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# taz.de -- Gemeinnützigkeit von Organisationen: Keine Sache des Verfassungssc…
> Schwarz-Gelb wollte Vereinen die Gemeinnützigkeit aberkennen, wenn sie im
> Verfassungsschutzbericht genannt werden. Nun nicht mehr.
Bild: Angst vor dem Schredder: Protest gegen die Regierungspläne.
BERLIN taz | Über die Gemeinnützigkeit von Organisationen wird auch in
Zukunft allein das Finanzamt entscheiden – und nicht der Verfassungsschutz.
Eine entsprechende Änderung im Entwurf des Jahressteuergesetz 2013, die
dies ermöglicht hätte, wurde zurückgenommen.
Darauf verständigten sich Finanzpolitiker der schwarz-gelben Koalition.
Nach den Plänen der Regierung sollte den Vereinen die Gemeinnützigkeit
aberkannt werden, wenn sie in einen der Verfassungsschutzberichte der
Länder oder des Bundes auch nur erwähnt werden.
Dagegen hätten sich Vereine und Organisationen nur wehren können, indem sie
gegen den Verfassungsschutzbericht vorgehen. Der geplante Entwurf des
Gesetzes hatte für Widerstand gesorgt. An die Gemeinnützigkeit der Vereine
sind erhebliche Steuervorteile geknüpft. Jutta Sundermann vom
Attac-Koordinierungskreis ist mit der Entscheidung der Koalition zufrieden:
„Wir sind glücklich darüber, dass unser Protest so kurzfristig Ergebnisse
gezeigt hat, hier knallen gerade die Sektkorken.“
Der Grund für die Wende ist weniger das Mitleid der Regierungsfraktionen
mit als extremistisch eingestuften Organisationen, als eine pragmatische
Sachentscheidung. Denn Juristen hatten schon länger über eine unzulässige
Rechtswegverkürzung verklagt. Im Ergebnis hätten betroffene Organisationen
zunächst gegen die Erwähnungen im Verfassungsschutzbericht vorgehen müssen.
Das sieht auch Lothar Binding, finanzpolitischer Sprecher der SPD, als den
Hauptgrund an: „Auch der Verfassungsschutz macht Fehler. Es dürfen deshalb
nicht automatisch rechtliche Folgen geschaffen werden, nur weil eine
Organisation aufgeführt ist“, sagte Binding der taz.
Auch bei der Union, die die Änderung forciert hatte, ist man plötzlich
dieser Ansicht. „Der Rechtsschutz wäre zu stark verkürzt worden, ohne dass
bereits festgestanden hätte, ob diese Organisationen wirklich
verfassungsfeindlich sind“, so Klaus-Peter Flosbach, finanzpolitischer
Sprecher der Unionsfraktion. Man wolle darauf hinwirken, dass die
Verfassungsschutzberichte von Bund und Ländern einheitlicher und deutlicher
ausgestaltet werden, so Flosbach weiter.
Die Kritik daran wird in einem Bericht zum Gesetzentwurf formuliert. Für
die Organisationen bleibt mit der Entscheidung alles beim Alten. Wird ihre
Gemeinnützigkeit aberkannt, können sie den normalen Rechtsweg gegen die
Entscheidung der Finanzämter beschreiten.
19 Oct 2012
## AUTOREN
Johannes Wendt
## TAGS
Attac
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