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# taz.de -- Bremen bekommt Privatisierungsbremse: Nicht ohne den Bürger
> Ohne Volksentscheid darf der Bremer Senat keine Unternehmen mehr
> verkaufen. Das dementsprechende Gesetz ist ein Novum für deutsche
> Landesverfassungen.
Bild: Die Privatisierung von Unternehmen des Landes Bremen, die „dem Gemeinwo…
BREMEN taz | Das sei „ein guter Tag für die Demokratie“, meinte der
Grünen-Fraktionssprecher Matthias Güldner. Mit seiner rot-grünen
Zweidrittelmehrheit – teils auch unter Zustimmung der CDU – hat der Bremer
Landtag in erster Lesung ein Gesetz zur Senkung der Hürden für
Bürgerbegehren und Volksentscheide verabschiedet.
In dem Paket war auch ein Gesetz, nach dem die Privatisierung von
Unternehmen, die „dem Gemeinwohl dienen“, nur nach einem „zustimmenden
Volksentscheid“ möglich sein soll. Eine solche Privatisierungsbremse ist
für deutsche Landesverfassungen neu.
Die Bremer CDU lehnte dies ab – die Rechtsform von Unternehmen bedürfe
nicht des Schutzes der Landesverfassung, meinte der
CDU-Fraktionsvorsitzende Thomas Röwekamp, da gehe es um Fragen, die der
Gesetzgeber mit politischer Mehrheit verantworten müsse.
Der SPD-Fraktionschef Björn Tschöpe berichtete dem CDU-Mann daraufhin, was
alles in der Bremer Verfassung als staatliche Aufgabe formuliert ist, nicht
nur der „Anspruch auf eine angemessene Wohnung“ (Artikel 14): Die geltende
Bremer Verfassung regelt sogar, dass Unternehmen „in Gemeineigentum zu
überführen“ sind, „deren Wirtschaftszweck besser in gemeinwirtschaftlicher
Form erreicht werden kann“.
## Unternehmen der Energie-, Abfall- und Wasserversorgung
Die Privatisierungsbremse soll sich auf Unternehmen der Energie-, Abfall-
und Wasserversorgung beziehen, auf die Wohnungsversorgung und auf
Unternehmen, die „wesentliche Beiträge zur wirtschaftlichen, verkehrlichen
oder kulturellen Infrastruktur leisten“.
Eine Privatisierung der kommunalen Wohnungsbaugesellschaft Gewoba dürfte
danach praktisch ausgeschlossen sein – gegen 70.000 Mieter dürfte es keine
Mehrheit geben.
Der Abgeordnete der Linken, Klaus-Rainer Rupp, fragte nach, warum denn die
kommunalen Kliniken in der Liste nicht erwähnt seien. „Das geht rechtlich
nicht“, versicherte Tschöpe. Die rot-grüne Koalition lehne aber eine
Privatisierung ab und verfolge das Ziel, unter Beweis zu stellen, „dass
kommunale Kliniken konkurrenzfähig sind“.
12 Jul 2012
## AUTOREN
Klaus Wolschner
## TAGS
Philipp Rösler
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