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# taz.de -- Vermögensabgabe zulässig: Eurokrise ja, Klimawandel nein
> Einmalige Vermögensabgaben sind in Deutschland kein Problem, so ein
> Gutachten. Sie sind sogar im Grundgesetz vorgesehen. Nur darf es sie
> nicht zu jedem Anlass geben.
Bild: Reiche können zur Kasse gebeten werden: Das findet nicht nur das Bündni…
FREIBURG taz | Die Einführung einer einmaligen Vermögensabgabe verstößt
nicht gegen das Grundgesetz. Das betont jetzt der renommierte
Rechtsprofessor Joachim Wieland von der Universität für
Verwaltungswissenschaften Speyer in einem Gutachten für die Gewerkschaft
Ver.di.
Das Deutsche Institut für Wirtschaftsforschung (DIW) hatte eine einmalige
Vermögensabgabe von 10 Prozent ins Gespräch gebracht. Damit könnte der
Staat 230 Milliarden Euro einnehmen. Bezahlen müssten dabei aber nur Reiche
ab einem Vermögen von 250.000 Euro. Eine einmalige Vermögensabgabe fordert
auch das Bündnis „Umfairteilen“, dem neben Ver.di und Attac auch mehrere
Sozialverbände wie der Paritätische Wohlfahrtsverband angehören. Ver.di hat
das Gutachten in Auftrag gegeben, weil in der Politik Unsicherheit besteht.
Verfassungsrechtler Wieland sieht allerdings keine juristischen Probleme
bei der Einführung einer Vermögensabgabe. Immerhin ist sie im Grundgesetz
als Möglichkeit schon vorgesehen. In Artikel 106 steht, dass „die
einmaligen Vermögensabgaben“ dem Bund zufließen – im Unterschied zu einer
regelmäßigen Vermögensteuer, deren Aufkommen den Ländern zustünde.
Das Grundgesetz nennt keine Voraussetzungen für die Einführung. Wieland
nimmt jedoch an, dass ein „außergewöhnlicher Finanzbedarf des Staates“
gegeben sein muss, der „mit den üblichen Steuereinnahmen nicht oder nur
schwer zu bewältigen ist“. Er schließt dies daraus, dass die „einmaligen
Vermögensabgaben“ im Grundgesetz direkt neben dem „Lastenausgleich“ steh…
mit dem ab 1952 Kriegsschäden kompensiert wurden.
Laut Wieland könnte zum Beispiel die Eurokrise die Einführung einer
Vermögensabgabe rechtfertigen, ebenso die Bankenkrise oder die
Energiewende. Dagegen sei der Klimawandel kein geeigneter Anlass, weil er
keinen einmaligen Sonderfinanzbedarf auslöst. Bisher gab es angesichts der
klaren Verfassungslage unter Juristen kaum Vorbehalte gegen eine
Vermögensabgabe. Angesichts zweier Karlsruher Urteile in ähnlichen Fragen
herrscht in der Politik allerdings Unsicherheit.
So erklärte das Bundesverfassungsgericht 1984 eine von der damaligen
schwarz-gelben Koalition geplante Zwangsanleihe für verfassungswidrig, weil
rückzahlbare Zwangsanleihen im Grundgesetz nicht vorgesehen sind. Und 1995
wurde die damalige Vermögensteuer beanstandet, weil Immobilien gegenüber
anderem Vermögen zu gering besteuert wurden. Der Bundestag verzichtete auf
eine Neueinführung der Vermögenssteuer – die aber jederzeit möglich wäre.
17 Aug 2012
## AUTOREN
Christian Rath
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