# taz.de -- Verfassungsurteil zu Beamtenzuschlägen: Auch Homo-Paare sind Famil… | |
> Erst seit 2009 bekommen verpartnerte, homosexuelle Beamte dieselben | |
> Familienzuschläge wie Verheiratete. Nun muss das Geld für einige Beamte | |
> seit 2001 nachgezahlt werden. | |
Bild: Wenn einer der beiden Beamter ist und sich rechtzeitig gemeldet hat, beko… | |
WOLFSBURG taz | Eingetragene Homo-Partnerschaften müssen im Beamtenrecht | |
seit 2001 wie Ehen behandelt werden. Das entschied jetzt der Zweite Senat | |
des Bundesverfassungsgerichts. Geklagt hatte ein Beamter, der beim | |
Deutschen Wetterdienst arbeitet, also bei einer Bundesbehörde. Er war 2002 | |
mit seinem Freund eine eingetragene Partnerschaft eingegangen und forderte | |
daraufhin bei der Besoldung einen „Familienzuschlag“, der – auch | |
kinderlosen – verheirateten Beamten zusteht. Seine Klage wurde aber durch | |
alle Instanzen abgewiesen. | |
Das Bundesverfassungsgericht entschied jetzt, dass die Benachteiligung von | |
Homo-Partnerschaften nicht gerechtfertigt ist. Die eingetragenen Partner | |
übernähmen füreinander etwa gleich viel Verantwortung wie Ehegatten. Die im | |
Grundgesetz enthaltene Pflicht zum Schutz der Ehe fordere keine | |
Benachteiligung der eingetragenen Partnerschaft. | |
Der Karlsruher Beschluss rennt offene Türen ein. 2011 hat der Bundestag | |
bereits das Bundesbesoldungsgesetz geändert. Auch alle Bundesländer | |
gewähren ihren verpartnerten BeamtInnen inzwischen den Familienzuschlag – | |
auch in Sachsen, wo eine gesetzliche Regelung noch fehlt, aber bevorsteht. | |
Im Fall des Wetterdienstbeamten ging es nur noch um die Frage, ob ihm der | |
Familienzuschlag auch in den ersten Jahren seiner Partnerschaft zustand. | |
Karlsruhe bejahte das und rüffelte damit den Bundestag, wo 2011 der | |
Familienzuschlag rückwirkend nur ab 2009 gewährt worden war. Ein | |
entsprechender Antrag der Grünen auf vollständige Rückwirkung fand keine | |
Mehrheit. Das Urteil nützt nun aber nur solchen verpartnerten Beamten, die | |
ihren Anspruch auf Familienzuschlag schon in der Vergangenheit geltend | |
machten. | |
Die eigentliche Bedeutung des Karlsruher Beschlusses liegt darin, dass nun | |
auch der bisher zögerliche Zweite Senat der fortschrittlichen | |
Rechtsprechung des Ersten Senats folgt. Der Erste Senat hatte 2009 – bei | |
der Altersversorgung im öffentlichen Dienst – erstmals eine | |
Gleichbehandlung der eingetragenen Partnerschaft gefordert, 2010 folgte ein | |
ähnliches Urteil zur Erbschaftsteuer. | |
Der Zweite Senat wird vermutlich im nächsten Jahr über die Gleichstellung | |
der Homo-Partnerschaften beim Ehegattensplitting entscheiden. Nach dem | |
aktuellen Beschluss spricht sehr viel dafür, dass das | |
Bundesverfassungsgericht auch im Steuerrecht eine Gleichbehandlung der | |
Homo-Ehe fordern wird. (Az.: 2 BvR 1397/09) | |
1 Aug 2012 | |
## AUTOREN | |
Christian Rath | |
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