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# taz.de -- Rechnungshof rügt EnBW-Deal: Harte Kritik an Mappus' Regierung
> Der Rechnungshof hat den Kauf der EnBW-Anteile durch die ehemalige
> Regierung von Baden-Württemberg kritisiert. Der Deal habe der
> Landesverfassung nicht genügt.
Bild: Warum war da diese Eile?
STUTTGART dpa | Der Rechnungshof in Baden-Württemberg hat das Vorgehen der
früheren Landesregierung unter Ministerpräsident Stefan Mappus (CDU) beim
Abschluss des EnBW-Deals scharf gerügt. Die Prüfung des Geschäfts von Ende
2010 ergab, „dass das Verfahren im Vorfeld des Vertragsabschlusses in
wesentlichen Teilen nicht den Anforderungen genügt, die aus der
Landesverfassung und der Landeshaushaltsordnung folgen“. Die Finanzprüfer
übergaben ihren Bericht zu dem umstrittenen Milliardengeschäft am Dienstag
dem Landtag und der Landesregierung.
Der Rechnungshof hinterfragte vor allem die Rolle der Investmentbank Morgan
Stanley. Sie war für die Prüfung des Kaufpreises von 4,7 Milliarden Euro
zuständig. Risiken seien nicht ausreichend berücksichtigt worden, monieren
die Kontrolleure. Die Bank, deren Deutschlandchef Dirk Notheis ein
Vertrauter von Mappus ist, sei „ohne haushaltsrechtliche Ermächtigung“
beauftragt worden, heißt es in dem Prüfbericht. Angesichts der Höhe des
Honorars in zweistelliger Millionenhöhe hätte es einen Nachtragshaushalt
geben müssen.
Harte Kritik übt der Rechnungshof auch daran, dass die damalige
Landesregierung den Kauf nicht richtig habe erklären können. Das
Landesinteresse am Erwerb sei „nicht überzeugend begründet“ worden.
Die grün-rote Landesregierung wirft Mappus und Notheis vor, den Preis von
4,7 Milliarden Euro nicht richtig ermittelt zu haben. Auch dadurch habe das
Land dem französischen Energiekonzern EDF zu viel für die 45 Prozent an der
EnBW bezahlt. Das Gutachten ist insbesondere für Notheis brisant. Er hatte
am Montag erklärt, er wolle eine Auszeit nehmen.
Mappus hatte das Geschäft im Dezember 2010 mit großer Eile und am Landtag
vorbei durchgezogen – angeblich weil EDF darauf bestand. Er nutzte dabei
das Notbewilligungsrecht des Finanzministers. Im Herbst 2011 erklärte der
Staatsgerichtshof in Baden-Württemberg diese Ausschaltung des Parlaments
für verfassungswidrig. Nach der Atomkatastrophe im japanischen Fukushima
geriet der Atomstromer EnBW stark in Bedrängnis. Wegen des raschen
Ausstiegs aus der Kernenergie schreibt das Unternehmen tiefrote Zahlen.
26 Jun 2012
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