# taz.de -- Filmen bei „Freiheit statt Angst“ illegal: Klappe für Polizei-… | |
> Das Berliner Verwaltungsgericht hat das Abfilmen der „Freiheit statt | |
> Angst“-Demos für rechtswidrig erklärt. Es habe „offensichtlich“ kein | |
> Grund für die Filmerei vorgelegen. | |
Bild: Kritischer Blick: Ein „Freiheit statt Angst“-Demonstrant als Polizist… | |
BERLIN taz | Die Berliner Polizei scheitert erneut mit ihrer Demo-Filmerei. | |
Das Berliner Verwaltungsgericht hat das Mitschneiden der „Freiheit statt | |
Angst“-Demonstrationen 2009 und 2010 für rechtswidrig erklärt. Die | |
Entscheidung fiel bereits am 26. April, wurde aber erst jetzt | |
veröffentlicht. | |
Geklagt hatte ein Mitglied des AK Vorratsdatenspeicherung. Die Gruppe | |
organisiert die jährliche Datenschutz-Demo maßgeblich mit. Das Gericht | |
betonte, dass die Aufzüge laut Versammlungsrecht nur bei „tatsächlichen | |
Anhaltspunkten“ für „erhebliche Gefahren für die öffentliche Sicherheit�… | |
hätten gefilmt werden dürfen. Dies habe aber bei den „Freiheit statt | |
Angst“-Demos „offensichtlich nicht vorgelegen“. | |
Die Kammer bezog sich dabei auf eine Entscheidung vom Juli 2010. Schon | |
damals hatte das Verwaltungsgericht das polizeiliche Filmen einer Berliner | |
Anti-Atom-Demonstration für unrechtmäßig erklärt, da diese friedlich | |
verlaufen sei. Demonstranten könnten durch die Kameras „abgeschreckt oder | |
zu ungewollten Verhaltensweisen gezwungen“ werden, so die Richter damals. | |
Michael Ebeling vom AK Vorratsdatenspeicherung freute sich über „das | |
deutliche Urteil“. Gleichzeitig nannte er es „bitter“, dass „mutige Bü… | |
erst vor Gericht ziehen müssen, um den Behörden den Stellenwert der | |
Meinungs- und Versammlungsfreiheit vor Augen zu führen“. Auch der Grüne | |
Benedikt Lux begrüßte die Entscheidung. Das Gericht erkenne damit an, dass | |
das Filmen Demonstranten einschüchtere. | |
Nach dem ersten Urteil musste der damalige Polizeipräsident Dieter Glietsch | |
im August 2010 eine Weisung erlassen, auf Demos nur bei Straftaten zu | |
filmen. Dies allerdings wird breit ausgelegt: Oft werden Kameras schon bei | |
leichten Unruhesituationen angeschaltet. Auf einer Anti-AKW-Großdemo im | |
März 2009 reichten dafür schon Vermummung und angebliche Gemüsewürfe. | |
## Die Weisung muss reichen | |
Die Datenschützer hatten auch versucht, eine Unterlassung für künftige | |
Aufnahmen zu erklagen. Das wiesen die Richter zurück: Die Weisung, nur bei | |
Straftaten zu filmen, reiche aus. | |
Die Polizei hatte vor Gericht die Aufnahmen der „Freiheit statt | |
Angst“-Demos verteidigt, indem sie auf Straftaten verwies, die 2009 im | |
Aufzug erfolgt seien. Damals sorgten allerdings vor allem Videos von | |
Demonstranten für Wirbel: Diese hatten einen Polizeiübergriff zweier | |
Beamter auf einen Radfahrer festgehalten. Die Polizisten wurden im Mai zu | |
Geldstrafen von 6.000 Euro verurteilt. | |
Die Polizei äußerte sich bis Redaktionsschluss nicht zum aktuellen Urteil. | |
Glietsch hatte 2010 auch eine Neuregelung des Versammlungsrechts angeregt, | |
die der Polizei das Filmen grundsätzlich erlaube. Aus der Innenverwaltung | |
hieß es nun, Überlegungen für eine „saubere, rechtliche Lösung“ seien �… | |
aktuell“. | |
SPD-Innenexperte Tom Schreiber sagte, die Konsequenzen aus dem Urteil | |
würden nach der Sommerpause besprochen. Er persönlich sehe bisher „nicht so | |
viele Argumente, warum friedliche Demos gefilmt werden sollten“. | |
21 Jun 2012 | |
## AUTOREN | |
Konrad Litschko | |
## TAGS | |
Schwerpunkt Überwachung | |
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