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# taz.de -- Verfassungsurteil zu Beamtenzuschlägen: Auch Homo-Paare sind Famil…
> Erst seit 2009 bekommen verpartnerte, homosexuelle Beamte dieselben
> Familienzuschläge wie Verheiratete. Nun muss das Geld für einige Beamte
> seit 2001 nachgezahlt werden.
Bild: Wenn einer der beiden Beamter ist und sich rechtzeitig gemeldet hat, beko…
WOLFSBURG taz | Eingetragene Homo-Partnerschaften müssen im Beamtenrecht
seit 2001 wie Ehen behandelt werden. Das entschied jetzt der Zweite Senat
des Bundesverfassungsgerichts. Geklagt hatte ein Beamter, der beim
Deutschen Wetterdienst arbeitet, also bei einer Bundesbehörde. Er war 2002
mit seinem Freund eine eingetragene Partnerschaft eingegangen und forderte
daraufhin bei der Besoldung einen „Familienzuschlag“, der – auch
kinderlosen – verheirateten Beamten zusteht. Seine Klage wurde aber durch
alle Instanzen abgewiesen.
Das Bundesverfassungsgericht entschied jetzt, dass die Benachteiligung von
Homo-Partnerschaften nicht gerechtfertigt ist. Die eingetragenen Partner
übernähmen füreinander etwa gleich viel Verantwortung wie Ehegatten. Die im
Grundgesetz enthaltene Pflicht zum Schutz der Ehe fordere keine
Benachteiligung der eingetragenen Partnerschaft.
Der Karlsruher Beschluss rennt offene Türen ein. 2011 hat der Bundestag
bereits das Bundesbesoldungsgesetz geändert. Auch alle Bundesländer
gewähren ihren verpartnerten BeamtInnen inzwischen den Familienzuschlag –
auch in Sachsen, wo eine gesetzliche Regelung noch fehlt, aber bevorsteht.
Im Fall des Wetterdienstbeamten ging es nur noch um die Frage, ob ihm der
Familienzuschlag auch in den ersten Jahren seiner Partnerschaft zustand.
Karlsruhe bejahte das und rüffelte damit den Bundestag, wo 2011 der
Familienzuschlag rückwirkend nur ab 2009 gewährt worden war. Ein
entsprechender Antrag der Grünen auf vollständige Rückwirkung fand keine
Mehrheit. Das Urteil nützt nun aber nur solchen verpartnerten Beamten, die
ihren Anspruch auf Familienzuschlag schon in der Vergangenheit geltend
machten.
Die eigentliche Bedeutung des Karlsruher Beschlusses liegt darin, dass nun
auch der bisher zögerliche Zweite Senat der fortschrittlichen
Rechtsprechung des Ersten Senats folgt. Der Erste Senat hatte 2009 – bei
der Altersversorgung im öffentlichen Dienst – erstmals eine
Gleichbehandlung der eingetragenen Partnerschaft gefordert, 2010 folgte ein
ähnliches Urteil zur Erbschaftsteuer.
Der Zweite Senat wird vermutlich im nächsten Jahr über die Gleichstellung
der Homo-Partnerschaften beim Ehegattensplitting entscheiden. Nach dem
aktuellen Beschluss spricht sehr viel dafür, dass das
Bundesverfassungsgericht auch im Steuerrecht eine Gleichbehandlung der
Homo-Ehe fordern wird. (Az.: 2 BvR 1397/09)
1 Aug 2012
## AUTOREN
Christian Rath
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