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# taz.de -- Nachverfolgung von Netznutzern: Auch Twitter will beim Surfen zuseh…
> Nachdem Google und Facebook für ihr Tracking kritisiert wurden, will
> Twitter nun nachziehen. Nutzer sollen aber von vornherein widersprechen
> können.
Bild: Wo bist du gewesen?
Wer darf wissen, wo ich mich im WWW herumgetrieben habe? Über diese Frage
streiten Datenschützer und Werbeindustrie seit Jahren. Der Grund dafür: Auf
Webseiten werden heute oft Drittangebote integriert.
Facebook mit seinem „Gefällt mir“-Knopf, Google mit seinen verschiedenen
Angeboten, Werbedienstleister wie die Berliner Nugg.ad AG oder auch Twitter
sind mit verschiedenen ihrer Funktionen in anderen Webangeboten präsent.
Mithilfe der sogenannten Cookies, kleinen Textdateien, die der Webbrowser
abspeichert, können sie überall dort, wo ihre Angebote integriert sind,
nachvollziehen, wenn Nutzer sich auf diesen Webseiten bewegen – und hieraus
weitere Informationen gewinnen, beispielsweise für Werbung.
Diese Praxis ist höchst umstritten, so streitet das Unabhängige
Landeszentrum für Datenschutz (ULD) in Schleswig-Holstein seit über einem
Jahr mit Facebook darüber, ob dies rechtlich zulässig ist oder nicht.
Twitter möchte nun ebenfalls diese Technik nutzen. Anders als Facebook oder
die Werbeindustrie verspricht das Kurznachrichtennetzwerk allerdings, die
Technik erst einmal nur dafür einzusetzen, seinen Nutzern bessere
Empfehlungen geben zu können, welche anderen Nutzer sie ebenfalls
interessieren könnten.
Wenige Stunden vor dieser Ankündigung gab Twitter jedoch auch etwas anderes
bekannt: Man wolle die sogenannte „Do Not Track“-Initiative aktiv
unterstützen. Dabei handelt es sich um einen neuen Standard, der eben
solche Beobachtungsmaßnahmen im Netz verhindern soll, wenn der Nutzer das
will: bereits heute können Nutzer von Firefox und Internet Explorer in
ihren Browsereinstellungen sagen, dass sie nicht beim Surfen beobachtet
werden möchten – aus Datenschutzsicht keine optimale Lösung, aber immer
noch besser als nichts.
## Opt-In oder Opt-Out?
Datenschützer fordern, dass das Tracking nur bei Zustimmung (Opt-In)
erlaubt sein soll, die Werbetreibenden finden, dass eine Widerspruchslösung
(Opt-Out) angesichts der Werbefinanzierung vieler Internetangebote
ausreichend sein sollte. Die US-Handels- und Verbraucherschutzbehörde
Federal Trade Commission (FTC) findet ihrerseits die Idee des Widerspruchs
über eine zentrale Einstellung, wie sie „Do Not Track“ bietet ausreichend …
und viele der entsprechenden Unternehmen sitzen in den USA.
Um die genaue Umsetzung gibt es Streit: wie alle
World-Wide-Web-Grundbedingungen soll auch „Do Not Track“ durch das
Standardisierungsgremium des Webs, das World Wide Web Consortium (W3C),
normiert werden. Voraussichtlich Ende des Jahres soll dort dann erstmals
verbindlich festgeschrieben werden, wie „Do not Track“ genau aussehen und
was es alles umfassen soll.
Klar ist: hinter verschlossenen Türen wird kräftig gestritten. Denn sowohl
Microsoft als auch Google sind – anders als die Mozilla-Stiftung, die „Do
not Track“ aktiv vorantreibt – nicht nur Anbieter von Webbrowsern. Sondern
zugleich auch selbst Anbieter von Werbung im Netz. Der Interessenkonflikt
zwischen einem zumindest etwas besseren Datenschutz im Netz und den
Profilbildungsgelüsten der Werbetreibenden ist bei ihnen also schon
hausintern vorprogrammiert.
## Chaos in Europa
In Europa hat der Streit auch eine klassisch politische Dimension: die
sogenannte E-Privacy-Richtlinie sollte für ganz Europa einheitlich regeln,
welche Maßstäbe für das Tracking angelegt werden sollen.
Doch derzeit herrscht dabei Chaos: der europäische Gesetzestext stellt
deutlich höhere Hürden für die Nutzerbeobachtung auf, als das, was in der
Begründung durch die Kommission genannte wurde – und mit der Umsetzung in
nationales Recht haben es viele Staaten alles andere als eilig.
Eigentlich lief die Frist dafür bereits vor einem Jahr ab. Doch in vielen
Mitgliedstaaten ist seitdem nichts passiert. Die Bundesregierung versucht
sich derweil durchzumogeln: sie behauptet einfach, dass die Rechtslage in
Deutschland die Richtlinienvorgaben bereits ausreichend erfüllen würde.
Was wiederum die EU-Kommission anders sieht. Ob „Do Not Track“ bei der
Lösung eine wirkliche Hilfe oder nicht eher eine Alibilösung darstellt,
wird sich erst noch zeigen müssen.
22 May 2012
## AUTOREN
Falk Lüke
## TAGS
Datenschutz
Schwerpunkt Überwachung
Schwerpunkt Überwachung
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