## Alle kleineren Aktionen verboten | |
Dagegen kann die Großdemonstration am Samstag stattfinden. Die Stadt hatte | |
sie ebenfalls untersagt. Doch sowohl das Verwaltungsgericht als auch der | |
VGH hielten dieses Verbot für übertrieben. Die Frankfurter Richter betonten | |
allerdings, dass die Sicherheit am Samstag nur gewährleistet werden könne, | |
wenn zuvor alle kleineren Aktionen verboten sind. | |
Das Komitee für Grundrechte und Demokratie hatte für Donnerstag 12 Uhr zu | |
einer eigenen Demonstration an der Paulskirche aufgerufen. Dort sollte | |
gegen die umfassenden Demonstrationsverbote protestiert werden. Auch diese | |
Demonstration wurde von der Stadt verboten. | |
Das Komitee klagte dagegen, hatte beim Verwaltungsgericht aber keinen | |
Erfolg: Die Grundrechte-Demo könnte zur Umgehung der anderen Demo-Verbote | |
genutzt werden, glaubten die Richter. Das Occupy-Protestcamp vor der | |
Europäischen Zentralbank war am Mittwoch geräumt worden. | |
## Präventive Aufenthaltsverbote | |
Die Gerichte hatten dies gebilligt, damit dort eine Sicherheitszone | |
errichtet werden kann. Rund 400 Personen, die im März nach Ausschreitungen | |
bei einer linksradikalen Demo eingekesselt wurden, hatten von der Stadt | |
präventive Aufenthaltsverbote für die Innenstadt erhalten. Diese sollten | |
von Mittwoch bis Sonntag gelten. | |
Auf Anregung des Verwaltungsgerichts nahm die Stadt die Maßnahmen am | |
Mittwoch zurück. Das Thema wird die Gerichte weiter beschäftigen: Die | |
Berliner Demonstranten, die am Donnerstag in ihren Bussen vor Frankfurt | |
abgefangen wurden, kündigten eine Klage gegen ihre Stadtverbote an. | |
18 May 2012 | |
## AUTOREN | |
Christian Rath | |
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Schwerpunkt Occupy-Bewegung | |
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