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# taz.de -- Verfassungsschutz und Gemeinnützigkeit: Gefahr „kommunistisches …
> Extremistisch eingestuften Vereinen droht der Verlust der
> Gemeinnützigkeit. Wo der Verfassungsschutz danebenlag und wie sich
> Vereine teilweise mit Erfolg gewehrt haben.
Bild: Der Al-Rahman-Moschee-Verein klagte erfolgreich gegen die Einstufung als …
FREIBURG taz | Vereine, die der Verfassungsschutz für extremistisch hält,
sollen [1][künftig] automatisch ihre Steuervorteile verlieren. Niemand kann
sagen, wie viele als extremistisch eingestufte Organisationen trotzdem als
gemeinnützig gelten, angeblich hat nicht einmal der Verfassungsschutz den
Überblick. Hier einige Beispiele, um die es bereits Diskussionen und
Prozesse gab.
Collegium Humanum: In der rechtsradikalen Bildungseinrichtung in Vlotho
(NRW) werde der Holocaust relativiert, berichtete Anfang 2008 der Spiegel.
Die Akademie wurde zwar im Verfassungsschutzbericht des Bundes erwähnt,
hatte aber zugleich den Status der Gemeinnützigkeit. Die Proteste waren so
zahlreich, dass daraufhin das Steuerrecht verschärft wurde: Schon die
Erwähnung in einem Verfassungsschutzbericht sollte künftig in der Regel den
Verlust der Gemeinnützigkeit zur Folge haben. Das Collegium Humanum wurde
im Mai 2008 aber gleich ganz verboten.
Al-Rahman-Moschee Leipzig: Dieser dem Salafismus zugerechnete Moscheeverein
war eine der ersten Einrichtungen, die die Gemeinnützigkeit nur deshalb
verlor, weil sie in einem Verfassungsschutzbericht (hier: Sachsens) genannt
wurde. Der Verein klagte jedoch dagegen – mit Erfolg. Das Finanzgericht
Leipzig entschied 2011, dass vom Verfassungsschutz monierte Links auf der
Moschee-Webseite nicht ausreichten, den Verein als extremistisch
einzustufen.
Initiativ e. V.: Die Duisburger Gruppe, die dem linken
Antiimperialismus-Spektrum zugerechnet wurde, verlor die Gemeinnützigkeit,
weil sie im Verfassungsschutzbericht von NRW erwähnt wurde. Unter anderem
wurde ihr ein „kommunistisches Weltbild“ unterstellt. Das Finanzgericht
Düsseldorf zeigte sich hiervon im Februar 2010 unbeeindruckt: „Die
Ausführungen in den Verfassungsschutzberichten erschöpfen sich in bloßen
Mutmaßungen.“
Die Gemeinnützigkeit bekam der Initiativ e. V. aber aus einem anderen Grund
nicht zurück: Der Verein habe sich zu viel mit Themen wie Hartz IV
beschäftigt, die mit dem Satzungszweck „Völkerverständigung“ nichts zu t…
hätten, so das Gericht.
AIDA: Der bayerische Verfassungsschutz nahm die Antifaschistische
Informations-, Dokumentations- und Archivstelle (AIDA) im Jahr 2008 als
„linksextremistische Organisation“ in seinen Bericht auf. Kurze Zeit später
verlor das Münchener Antifa-Archiv seine Gemeinnützigkeit. Auch AIDA klagte
– aber nicht gegen den Steuerbescheid, sondern schon gegen die Aufnahme in
den Verfassungsschutzbericht. Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof
entschied 2010, dass der Eintrag geschwärzt werden muss. Es seien keine
Tatsachen mitgeteilt worden, warum AIDA extremistisch sein soll. Über die
Einträge in späteren VS-Berichten wird noch prozessiert.
VVN/BdA Rheinland-Pfalz: Das Finanzamt Mainz entzog im September 2011 dem
Landesverband der Vereinigung der Verfolgten des Naziregimes (VVN) die
Gemeinnützigkeit, weil die Organisation in den Verfassungsschutzberichten
von drei anderen Ländern (u. a. in Bayern) erwähnt wurde. Nach politischen
Protesten nahm das Finanzamt die Entscheidung ein halbes Jahr später wieder
zurück. Eine Klage war hier nicht erforderlich. Künftig wäre das nicht mehr
möglich.
21 May 2012
## LINKS
[1] /Plaene-fuer-den-Verfassungsschutz/!93766/
## AUTOREN
Christian Rath
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