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# taz.de -- Ehegattensplitting für Homo-Paare: Liberale fordern Steuergleichhe…
> Finanzverwaltungen wollten bis zu einem Grundsatzurteil Homo- und
> Hetero-Ehen gleich behandeln. Doch Finanzminister Schäuble (CDU) legte
> ein Veto ein. Nun setzt sich die FDP dafür ein.
Bild: Da sind sich zwei einig.
BERLIN dpa | Homosexuelle Paare sollen nach dem Willen der FDP in den
Genuss aller Steuerprivilegien von Eheleuten kommen. Von 2013 an sollten
auch eingetragene Lebenspartnerschaften vom Ehegatten-Splitting
profitieren, fordern FDP-Chef Philipp Rösler und Justizministerin Sabine
Leutheusser-Schnarrenberger (FDP). Dies sollte Finanzminister Wolfgang
Schäuble (CDU) im aktuellen Jahressteuergesetz verankern. Widerstand kommt
vor allem aus der CSU.
In einem Brief an Schäuble schreiben der Vizekanzler und die
Justizministerin: „Im Koalitionsvertrag haben wir uns darauf verständigt,
insbesondere gleichheitswidrige Benachteiligungen im Steuerrecht
abzubauen.“ Damit würde auch die Rechtsunsicherheit durch die
unterschiedliche Handhabung durch Finanzverwaltung und Finanzgerichte
beendet, vorläufigen Rechtsschutz zu gewähren oder nicht, heißt es in dem
Schreiben.
Durch das Ehegattensplitting wird die Steuerbelastung von Eheleuten
gesenkt. Die Vorschrift gewährleistet, dass das Finanzamt die Einkünfte der
Eheleute bei der Einkommensteuererklärung addiert und dann gleichmäßig auf
Mann und Frau verteilt. Derzeit sind beim Bundesverfassungsgericht diverse
Verfahren zur Frage des Ehegattensplittings für eingetragene
Lebenspartnerschaften anhängig.
Mehrere Finanzgerichte hatten bereits entschieden, dass ein homosexuelles
Paar bis zur Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts das
Ehegattensplitting in Anspruch nehmen kann. Die bei der Einkommensteuer
vorgenommene Unterscheidung zwischen Ehe und eingetragenen
Lebenspartnerschaften könne verfassungswidrig sein.
Steuerexperten von Bund und Ländern waren daher bereit, Rechtsschutz zu
gewähren und negative Einkommensbescheide unter Vorbehalt zu stellen – bis
das Verfassungsgericht diese Frage geklärt hat. Doch Schäuble legte sein
Veto ein, um die Verhandlungsposition des Bundes nicht zu beeinträchtigen.
## Das letzte große Steuerprivileg
Mit den Urteilen der Finanzgerichte gerät das letzte große Steuerprivileg
der Ehe gegenüber eingetragenen Lebenspartnerschaften ins Wanken. Beim
Erbschaft-, Schenkung- sowie Grunderwerb-Steuerrecht gibt es keine
Ungleichbehandlung mehr. Karlsruhe hatte auch in der
Hinterbliebenenversorgung eine Ungleichbehandlung verworfen. Die
Bundesregierung hatte zudem eine Gleichstellung von Lebenspartnern im
Vermögensbildungs- sowie Wohnungsbauprämiengesetz angekündigt.
2010 lebten 23.000 gleichgeschlechtliche Paare als eingetragene
Lebenspartnerschaft. Die Gewährung des Splittingtarifs für die eingetragene
Lebenspartnerschaft würde jährlich 30 Millionen Euro kosten. Dies
entspricht nach Berechnungen des Berliner Steuerrechtsexperten Frank
Hechtner gerade einmal 0,2 Prozent der Mindereinnahmen, die der
Splittingtarif für Ehegatten verursacht. Derzeit verzichte der Staat auf
fast 15,5 Milliarden Euro pro Jahr.
23 Mar 2012
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