| # taz.de -- Gemeinnützigkeit von Vereinen: Entzug muss warten | |
| > Müssen sich Finanzbehörden am Votum des Verfassungsschutzes orientieren, | |
| > wenn sie über die Gemeinnützigkeit von Vereinen entscheiden sollen? Jein, | |
| > sagt die Bundesregierung. | |
| Bild: Welche Vereine Steuervorteile bekommen oder nicht, soll vielleicht nicht … | |
| FREIBURG taz | Die Bundesregierung sieht keine rechtsstaatlichen Probleme, | |
| wenn künftig der Verfassungsschutz über die Gemeinnützigkeit von | |
| Organisationen befindet. Schließlich müsse vor dem Entzug der | |
| Steuervorteile eine Entscheidung der Verwaltungsgerichte abgewartet werden, | |
| heißt es in der Antwort auf eine kleine Anfrage der Linken. Damit versucht | |
| das Finanzministerium die umstrittenen Pläne für das Jahressteuergesetz | |
| 2013 zu entschärfen. | |
| In diesem Gesetzentwurf ist eine Regelung enthalten, die viele | |
| Organisationen in große Unruhe versetzt hat. Danach sollen Vereinigungen, | |
| die in einem Verfassungsschutzbericht als extremistisch aufgelistet sind, | |
| automatisch die Gemeinnützigkeit verlieren. | |
| Bisher galt nur eine „widerlegbare“ Vermutung, dass in diesem Fall keine | |
| Gemeinnützigkeit vorliegt. Das aber bedeutet: Finanzbehörden oder | |
| Finanzgerichte konnten in begründeten Fällen auch von der Einschätzung des | |
| Verfassungsschutzes abweichen, künftig soll dies nicht mehr möglich sein | |
| (siehe taz vom 22. Mai). | |
| Die Bundesregierung hat in ihrer Antwort gegenüber der Linksfraktion jetzt | |
| aber eine wichtige Einschränkung vorgenommen: Wenn eine Gruppierung vor den | |
| Verwaltungsgerichten gegen ihre Einstufung als extremistisch klagt, werden | |
| Finanzämter und Finanzgerichte den Ausgang dieser Verfahren „künftig | |
| abwarten“. Bis zu einem rechtskräftigen Urteil, das einige Jahre dauern | |
| kann, dürfte also kein – möglicherweise irreparabler – Schaden eintreten. | |
| Im Gesetzentwurf ist eine solche Wartepflicht auf das | |
| verwaltungsgerichtliche Verfahren bisher freilich nicht vorgesehen. Wenn | |
| die Regierung das Versprechen ernst meint, müsste sie also den Entwurf des | |
| Jahressteuergesetzes entsprechend ändern. Eine Regierungsantwort im | |
| Bundestag bindet die Finanzämter nicht. | |
| Außerdem versucht die Regierung, Befürchtungen zu zerstreuen, dass bereits | |
| jede Erwähnung in einem Verfassungsschutzbericht zum Entzug der | |
| Gemeinnützigkeit führt. Erforderlich sei vielmehr eine „ausdrückliche“ | |
| Einstufung als extremistische Organisation, heißt es in der | |
| Regierungsantwort. Eine bloß beiläufige Erwähnung genüge ebenso wenig wie | |
| eine Auflistung als „Verdachtsfall“. Derzeit enthält der | |
| Verfassungsschutzbericht des Bundes 19 Verdachtsfälle, von der extrem | |
| rechten Gruppe „Pro NRW“ bis zum „Zentralrat der Ex-Muslime“, der der | |
| Arbeiterkommunistischen Partei Iran (API) nahestehen soll. | |
| In solchen Fällen sollen aber die Finanzbehörden selbst ermitteln, ob die | |
| Organisation extremistische Ziele verfolgt und deshalb die Gemeinnützigkeit | |
| verliert. Das heißt: In diesen Fällen sollen nun die Finanzämter die Arbeit | |
| des Verfassungsschutzes zu Ende führen. Und zuständig für die Prüfung wären | |
| dann auch wieder die Finanzgerichte, obwohl die Regierung Fragen der | |
| Extremismus-Einstufung doch gerade bei den „sachnäheren“ | |
| Verwaltungsgerichten konzentrieren will. Die Reform ist offensichtlich noch | |
| nicht richtig durchdacht. | |
| 25 Jul 2012 | |
| ## AUTOREN | |
| Christian Rath | |
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