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# taz.de -- Zu schnell studiert: Vier Semester zum Preis von elf
> Marcel Pohl hat sich beeilt mit seinem Studium. Die private
> FOM-Hochschule klagt deshalb fehlende Gebühren von dem Turbostudenten
> ein.
Bild: Dieser junge Mann sieht nicht nur aus wie ein Turbostudent, er ist auch e…
BERLIN taz | Marcel Pohl hatte einen Plan, den viele Bildungspolitiker
begrüßen würden. Gemeinsam mit zwei Kommilitonen wollte er das Studium an
der privaten Fachhochschule für Oekonomie und Management (FOM) in Dortmund
im Rekordtempo durchziehen – von wegen Bummelstudenten.
Dass ihre Hochschule, einer der größten privaten Studienanbieter des
Landes, 21-mal in Deutschland vertreten ist, machten sich die drei zu
Nutze. Sie jetteten durch die Republik, besuchten Vorlesungen und Prüfungen
an unterschiedlichen Hochschulstandorten. Dadurch verkürzten sie
Studienfristen – und zwar zusätzlich zur parallel laufenden
Berufsausbildung. Ergebnis: Statt der vorgesehenen elf Semester brauchte
Pohl nur vier. Als er die Masterurkunde in den Händen hielt, stellte er
auch die Zahlung seiner Studiengebühren ein.
Genau das wurde für ihn zum Problem. Die Hochschule hat Pohl verklagt. Er
soll Gebühren für das komplette Studium entrichten. 12.380 Euro kostet die
Ausbildung insgesamt, 10.000 Euro stehen noch aus. „Es sollte doch
unterstützt werden, wenn sich jemand beeilt“, sagt Bernhard Krass, Pohls
Anwalt. „Sie haben das nicht gegen den Widerstand der Hochschule gemacht,
sondern sich mit der Studienberatung abgesprochen. Von weiter zu zahlenden
Studiengebühren war dabei nie die Rede.“
Die Hochschule sieht das anders. „Wir freuen uns natürlich über jeden
Studenten, der vor der Regelstudienzeit fertig wird“, sagte Rektor Burghard
Hermeier der taz. „Unser Studienvertrag ist sehr eindeutig.“ Darin werde
ein Preis für das gesamte Studium angesetzt, nicht etwa eine Semestergebühr
wie an anderen Hochschulen – auch wenn die Summe in Monatsraten abgezahlt
werden kann.
„Dass wir Vorlesungen und Prüfungen an verschiedenen Orten anbieten, ist
eine Serviceleistung für diejenigen, die beruflich mobil sein müssen. Herr
Pohl hat diese Serviceleistung in einem besonderen Maße genutzt und in
extremen Maße davon profitiert.“ So deutete das auch der Richter des
Amtsgerichts Arnsberg bei der mündlichen Verhandlung an: Die Hochschule
habe die vereinbarte Leistung voll erbracht.
Pohls Anwalt hält entgegen, der Vertrag sei ordnungsgemäß gekündigt worden.
Sollten die Richter der Hochschule recht geben, will er in Berufung gehen.
Für ihn handelt es sich um einen Präzedenzfall darüber, wie private
Hochschulen ihre Gebühren ausgestalten können. Das Urteil wird an diesem
Mittwoch erwartet.
17 Jul 2012
## AUTOREN
Bernd Kramer
## TAGS
Studiengebühren
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