Introduction
Introduction Statistics Contact Development Disclaimer Help
# taz.de -- Urteil zum Flughafen Berlin-Brandenburg: Flugrouten-Änderung ist r…
> Das Bundesverwaltungsgericht sieht keine Anwohnertäuschung beim Bau des
> Berliner Flughafens, nur den Wunsch der Planer nach Zeitersparnis – die
> Genehmigung bleibt bestehen.
Bild: Dauerthema für Juristen: Der neue Berliner Flughafen.
Der Flughafen Berlin-Brandenburg bleibt genehmigt. Das
Bundesverwaltungsgericht lehnte am Dienstag eine Klage von Anwohnern ab,
die sich über die Flugrouten getäuscht fühlen. Das
Planfeststellungsverfahren muss nicht wiederholt werden.
Der neue Flughafen im Berliner Südosten sollte eigentlich in diesem Sommer
eröffnet werden. Wegen Problemen mit dem Brandschutz wird es nun wohl bis
mindestens März 2013 dauern. Der Flughafen war 2004 per
Planfeststellungsbeschluss genehmigt worden. 2006 hatte das
Bundesverwaltungsgericht die Genehmigung bestätigt, aber ein
Nachtflugverbot angeordnet.
Die Gemeinde Kleinmachnow und 21 Anwohner kritisierten, dass der
Planfeststellung noch ganz andere Flugrouten zu Grunde lagen, als sie 2011
vom Bundesaufsichtsamt für Flugsicherung festgelegt wurden. Statt der
damals geraden An- und Abflugrouten waren jetzt plötzlich Knicke um 15 Grad
vorgesehen. Die nun betroffenen Anwohner in Kleinmachnow, Teltow und
Blankenfelde-Mahlow fühlten sich getäuscht. Wie sie später herausfanden,
hatte die Deutsche Flugsicherung schon 1998 die Knick-Variante bevorzugt.
Das Bundesverwaltungsgericht fand jedoch keine Anhaltspunkte für eine
„arglistige“ Täuschung, um das Projekt besser durchsetzen zu können. Nach
Ansicht der Richter wollte der Betreiber eher verhindern, dass alle
Gutachten mit Blick auf die neuen Flugrouten umgeschrieben werden müssen –
was damals eine Zeitverzögerung von einem Vierteljahr verursacht hätte.
Doch auch wenn die Knick-Variante schon 2004 geprüft worden wäre, hätte das
nach Ansicht der Richter nichts verändert. Bei beiden Varianten seien
dichtbesiedelte Gebiete und etwa gleich viele Menschen betroffen. Es sei
„auszuschließen, dass der Flughafen damals mit den anderen Routen nicht
zugelassen worden wäre“, sagte der Vorsitzende Richter Rüdiger Rubel.
## Nur eine Grobplanung
Die Kleinmachnower Kläger hätten bereits 2004 gegen die Planfeststellung
klagen können. Es genüge, dass jemand innerhalb des „Einwirkungsbereichs
des Flughafens“ wohnt, sagte Rubel. Es sei schließlich bekannt, dass die
Planfeststellung nur auf Grundlage einer Grobplanung der Flugrouten
stattfinde. Diese würden aber endgültig erst kurz vor Inbetriebnahme
festgelegt, könnten sich also noch ändern.
Als Konsequenz ordneten die Richter an, dass bei künftigen Planungen alle
potenziellen Flugrouten berücksichtigt werden müssten. Auch die
Planunterlagen müssten in allen potenziell betroffenen Gemeinden ausgelegt
werden. Es sei deshalb zwar ein Fehler gewesen, dass die Unterlagen in
Teltow und Kleinmachnow nicht auslagen. Dieser Fehler war nach Ansicht der
Richter jedoch „nicht abwägungsrelevant“.
Die Kläger wollen nun das Bundesverfassungsgericht anrufen, sagte Michael
Lippoldt, Sprecher der Bürgerinitiative Kleinmachnow. Gegen die Festlegung
der konkreten Flugrouten läuft noch eine separate Klage beim
Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg. (Az. 4 A 5000.10 u. a.)
31 Jul 2012
## AUTOREN
Christian Rath
## TAGS
Flughafen Berlin-Brandenburg (BER)
## ARTIKEL ZUM THEMA
Berliner Großflughafen: Wowereit gibt seinem Orakel Zeit
Der neue Berliner Flughafen hat einen neuen technischen Geschäftsführer.
Mit seiner Prognose für den Eröffnungstermin darf er sich Zeit lassen.
Kommentar zum BBI-Urteil: Keine Gleise am Himmel
Das Bundesverwaltungsgericht macht deutlich, dass Planungen öffentlich sein
müssen. Das gilt unabhängig von den Klageaussichten der Betroffenen.
Schönefeld: Rauch am Flughafen verzieht sich
Angeblich waren Tests an der Brandschutzanlage erfolgreich. Dennoch bleibt
unklar, ob die Großflughafen wirklich am 17. März 2013 in Betrieb geht.
Schönefeld: Am Flughafen wirds ernst
Am Dienstag wird erneut die Brandschutzanlage des neuen Airports getestet.
Scheitert dies, ist der Eröffnungstermin am 17. März 2013 kaum noch zu
halten.
Klagen gegen Großflughafen: Erfolgsaussicht gering
Das Bundesverwaltungsgericht Leipzig will erst Ende Juli über die Klagen
gegen den Bau des neuen Großflughafens entscheiden
You are viewing proxied material from taz.de. The copyright of proxied material belongs to its original authors. Any comments or complaints in relation to proxied material should be directed to the original authors of the content concerned. Please see the disclaimer for more details.