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# taz.de -- Kommentar Blockupy: Behörden sorgen für Bambule
> In Frankfurt führen die Behörden de facto ein Notstandsrecht aus. Dafür
> gibt es aber keine Grundlage. Ein waschechter Skandal, der Konsequenzen
> haben muss.
Bunte Demonstrationen, friedliche Sitzblockaden, Treueschwüre auf das
Grundgesetz: In der Mainmetropole ist bislang viel passiert, aber alles
anders gekommen als es die Stadt prophezeit hatte. Randale und Bambule wie
in Griechenland hatte die Frankfurter Polizei heraufbeschworen und mit
dieser Begründung massiv in das Recht auf Versammlungsfreiheit
eingegriffen. Wenn alles so friedlich bleibt wie bisher, dann ist das ein
waschechter Skandal.
Mit etlichen Maßnahmen führen die Frankfurter Behörden derzeit de facto ein
Notstandsrecht aus, für das sie keine Grundlage haben. Ein mehrtägiges
Demonstrationsverbot für das Blockupy-Bündnis – richterlich bestätigt -
weitet die Polizei pauschal auf sämtliche Gruppen aus, die in diesen Tagen
in Frankfurt ihre Meinung kund tun wollen.
Man muss den Unterschied begreifen: Demonstrationen können nur konkret und
individuell begründet verboten werden. Im Grundgesetz heißt es: „Alle
Deutschen haben das Recht, sich ohne Anmeldung oder Erlaubnis friedlich und
ohne Waffen zu versammeln.“
Ein generelles Demonstrationsverbot bedürfte einer Allgemeinverfügung. So
etwas gibt es bei Castortransporten. Dort gilt sie für einen Radius von 50
Metern links und rechts der Atomtransportstrecke, um unmittelbare Gefahr
für Leib und Leben zu vermeiden. In Frankfurt werden ohne eine solche
Grundlage Grundrechte in der gesamten Innenstadt verwehrt. Als das
Grundrechtekomittee am Donnerstag genau dagegen demonstrieren wollte, wurde
auch dies untersagt.
Mehr noch: Auch nachdem die Stadt zunächst über 400 Menschen
Aufenthaltsverbote für die gesamte Innenstadt ausgestellt hatte und diese
umgehend für rechtswidrig befunden wurden, erteilte sie am Donnerstag
Anreisenden bereits auf der Autobahn weitere Aufenthaltsverbote, die teils
bis zum Sonntag gültig sein sollen – obwohl am Samstag eine richterlich
erlaubte Demonstration stattfindet. In Frankfurt muss das Grundrecht auf
Versammlungsfreiheit nun erkämpft werden.
Eines gehört jedoch auch zu diesem Kampf: Er muss weiter so konsequent
friedlich bleiben wie bisher. Wenn jetzt die Demonstranten durchdrehen,
gilt alles, was hier bislang steht, nicht mehr.
18 May 2012
## AUTOREN
Martin Kaul
## TAGS
Schwerpunkt Occupy-Bewegung
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