# taz.de -- Bundessozialgericht zu Hartz-IV-Sätzen: „Nicht verfassungswidrig… | |
> Sind auch die neuen Hartz-IV-Sätze zu niedrig? Ein Frau aus Mannheim | |
> hatte vor dem Bundessozialgericht geklagt. Doch das Gericht hält die | |
> Sätze für verfassungsgemäß. | |
Bild: Die Sätze hätten ihre Menschenwürde verletzt, warf die Klägerin der R… | |
KARLSRUHE taz | Das Bundessozialgericht (BSG) in Kassel hält die neu | |
berechneten Hartz-IV-Sätze nicht für verfassungswidrig. Das entschied das | |
BSG am Donnerstag in einem Piloturteil. Das Bundesverfassungsgericht muss | |
sich aber trotzdem mit der Frage beschäftigen. | |
Geklagt hatte eine arbeitslose 54-jährige Frau, die im Raum Mannheim allein | |
in einer Mietwohnung lebt. Sie hält den Hartz-IV-Satz für Erwachsene von | |
derzeit 374 Euro pro Monat für zu niedrig und forderte rund 1.000 Euro. | |
Andernfalls seien ihre Menschenwürde und das Sozialstaatsprinzip verletzt. | |
Schon das Landessozialgericht Baden-Württemberg hatte die Klage 2011 | |
abgelehnt. Das vom Gesetzgeber gewählte Statistikmodell, das auf den | |
Verbrauch der 15 Prozent niedrigsten Verdiener in Deutschland abstellt, sei | |
zulässig. Abschläge für chemische Reinigung, Färben der Kleidung, aber auch | |
für Alkohol seien vertretbar. | |
Die Frau ging in Revision zum BSG, das sich jetzt wohl zum ersten Mal mit | |
den neu berechneten Hartz-IV-Sätzen befasste. Allerdings wies auch das BSG | |
die Klage ab. Die neuen Sätze seien „nicht in verfassungswidriger Weise zu | |
niedrig angesetzt worden“, so der Vorsitzende Richter Peter Udsching. Die | |
Argumente der Klägerin könnten „nicht überzeugen“. | |
Im Februar 2010 hatte das Bundesverfassungsgericht die bis dahin geltenden | |
Hartz-IV-Sätze beanstandet. Sie seien zwar in der Höhe nicht offensichtlich | |
unterhalb des Existenzminimums. Allerdings forderte das Gericht eine | |
transparente Neuberechnung, vor allem der Leistungen für Kinder, die bisher | |
einfach nach einem Prozentsatz der Hartz-IV-Sätze für Erwachsene geschätzt | |
wurden. | |
Ende 2010 beschloss der Bundestag dann die neu berechneten Sätze. Von 359 | |
Euro erhöhten sich die Leistungen für Erwachsene lediglich um 5 Euro auf | |
364 Euro pro Monat. Inzwischen beträgt der Satz inflationsbedingt 374 Euro. | |
Das Bundessozialgericht sah nun keine Notwendigkeit, die Frage dem | |
Bundesverfassungsgericht erneut zur Prüfung vorzulegen. | |
Dennoch muss sich Karlsruhe noch einmal mit den Hartz-IV-Sätzen | |
beschäftigen. Denn Ende April hatte die 55. Kammer des Sozialgerichts | |
Berlin die Position vertreten, dass die Hartz-IV-Sätze derzeit für | |
Erwachsene um 36 Euro im Monat zu niedrig liegen. Richter Georg Rudnik hat | |
daher seinerseits das Bundesverfassungsgericht um Prüfung gebeten. | |
Wann Karlsruhe sich mit der Frage beschäftigt, ist aber völlig offen. Die | |
Richter unterliegen keiner Frist und werden wohl erst einmal die | |
Entwicklung der Rechtsprechung beobachten. Das BSG kritisierte die Vorlage | |
des Berliner Sozialgerichts als ebenfalls „nicht überzeugend“. | |
Nächsten Mittwoch wird das Bundesverfassungsgericht voraussichtlich das | |
Asylbewerberleistungsgesetz kippen, dessen Leistungen rund 40 Prozent unter | |
den „normalen“ Hartz-IV-Sätzen liegen. (Az. B 14 AS 153/11 R) | |
12 Jul 2012 | |
## AUTOREN | |
Christian Rath | |
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Sozialgericht | |
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