| # taz.de -- Urteilsbegründung im Breivik-Prozess: Zurechnungsfähig und ohne R… | |
| > In seiner Urteilbegründung zeigt sich das Gericht in Oslo von der | |
| > Schuldfähigkeit des Täters überzeugt. Für eine Schizophrenie gibt es | |
| > keine Anzeichen. | |
| Bild: Gestörte Persönlichkeit mit unsozialen Zügen: Der Massenmörder muss e… | |
| OSLO afp/dapd | Das Gericht in Oslo hat seine Einschätzung zur | |
| Schuldfähigkeit des norwegischen Attentäters Anders Behring Breivik | |
| begründet. Seine eigene Wahrnehmung, ein Kommandeur in einem Bürgerkrieg zu | |
| sein, sei im Kontext einer „fanatischen, rechtsextremistischen Weltsicht“ | |
| zu verstehen und nicht als Zeichen für einen kranken Geist, erklärten die | |
| Richter. | |
| Auch die kontrollierte Art Breiviks bei der Planung seiner Anschläge passe | |
| schlecht mit der Diagnose einer unbehandelten paranoiden Schizophrenie | |
| zusammen. Breivik zeige keine Reue und würde das Gleiche noch einmal tun, | |
| sagte die Vorsitzende Richterin Wenche Elisabeth Arntzen. | |
| Wäre Breivik für geisteskrank und damit für unzurechnungsfähig erklärt | |
| worden, hätte er in eine Psychiatrie eingewiesen werden müssen. Das Gericht | |
| stufte ihn jedoch als zurechnungsfähig ein. | |
| Die Verkündung des Urteils gegen den norwegischen Massenmörder Anders | |
| Behring Breivik dauerte am Freitag nur wenige Minuten. Für die Begründung | |
| ihrer Entscheidung nahmen sich die Richter hingegen fast den ganzen Tag | |
| Zeit. Richterin Arntzen und ihr Kollege Arne Lyng wechselten sich bei der | |
| Verlesung des 90 Seiten langen Dokuments ab. | |
| Breivik muss für die Anschläge von Oslo und Utöya, bei denen am 22. Juli | |
| 2011 insgesamt 77 Menschen getötet wurden, nun 21 Jahre in Haft. Das | |
| Gericht ordnete am Freitag zudem eine anschließende Sicherheitsverwahrung | |
| an. Die Frage nach der Einschätzung des Geisteszustands von Breivik hatte | |
| im Zentrum des aufsehenerregenden Prozesses gestanden. Dazu hatte es zwei | |
| gegensätzliche Gutachten gegeben. | |
| 24 Aug 2012 | |
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