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# taz.de -- Klagen gegen Großflughafen: Erfolgsaussicht gering
> Das Bundesverwaltungsgericht Leipzig will erst Ende Juli über die Klagen
> gegen den Bau des neuen Großflughafens entscheiden
Bild: Beschäftigt weiterhin die Gerichte: Der (noch nicht fertige) Großflugha…
Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig will erst am 31. Juli über die
Klagen von Anwohnern gegen den Bau des künftigen Hauptstadtflughafens
Berlin-Brandenburg entscheiden. Am Dienstag und Mittwoch hatte das Gericht
über die Klagen beraten und auf die hohen Hürden für die Rücknahme eines
Planfeststellungsbeschluss verwiesen. Die Erfolgsaussichten der Kläger
gelten damit nach Ansicht von Prozessbeobachtern als gering.
Am Mittwoch behandelte das Gericht die Klagen von Anwohnern aus Zeuthen und
Mahlow gegen das brandenburgische Infrastrukturministerium. Sie verlangen
die Rücknahme der Baugenehmigung für den Schönefelder Airport. Sollte dies
nicht gelingen, wollten die Kläger erreichen, dass der unabhängige
Parallelbetrieb auf den beiden Start- und Landebahnen untersagt wird.
Ähnliche Klagen der Gemeinde Kleinmachnow gegen die geplanten Flugrouten
waren bereits am Dienstag erörtert worden.
## Die Verantwortlichen wussten bescheid
Im Planfeststellungsbeschluss seien Geradeausflüge bei parallelen Starts
von den beiden Bahnen des Airports vorgesehen gewesen, sagte Rechtsanwalt
Mathias Hellriegel von der Berliner Kanzlei Eggers Malmendier am Mittwoch.
Diese Flugroutenprognose sei nicht hinreichend gewesen, da die
Verantwortlichen gewusst hätten, dass diese Routen nie geflogen würden.
Denn beim zeitgleichen Start von zwei Bahnen müssten die Flugzeuge den
Luftfahrtvorschriften entsprechend mindestens in einem Winkel von 15 Grad
voneinander abweichen, ergänzte der Anwalt.
Den Anwohnern sei dadurch eine "unerträgliche Situation" entstanden, weil
die Erfordernisse des Lärmschutzes nicht berücksichtigt worden seien. Im
Gegenteil, sie seien bewusst ausgeklammert worden, kritisierte Hellriegel.
Der Anwalt forderte deshalb die Rücknahme des Planfeststellungsbeschlusses.
## Richter dämpft erneut Hoffnung der Kläger
Rechtsanwalt Klaus-Peter Dolde, der das Infrastrukturministerium vertritt,
wies die Darstellung von Hellriegel zurück. Von einer unerträglichen
Situation könne keine Rede sein. Auch seien im Planfeststellungsbeschluss
keine unrealistischen Flugrouten aufgeführt worden. Diese seien gar nicht
Gegenstand der Baugenehmigung, sondern nur als Planungsgrundlage und grobe
Orientierung für den Flughafenbau herangezogen worden, sagte Dolde.
Flugrouten seien flexibel und könnten sich ständig ändern.
Der Vorsitzende Richter des Vierten Senats, Rüdiger Rubel, bestätigte diese
Sichtweise indirekt. Er verwies darauf, dass die Deutsche Flugsicherung die
Flugrouten erst kurz vor der Eröffnung des Flughafens abschließend
festlegen würde. Die Rücknahme eines Planfeststellungsbeschluss setze das
Überwinden sehr hoher Hürden voraus. In dieser Form hatte sich der Richter
bereits am Vortag geäußert.
Der Sprecher des brandenburgischen Infrastrukturministeriums, Jens-Uwe
Schade, zeigte "Verständnis" für die Bürgerproteste. Aber ein langwieriger
Entscheidungsprozess mit vielen Beteiligten könne nicht wegen einiger
Detailfragen aufgehoben werden, sagte er. (dapd)
4 Jul 2012
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