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# taz.de -- Zivilklausel: Bremer Grüne doch friedlich
> Bürgerschaft beschließt, dass ein Verbot militärischer Forschung an
> Bremens Hochschulen geprüft werden soll.
Bild: Sollen künftig ohne Hilfe der Uni entwickelt werden: Drohnen der Bremer …
BREMEN taz | Nun muss der Bremer Senat doch eine sogenannte gesetzliche
Zivilklausel prüfen. Einen entsprechenden Antrag beschloss am Donnerstag
die rot-grüne Bürgerschaftsmehrheit. Nicht überraschend: Zwar hatte die
Regierungskoalition auf Betreiben der Grünen einen Vorstoß für eine
Verankerung des Verbots militärischer Forschung im Hochschulgesetz noch
Mitte März vom Tisch gewischt. Aber inzwischen musste die Uni einräumen,
doch immer mal wieder im Auftrag des Verteidigungsministers geforscht zu
haben – entgegen der Verzichts-Erklärung, die der Akademische Senat
beschlossen hatte.
Prompt rief die Linksfraktion erneut nach einem verbindlicheren
Rüstungsforschungsverbot: Hinfällig war ja das Grünen-Argument, die
bestehende Selbstverpflichtung der Uni – wie auch die angekündigte der
Hochschule – mache eine gesetzliche Regelung überflüssig. Die SPD-Fraktion,
durch einen Parteitagsbeschluss in der moralischen Pflicht, hätte diesmal
echt Mühe gehabt, ein Nein mitzutragen. Auch beim kleinen Koalitionspartner
hatte die Haltung der Fraktion innerparteiliches Unbehagen ausgelöst: Ein
Votum von der Mitgliederversammlung fehlt in der Sache zwar. Aber
deutlicher Unmut an der Basis sowie teils scharfe Kritik sowohl von
Campus-Grün-Leuten als auch von Grüner Jugend ließ die Abgeordneten nicht
ungerührt. Als die Fraktion erneut beriet, beschloss eine hauchdünne
Mehrheit, den Senat prüfen zu lassen, ob „eine Zivilklausel im Rahmen einer
Novellierung hochschulrechtlicher Vorschriften gesetzlich verankert werden
kann“. Einen „erfreulichen Meinungswandel“ nennt das Henrike Müller,
außerparlamentarischer Teil der Landespartei-Doppelspitze.
Nicht so günstig bewertete Linksfraktions-Chefin Kristina Vogt den Antrag:
„Im entscheidenden Punkt“, nämlich der Kontrolle, bleibe er „unterhalb d…
Notwendigen“. Und während CDU-Frau Susanne Grobien erklärte, sie sei „fro…
dass unsere Hochschulen und die Universität viele Kontakte zur Wirtschaft
haben und genügend Drittmittel einwerben“, benannte Vogt genau das als
Problem: Die Einrichtungen könnten sich infolge einer gerade in Bremen
chronischen Unterfinanzierung kaum noch gegen die Versuche der
Einflussnahme erwehren. „Absurd“, sagte Wissenschafts-Staatsrat Joachim
Schuster (SPD): Die akademischen Einrichtungen seien weit entfernt davon,
Rüstungsschmieden zu werden.
Während Junggrüne und Jusos den gestrigen Beschluss als erfreuliches Signal
werteten, „dass nun beide Regierungsfraktionen den Sinn einer gesetzlichen
Zivilklausel erkannt“ hätten, überwog in der Debatte indes die Skepsis:
Matthias Güldner, Chef der Grünen-Fraktion, warnte, die Selbstkontrolle
vorschnell kleinzureden.
Zudem müsse man verfassungsrechtliche Bedenken ernst nehmen, warnte SPD
Wissenschaftspolitiker Elias Tstartilidis. „Wir wollen keinen
Schnellschuss, der dann einer Klage nicht standhält.“
Befürchtet wird eine Kollision mit dem Grundrecht der Forschungsfreiheit.
Manche vermuten sogar, dass eine gesetzliche Klausel mit der sogar nur in
Form einer Friedensklausel vereinbar wäre – also einem Festschreiben
friedlicher Zwecke der Forschung. Das wiederum würde die Verzichtserklärung
in ihr Gegenteil verkehren: Frieden, das ist nach offizieller Lesart das,
woran die Bundeswehr momentan in Afghanistan arbeitet.
Entwarnung hatte da der Bremer Staatsrechtslehrer Andreas Fischer-Lescano
gegeben, der in der taz.nord erläutert hatte, dass sich aus der
Friedenspflicht im Grundgesetz auch eine eindeutige Abgrenzung vom Komplex
„militärischer Interessen“ ableiten lasse. Und statt ein Eingriff in die
Forschungsfreiheit zu sein, verwirkliche diese sogar erst „den
Verfassungsauftrag, für eine ’freie und unabhängige‘ Wissenschaft zu
sorgen“.
7 Jun 2012
## AUTOREN
Benno Schirrmeister
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