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# taz.de -- Urteil zu religiösen Beschneidungen: Jüdische Klinik setzt Eingri…
> Die Chirurgen des Jüdischen Krankenhauses in Berlin sind vom Kölner
> Urteil verunsichert. Sie haben deshalb Beschneidungen bis auf weiteres
> ausgesetzt.
Bild: Hier finden vorläufig keine Beschneidungen mehr statt: Das Jüdische Kra…
BERLIN taz | Wegen des Kölner Beschneidungsurteil führt das Jüdische
Krankenhaus Berlin bis auf weiteres keine religiös begründeten
Beschneidungen an Jungen mehr durch. Dies erklärte der Chefarzt der Klinik
für Innere Medizin, Kristof Graf, der taz.
Nach Prüfung des umstrittenen Urteils des Kölner Landgerichts vom Dienstag
durch einen internen und einen externen Juristen sei man zu dem Ergebnis
gekommen, dass man die Chirurgen des Krankenhauses nicht mehr in einem nun
quasi rechtsfreien Raum operieren lassen könne. Der Kölner Richterspruch
schaffe bei den Ärzten „große Unsicherheit“, so Graf. Es bestehe in seinem
Haus jedoch der Wunsch, diesen „Bestandteil unserer medizinischen Aufgaben
seit 250 Jahren“ bald wieder aufzunehmen, so Graf.
Am Dienstag hatte das Landgericht Köln die Beschneidung von Jungen aus
religiösen Gründen als Straftat bewertet. Das Gericht verwies unter anderem
darauf, dass der Körper des Kindes durch die im Islam und im Judentum
verbreitete Beschneidung „dauerhaft und irreparabel verändert“ werde.
Nicht nur jüdische und muslimische Verbände übten daraufhin scharfe Kritik
an dem Urteil. Dieser Kritik schlossen sich auch die beiden Volkskirchen in
großer Deutlichkeit an. Schon jetzt seien im Jüdischen Krankenhaus Berlin
zwei geplante Beschneidungen vom Operationsplan abgesetzt worden,
erläuterte Chefarzt Graf.
## „Was machen wir jetzt?“
Von den rund 300 Beschneidungen des vergangenen Jahres in seinem Haus seien
über ein Drittel religiös motiviert gewesen, berichtet er. Die Mehrheit
davon sei nicht an jüdischen, sondern an muslimischen Jungen vorgenommen
worden.
Graf betonte, ungeachtet der religiösen Bestimmungen könne eine
Beschneidung „ein durchaus sinnvoller hygienischer Eingriff“ sein.
Medizinisch betrachtet sehe er in Beschneidungen keine Körperverletzung.
Von den derzeit drei Fachärzten, die Beschneidungen durchführten, haben es
unmittelbar nach Bekanntwerden des Urteils die Rückmeldung gegeben: „Was
machen wir jetzt?“, erzählte Graf.
Man könne von den Chirurgen nach dem Urteil nicht verlangen, dass sie eine
Operation durchführten, die sie in ein Rechtsverfahren verwickeln könne.
Von dem Urteil sei man zunächst sehr überrascht, dann nach einem ersten
Nachdenken „total entsetzt“ gewesen, so Graf.
Es sei „in seinen Konsequenzen eine Katastrophe“ und „erschreckend in
seinen Dimensionen“. Die Kölner Entscheidung schränke die Religionsfreiheit
des Judentums massiv ein. Graf zeigte sein Unverständnis, dass
„ausgerechnet in Deutschland so ein Urteil“ gefällt werde.
29 Jun 2012
## AUTOREN
Philipp Gessler
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