# taz.de -- Urteil zum Flughafen Berlin-Brandenburg: Flugrouten-Änderung ist r… | |
> Das Bundesverwaltungsgericht sieht keine Anwohnertäuschung beim Bau des | |
> Berliner Flughafens, nur den Wunsch der Planer nach Zeitersparnis – die | |
> Genehmigung bleibt bestehen. | |
Bild: Dauerthema für Juristen: Der neue Berliner Flughafen. | |
Der Flughafen Berlin-Brandenburg bleibt genehmigt. Das | |
Bundesverwaltungsgericht lehnte am Dienstag eine Klage von Anwohnern ab, | |
die sich über die Flugrouten getäuscht fühlen. Das | |
Planfeststellungsverfahren muss nicht wiederholt werden. | |
Der neue Flughafen im Berliner Südosten sollte eigentlich in diesem Sommer | |
eröffnet werden. Wegen Problemen mit dem Brandschutz wird es nun wohl bis | |
mindestens März 2013 dauern. Der Flughafen war 2004 per | |
Planfeststellungsbeschluss genehmigt worden. 2006 hatte das | |
Bundesverwaltungsgericht die Genehmigung bestätigt, aber ein | |
Nachtflugverbot angeordnet. | |
Die Gemeinde Kleinmachnow und 21 Anwohner kritisierten, dass der | |
Planfeststellung noch ganz andere Flugrouten zu Grunde lagen, als sie 2011 | |
vom Bundesaufsichtsamt für Flugsicherung festgelegt wurden. Statt der | |
damals geraden An- und Abflugrouten waren jetzt plötzlich Knicke um 15 Grad | |
vorgesehen. Die nun betroffenen Anwohner in Kleinmachnow, Teltow und | |
Blankenfelde-Mahlow fühlten sich getäuscht. Wie sie später herausfanden, | |
hatte die Deutsche Flugsicherung schon 1998 die Knick-Variante bevorzugt. | |
Das Bundesverwaltungsgericht fand jedoch keine Anhaltspunkte für eine | |
„arglistige“ Täuschung, um das Projekt besser durchsetzen zu können. Nach | |
Ansicht der Richter wollte der Betreiber eher verhindern, dass alle | |
Gutachten mit Blick auf die neuen Flugrouten umgeschrieben werden müssen – | |
was damals eine Zeitverzögerung von einem Vierteljahr verursacht hätte. | |
Doch auch wenn die Knick-Variante schon 2004 geprüft worden wäre, hätte das | |
nach Ansicht der Richter nichts verändert. Bei beiden Varianten seien | |
dichtbesiedelte Gebiete und etwa gleich viele Menschen betroffen. Es sei | |
„auszuschließen, dass der Flughafen damals mit den anderen Routen nicht | |
zugelassen worden wäre“, sagte der Vorsitzende Richter Rüdiger Rubel. | |
## Nur eine Grobplanung | |
Die Kleinmachnower Kläger hätten bereits 2004 gegen die Planfeststellung | |
klagen können. Es genüge, dass jemand innerhalb des „Einwirkungsbereichs | |
des Flughafens“ wohnt, sagte Rubel. Es sei schließlich bekannt, dass die | |
Planfeststellung nur auf Grundlage einer Grobplanung der Flugrouten | |
stattfinde. Diese würden aber endgültig erst kurz vor Inbetriebnahme | |
festgelegt, könnten sich also noch ändern. | |
Als Konsequenz ordneten die Richter an, dass bei künftigen Planungen alle | |
potenziellen Flugrouten berücksichtigt werden müssten. Auch die | |
Planunterlagen müssten in allen potenziell betroffenen Gemeinden ausgelegt | |
werden. Es sei deshalb zwar ein Fehler gewesen, dass die Unterlagen in | |
Teltow und Kleinmachnow nicht auslagen. Dieser Fehler war nach Ansicht der | |
Richter jedoch „nicht abwägungsrelevant“. | |
Die Kläger wollen nun das Bundesverfassungsgericht anrufen, sagte Michael | |
Lippoldt, Sprecher der Bürgerinitiative Kleinmachnow. Gegen die Festlegung | |
der konkreten Flugrouten läuft noch eine separate Klage beim | |
Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg. (Az. 4 A 5000.10 u. a.) | |
31 Jul 2012 | |
## AUTOREN | |
Christian Rath | |
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Flughafen Berlin-Brandenburg (BER) | |
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