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# taz.de -- Bundessozialgericht zu Hartz-IV-Sätzen: „Nicht verfassungswidrig…
> Sind auch die neuen Hartz-IV-Sätze zu niedrig? Ein Frau aus Mannheim
> hatte vor dem Bundessozialgericht geklagt. Doch das Gericht hält die
> Sätze für verfassungsgemäß.
Bild: Die Sätze hätten ihre Menschenwürde verletzt, warf die Klägerin der R…
KARLSRUHE taz | Das Bundessozialgericht (BSG) in Kassel hält die neu
berechneten Hartz-IV-Sätze nicht für verfassungswidrig. Das entschied das
BSG am Donnerstag in einem Piloturteil. Das Bundesverfassungsgericht muss
sich aber trotzdem mit der Frage beschäftigen.
Geklagt hatte eine arbeitslose 54-jährige Frau, die im Raum Mannheim allein
in einer Mietwohnung lebt. Sie hält den Hartz-IV-Satz für Erwachsene von
derzeit 374 Euro pro Monat für zu niedrig und forderte rund 1.000 Euro.
Andernfalls seien ihre Menschenwürde und das Sozialstaatsprinzip verletzt.
Schon das Landessozialgericht Baden-Württemberg hatte die Klage 2011
abgelehnt. Das vom Gesetzgeber gewählte Statistikmodell, das auf den
Verbrauch der 15 Prozent niedrigsten Verdiener in Deutschland abstellt, sei
zulässig. Abschläge für chemische Reinigung, Färben der Kleidung, aber auch
für Alkohol seien vertretbar.
Die Frau ging in Revision zum BSG, das sich jetzt wohl zum ersten Mal mit
den neu berechneten Hartz-IV-Sätzen befasste. Allerdings wies auch das BSG
die Klage ab. Die neuen Sätze seien „nicht in verfassungswidriger Weise zu
niedrig angesetzt worden“, so der Vorsitzende Richter Peter Udsching. Die
Argumente der Klägerin könnten „nicht überzeugen“.
Im Februar 2010 hatte das Bundesverfassungsgericht die bis dahin geltenden
Hartz-IV-Sätze beanstandet. Sie seien zwar in der Höhe nicht offensichtlich
unterhalb des Existenzminimums. Allerdings forderte das Gericht eine
transparente Neuberechnung, vor allem der Leistungen für Kinder, die bisher
einfach nach einem Prozentsatz der Hartz-IV-Sätze für Erwachsene geschätzt
wurden.
Ende 2010 beschloss der Bundestag dann die neu berechneten Sätze. Von 359
Euro erhöhten sich die Leistungen für Erwachsene lediglich um 5 Euro auf
364 Euro pro Monat. Inzwischen beträgt der Satz inflationsbedingt 374 Euro.
Das Bundessozialgericht sah nun keine Notwendigkeit, die Frage dem
Bundesverfassungsgericht erneut zur Prüfung vorzulegen.
Dennoch muss sich Karlsruhe noch einmal mit den Hartz-IV-Sätzen
beschäftigen. Denn Ende April hatte die 55. Kammer des Sozialgerichts
Berlin die Position vertreten, dass die Hartz-IV-Sätze derzeit für
Erwachsene um 36 Euro im Monat zu niedrig liegen. Richter Georg Rudnik hat
daher seinerseits das Bundesverfassungsgericht um Prüfung gebeten.
Wann Karlsruhe sich mit der Frage beschäftigt, ist aber völlig offen. Die
Richter unterliegen keiner Frist und werden wohl erst einmal die
Entwicklung der Rechtsprechung beobachten. Das BSG kritisierte die Vorlage
des Berliner Sozialgerichts als ebenfalls „nicht überzeugend“.
Nächsten Mittwoch wird das Bundesverfassungsgericht voraussichtlich das
Asylbewerberleistungsgesetz kippen, dessen Leistungen rund 40 Prozent unter
den „normalen“ Hartz-IV-Sätzen liegen. (Az. B 14 AS 153/11 R)
12 Jul 2012
## AUTOREN
Christian Rath
## TAGS
Sozialgericht
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