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# taz.de -- Filmen bei „Freiheit statt Angst“ illegal: Klappe für Polizei-…
> Das Berliner Verwaltungsgericht hat das Abfilmen der „Freiheit statt
> Angst“-Demos für rechtswidrig erklärt. Es habe „offensichtlich“ kein
> Grund für die Filmerei vorgelegen.
Bild: Kritischer Blick: Ein „Freiheit statt Angst“-Demonstrant als Polizist…
BERLIN taz | Die Berliner Polizei scheitert erneut mit ihrer Demo-Filmerei.
Das Berliner Verwaltungsgericht hat das Mitschneiden der „Freiheit statt
Angst“-Demonstrationen 2009 und 2010 für rechtswidrig erklärt. Die
Entscheidung fiel bereits am 26. April, wurde aber erst jetzt
veröffentlicht.
Geklagt hatte ein Mitglied des AK Vorratsdatenspeicherung. Die Gruppe
organisiert die jährliche Datenschutz-Demo maßgeblich mit. Das Gericht
betonte, dass die Aufzüge laut Versammlungsrecht nur bei „tatsächlichen
Anhaltspunkten“ für „erhebliche Gefahren für die öffentliche Sicherheit�…
hätten gefilmt werden dürfen. Dies habe aber bei den „Freiheit statt
Angst“-Demos „offensichtlich nicht vorgelegen“.
Die Kammer bezog sich dabei auf eine Entscheidung vom Juli 2010. Schon
damals hatte das Verwaltungsgericht das polizeiliche Filmen einer Berliner
Anti-Atom-Demonstration für unrechtmäßig erklärt, da diese friedlich
verlaufen sei. Demonstranten könnten durch die Kameras „abgeschreckt oder
zu ungewollten Verhaltensweisen gezwungen“ werden, so die Richter damals.
Michael Ebeling vom AK Vorratsdatenspeicherung freute sich über „das
deutliche Urteil“. Gleichzeitig nannte er es „bitter“, dass „mutige Bü…
erst vor Gericht ziehen müssen, um den Behörden den Stellenwert der
Meinungs- und Versammlungsfreiheit vor Augen zu führen“. Auch der Grüne
Benedikt Lux begrüßte die Entscheidung. Das Gericht erkenne damit an, dass
das Filmen Demonstranten einschüchtere.
Nach dem ersten Urteil musste der damalige Polizeipräsident Dieter Glietsch
im August 2010 eine Weisung erlassen, auf Demos nur bei Straftaten zu
filmen. Dies allerdings wird breit ausgelegt: Oft werden Kameras schon bei
leichten Unruhesituationen angeschaltet. Auf einer Anti-AKW-Großdemo im
März 2009 reichten dafür schon Vermummung und angebliche Gemüsewürfe.
## Die Weisung muss reichen
Die Datenschützer hatten auch versucht, eine Unterlassung für künftige
Aufnahmen zu erklagen. Das wiesen die Richter zurück: Die Weisung, nur bei
Straftaten zu filmen, reiche aus.
Die Polizei hatte vor Gericht die Aufnahmen der „Freiheit statt
Angst“-Demos verteidigt, indem sie auf Straftaten verwies, die 2009 im
Aufzug erfolgt seien. Damals sorgten allerdings vor allem Videos von
Demonstranten für Wirbel: Diese hatten einen Polizeiübergriff zweier
Beamter auf einen Radfahrer festgehalten. Die Polizisten wurden im Mai zu
Geldstrafen von 6.000 Euro verurteilt.
Die Polizei äußerte sich bis Redaktionsschluss nicht zum aktuellen Urteil.
Glietsch hatte 2010 auch eine Neuregelung des Versammlungsrechts angeregt,
die der Polizei das Filmen grundsätzlich erlaube. Aus der Innenverwaltung
hieß es nun, Überlegungen für eine „saubere, rechtliche Lösung“ seien �…
aktuell“.
SPD-Innenexperte Tom Schreiber sagte, die Konsequenzen aus dem Urteil
würden nach der Sommerpause besprochen. Er persönlich sehe bisher „nicht so
viele Argumente, warum friedliche Demos gefilmt werden sollten“.
21 Jun 2012
## AUTOREN
Konrad Litschko
## TAGS
Schwerpunkt Überwachung
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mit Kameras verfolgt.
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