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# taz.de -- Kommentar zum BBI-Urteil: Keine Gleise am Himmel
> Das Bundesverwaltungsgericht macht deutlich, dass Planungen öffentlich
> sein müssen. Das gilt unabhängig von den Klageaussichten der Betroffenen.
Bei der Planung zum neuen Berliner Flughafen ist vieles schiefgegangen –
nicht nur der Brandschutz. Auch die Bürgerbeteiligung muss mit einem großen
Makel leben. Jahrelang gingen die Planer offiziell von geraden Flugrouten
aus, obwohl schon vieles auf geknickte Routen hindeutete.
Das Bundesverwaltungsgericht hat nun festgestellt, dass die Planer nicht
die Absicht hatten, die (neu von Fluglärm betroffenen) Bürger von
Kleinmachnow bei Berlin auszutricksen, sondern nur Verzögerungen vermeiden
wollten. Vielleicht stimmt ja beides, das wird sich vermutlich nicht mehr
aufklären lassen.
Wichtiger ist deshalb eine zweite Feststellung des Leipziger Gerichts: Auch
wenn von Beginn an die richtigen Routen genannt worden wären, hätte der
Flughafen rechtlich nicht verhindert werden können. Die Kleinmachnower
können also nicht behaupten, sie seien damals per Täuschungsmanöver um
einen Sieg vor Gericht betrogen worden.
Für die Zukunft wichtig ist die Klarstellung der Richter, dass Flugrouten
sich schnell ändern können. Der Verkehrsweg Himmel hat nun mal keine
Gleise. Deshalb müssen gegen einen neuen Flughafen auch alle potenziell
Betroffenen im Einzugsbereich klagen können. Das ist keine „Perversion des
Planungsverfahrens“, wie industrienahe Kreise meinen. Geklagt wird
schließlich sowieso, auf ein paar Klagen mehr kommt es da nicht an.
Es ist für die Akzeptanz schaffende Wirkung eines Gerichtsverfahrens aber
sicher gut, wenn die später Betroffenen von Beginn an dabei waren. Manche
Klagen bringen ja auch Teilerfolge, etwa die Klage gegen den Berliner
Flughafen 2006. Hätten die Kleinmachnower schon damals geklagt, hätten auch
sie das hier erstrittene Nachtflugverbot miterrungen.
31 Jul 2012
## AUTOREN
Christian Rath
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