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# taz.de -- Mediengesetz in Ungarn: Ein bisschen weniger Zensur
> Das umstrittene Mediengesetz in Ungarn wird auf Druck des
> Verfassungsgerichts modifiziert. Aber nicht alle Veränderungen sind
> Verbesserungen.
Bild: Schon im Jahr 2010 protestierten ungarische Zeitungsmacher gegen das Medi…
WIEN taz | Ungarns Parlament hat am Donnerstag kleine Korrekturen des
umstrittenen Mediengesetzes beschlossen. Damit kam es einem Auftrag des
Verfassungsgerichtshofs nach, der vergangenen Dezember erkannt hatte,
mehrere Passagen seien mit der Verfassung nicht vereinbar. Die
Verfassungsklage war von der führenden Qualitätstageszeitung des Landes,
Népszabadság, eingebracht worden.
Nach der neuen Regelung darf die Nationale Medien- und
Kommunikationsbehörde (NMHH) redaktionelle Inhalte bei gedruckten Medien
nicht mehr kontrollieren. Ob ein Artikel die Privatsphäre einer Person
verletzt, obliegt nicht mehr der Beurteilung der mächtigen Medienbehörde,
sondern muss von einem Gericht beurteilt werden. Das gilt nicht für die
audiovisuellen Medien. Die bleiben weiterhin der inhaltlichen Kontrolle
durch die NMHH unterworfen.
Verbessert wurde auch der Schutz des Redaktionsgeheimnisses. Journalisten
können nicht mehr zur Offenlegung ihrer Quellen gezwungen werden. Nur bei
schweren Verbrechen, die ohne die Hilfe der Redakteure nicht geklärt werden
könnten, darf künftig ein Gericht ins Redaktionsgeheimnis eingreifen.
Die Modifikationen betreffen auch Verträge für Radiofrequenzen, die vom
Medienrat der Nationalen Medien- und Kommunikationsbehörde (NMHH)
unterzeichnet werden. Sie sehen vor, dass nach den früheren Regelungen
geschlossene Verträge Ende 2012 auslaufen. Das ermöglicht eine
Neuverteilung.
Für den Oppositionssender Klubrádió, der sich gegen den Entzug der
Sendefrequenz erfolgreich gerichtlich zur Wehr gesetzt hat, wurde ein
eigenes Gesetz geschaffen, das die bisher wegen ihres informativen
Charakters als gemeinnützig und daher gebührenbefreit geltenden Radios als
kommerzielle Sender einstuft. Als solcher müsste Klubrádió eine Gebühr
bezahlen, die er mangels ausreichender Werbeeinnahmen nicht aufbringen
kann. Der kritische Sender müsste also die Frequenz zurückgeben und kann
laut Gesetz auch nicht auf eine andere ausweichen. In bewährter Manier
entfaltet dieses Gesetz rückwirkende Gültigkeit.
Keine Abstriche machte das Parlament bei der parteipolitisch einseitigen
Zusammensetzung der Medienbehörde, die vom Europarat beanstandet worden
war. Weitere Zugeständnisse sind auch nicht zu erwarten. Denn seit
Jahresbeginn gilt die neue Verfassung – und mit der ist das Mediengesetz
voll vereinbar.
25 May 2012
## AUTOREN
Ralf Leonhard
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