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# taz.de -- Entscheidung des Kartellamts: Berlin muss Wasserpreise senken
> Die Berliner Wasserbetriebe müssen Wasser günstiger abgeben und auf
> Erlöse von 254 Millionen Euro verzichten. Das hat das Bundeskartellamt
> angeordnet. Das Unternehmen will klagen.
Bild: Geht es nach dem Kartellamt, bekommen die Berliner ihr Trinkwasser bald g…
BERLIN/BONN dpa | Das Bundeskartellamt hat niedrigere Preise beim größten
deutschen Wasseranbieter verfügt. Die Berliner Wasserbetriebe müssen den
Trinkwassertarif demnach in diesem und den nächsten Jahren um gut ein
Sechstel senken. Das halbstaatliche Unternehmen habe den Preis
missbräuchlich überhöht. Nach der Verfügung muss es bis 2015 auf Erlöse von
254 Millionen Euro verzichten. Ob die Preise tatsächlich sinken, werden
jedoch Richter entscheiden: Die Wasserbetriebe wollen gegen die Verfügung
klagen.
Konkret entschied das Kartellamt, dass der Tarif verglichen mit 2011 in
diesem Jahr um 18 Prozent sinken muss, in den Jahren 2013 bis 2015
durchschnittlich um 17 Prozent. Das bezieht sich auf Durchschnittspreise
ohne Steuern und Abgaben. Der Brutto-Tarif für die Kunden werde etwas
weniger sinken, teilte das Amt mit. Umsetzen muss das Unternehmen das mit
der Jahresschlussrechnung im Folgejahr - das heißt: Wenn, dann spüren die
Kunden die Senkung des 2012er-Tarifs erst im nächsten Jahr, spätestens zum
31.12. 2013.
Das Kartellamt hatte die Preise in Berlin mit jenen in Köln, München und
Hamburg verglichen und die Verfügung schon in zwei Abmahnungen angekündigt.
Der Preissenkungs-Beschluss fiel nun etwas geringer aus als erwartet, weil
Personalkosten der Wasserbetriebe stärker berücksichtigt wurden.
„Das Ergebnis dieses Verfahrens macht deutlich, wie wichtig eine
konsequente Kontrolle der Kartellbehörden in der Wasserversorgung ist“,
sagte Amtspräsident Andreas Mundt. Die Behörde ringt seit Längerem um die
Zuständigkeit auch für die Wassertarife, um Missbrauch in einem der letzten
Monopole zu verhindern. Kunden können sich ihren Wasserversorger nicht
aussuchen.
Die Wasserwirtschaft hält dagegen. Sie vertraut der Aufsicht der Kommunen,
die die Satzungen kontrollieren, die den Gebühren zugrunde liegen. Private
Unternehmen erheben dagegen Preise, und die unterliegen dem Kartellrecht.
Einen ersten Erfolg konnte das Kartellamt jedoch Anfang Mai verbuchen: Die
Stadtwerke Mainz verpflichteten sich, ihre Wasserpreise im nächsten Jahr um
15 Prozent verglichen mit 2010 zu senken.
„An unserer grundsätzlichen Auffassung, dass das Bundeskartellrecht hier
nicht anwendbar ist, ändert sich nichts“, sagte Wasserbetriebe-Sprecher
Stephan Natz. „Wir werden den Weg der rechtlichen Klärung gehen.“ Die
Entscheidung läge dann beim zuständigen Oberlandesgericht Düsseldorf.
5 Jun 2012
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