# taz.de -- Entscheidung des Kartellamts: Berlin muss Wasserpreise senken | |
> Die Berliner Wasserbetriebe müssen Wasser günstiger abgeben und auf | |
> Erlöse von 254 Millionen Euro verzichten. Das hat das Bundeskartellamt | |
> angeordnet. Das Unternehmen will klagen. | |
Bild: Geht es nach dem Kartellamt, bekommen die Berliner ihr Trinkwasser bald g… | |
BERLIN/BONN dpa | Das Bundeskartellamt hat niedrigere Preise beim größten | |
deutschen Wasseranbieter verfügt. Die Berliner Wasserbetriebe müssen den | |
Trinkwassertarif demnach in diesem und den nächsten Jahren um gut ein | |
Sechstel senken. Das halbstaatliche Unternehmen habe den Preis | |
missbräuchlich überhöht. Nach der Verfügung muss es bis 2015 auf Erlöse von | |
254 Millionen Euro verzichten. Ob die Preise tatsächlich sinken, werden | |
jedoch Richter entscheiden: Die Wasserbetriebe wollen gegen die Verfügung | |
klagen. | |
Konkret entschied das Kartellamt, dass der Tarif verglichen mit 2011 in | |
diesem Jahr um 18 Prozent sinken muss, in den Jahren 2013 bis 2015 | |
durchschnittlich um 17 Prozent. Das bezieht sich auf Durchschnittspreise | |
ohne Steuern und Abgaben. Der Brutto-Tarif für die Kunden werde etwas | |
weniger sinken, teilte das Amt mit. Umsetzen muss das Unternehmen das mit | |
der Jahresschlussrechnung im Folgejahr - das heißt: Wenn, dann spüren die | |
Kunden die Senkung des 2012er-Tarifs erst im nächsten Jahr, spätestens zum | |
31.12. 2013. | |
Das Kartellamt hatte die Preise in Berlin mit jenen in Köln, München und | |
Hamburg verglichen und die Verfügung schon in zwei Abmahnungen angekündigt. | |
Der Preissenkungs-Beschluss fiel nun etwas geringer aus als erwartet, weil | |
Personalkosten der Wasserbetriebe stärker berücksichtigt wurden. | |
„Das Ergebnis dieses Verfahrens macht deutlich, wie wichtig eine | |
konsequente Kontrolle der Kartellbehörden in der Wasserversorgung ist“, | |
sagte Amtspräsident Andreas Mundt. Die Behörde ringt seit Längerem um die | |
Zuständigkeit auch für die Wassertarife, um Missbrauch in einem der letzten | |
Monopole zu verhindern. Kunden können sich ihren Wasserversorger nicht | |
aussuchen. | |
Die Wasserwirtschaft hält dagegen. Sie vertraut der Aufsicht der Kommunen, | |
die die Satzungen kontrollieren, die den Gebühren zugrunde liegen. Private | |
Unternehmen erheben dagegen Preise, und die unterliegen dem Kartellrecht. | |
Einen ersten Erfolg konnte das Kartellamt jedoch Anfang Mai verbuchen: Die | |
Stadtwerke Mainz verpflichteten sich, ihre Wasserpreise im nächsten Jahr um | |
15 Prozent verglichen mit 2010 zu senken. | |
„An unserer grundsätzlichen Auffassung, dass das Bundeskartellrecht hier | |
nicht anwendbar ist, ändert sich nichts“, sagte Wasserbetriebe-Sprecher | |
Stephan Natz. „Wir werden den Weg der rechtlichen Klärung gehen.“ Die | |
Entscheidung läge dann beim zuständigen Oberlandesgericht Düsseldorf. | |
5 Jun 2012 | |
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