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# taz.de -- Elternschaft in Argentinien: Zwei schwule Väter anerkannt
> Ein argentinisches Paar wurde offiziell als Eltern eines Jungen
> eingetragen. Eine Leihmutter in Indien hat den Sohn der zwei Väter
> ausgetragen.
Bild: Queer-Rechte: Argentinien gibt die Richtung vor.
BUENOS AIRES taz | Argentinien hat als erstes Land offiziell die
Elternschaft zweier Männer für ein Kind anerkannt. Die beiden Argentinier
Alejandro Grinblat und Carlos Dermgerd wurden am Dienstag als Eltern auf
der Geburtsurkunde des kleinen Tobías eingetragen. Und um die Sache
abzurunden wurde Tobías auch als Sohn der beiden in deren Hochzeitsurkunde,
eine in Argentinien obligatorische rote Libretta, eingeschrieben, legal und
offiziell auf einem Standesamt in der Hauptstadt Buenos Aires.
Die glücklichen Eltern sind sich ihrer Vorreiterrolle bewusst. „Damit ist
die gesetzliche Gleichstellung aller Mädchen und Jungen festgeschrieben,
die Kinder von gleichgeschlechtlichen Ehen sind,“ so Vater Carlos Dermgerd.
Der kleine Tobias war am 29. Juni in Indien bei einer Leihmutter zur Welt
gekommen. Indien hatten sie ausgewählt, weil „dort die Rechte der Kinder
viel mehr garantiert sind und das Prozedere klar und eindeutig ist,
eindeutiger noch als in den USA,“ so Dermgerd. Nach einigem Hin und Her
wurde auf vom dortigen Konsulat die argentinische Staatsbürgerschaft des
Neugeborenen anerkannt und ein Reisepass ausgestellt.
Den Kampf um ihre Anerkennung als Eltern hatten die beiden Väter vor einem
Jahr begonnen. Eine Gesetzeslücke in der Rechtsprechung kam ihnen dabei zu
Gute: „Im argentinischen Recht ist die Leihmutterschaft nicht erlaubt, aber
sie ist auch nicht ausdrücklich verboten. Damit fiel unser Antrag in ein
juristisches Vakuum,“ so Dermgerd. Nachdem zwei Richterinnen in Buenos
Aires dem Antrag auf Elternschaft zustimmten, Justiz- und Außenministerium
Wohlwollen signalisierten, war der Weg zum Standesamt frei.
Esteban Paulón, der Vorsitzende vom argentinischen Lesben-, Schwulen-, Bi-
und Transsexuellenverband, sprach denn auch von einem historischen Tag.
„Erstmals in der Welt wird der Eintrag einer gleichgeschlechtlichen
Co-Elternschaft rechtlich wie jeder anderer Eintrag einer Elternschaft in
einer Geburtsurkunde anerkannt,“ so Paulón. Bisher wurde nur der leibliche
Elternteil in die Geburtsurkunde eingetragen, während der andere Partner
oder die Partnerin lediglich als Adoptivelternteil anerkannt wurde.
Tobías Eltern hatten vor einem Jahr nach dem neuen Gesetz über die Homo-Ehe
geheiratet, das 2010 Argentinien zum ersten Staat in Lateinamerika machte,
der die Trauung gleichgeschlechtlicher Paare zuließ – und das im ganzen
Land und nicht mehr nur in einigen Städten und Provinzen.
1 Aug 2012
## AUTOREN
Jürgen Vogt
## TAGS
Indien
tazlab 2012: „Das gute Leben“
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