Introduction
Introduction Statistics Contact Development Disclaimer Help
# taz.de -- Urteilsbegründung im Breivik-Prozess: Zurechnungsfähig und ohne R…
> In seiner Urteilbegründung zeigt sich das Gericht in Oslo von der
> Schuldfähigkeit des Täters überzeugt. Für eine Schizophrenie gibt es
> keine Anzeichen.
Bild: Gestörte Persönlichkeit mit unsozialen Zügen: Der Massenmörder muss e…
OSLO afp/dapd | Das Gericht in Oslo hat seine Einschätzung zur
Schuldfähigkeit des norwegischen Attentäters Anders Behring Breivik
begründet. Seine eigene Wahrnehmung, ein Kommandeur in einem Bürgerkrieg zu
sein, sei im Kontext einer „fanatischen, rechtsextremistischen Weltsicht“
zu verstehen und nicht als Zeichen für einen kranken Geist, erklärten die
Richter.
Auch die kontrollierte Art Breiviks bei der Planung seiner Anschläge passe
schlecht mit der Diagnose einer unbehandelten paranoiden Schizophrenie
zusammen. Breivik zeige keine Reue und würde das Gleiche noch einmal tun,
sagte die Vorsitzende Richterin Wenche Elisabeth Arntzen.
Wäre Breivik für geisteskrank und damit für unzurechnungsfähig erklärt
worden, hätte er in eine Psychiatrie eingewiesen werden müssen. Das Gericht
stufte ihn jedoch als zurechnungsfähig ein.
Die Verkündung des Urteils gegen den norwegischen Massenmörder Anders
Behring Breivik dauerte am Freitag nur wenige Minuten. Für die Begründung
ihrer Entscheidung nahmen sich die Richter hingegen fast den ganzen Tag
Zeit. Richterin Arntzen und ihr Kollege Arne Lyng wechselten sich bei der
Verlesung des 90 Seiten langen Dokuments ab.
Breivik muss für die Anschläge von Oslo und Utöya, bei denen am 22. Juli
2011 insgesamt 77 Menschen getötet wurden, nun 21 Jahre in Haft. Das
Gericht ordnete am Freitag zudem eine anschließende Sicherheitsverwahrung
an. Die Frage nach der Einschätzung des Geisteszustands von Breivik hatte
im Zentrum des aufsehenerregenden Prozesses gestanden. Dazu hatte es zwei
gegensätzliche Gutachten gegeben.
24 Aug 2012
## TAGS
Anders Breivik
Polen
## ARTIKEL ZUM THEMA
Breivik-Anschläge: Polizei stoppt Aufarbeitung
Die norwegische Polizei hat bei den Breivik-Anschlägen Fehler gemacht –
aber nicht gegen Gesetze verstoßen. Deswegen wurde eine interne
Untersuchung beendet.
Anschlag auf Polens Parlament vereitelt: Tatmotiv war Fremdenhass
Zusammen mit mehreren Gleichgesinnten soll ein polnischer Nationalist
geplant haben, Präsident, Regierung und Abgeordnete in die Luft zu
sprengen.
Regierungsumbildung in Norwegen: Den Nachwuchs fördern
Ministerpräsident Jens Stoltenberg baut seine rot-rot-grüne Regierung um.
Die 29-jährige Muslima Hadia Tajik wird überraschend Kultusministerin.
Stimmen zum Breivik-Urteil: „Piff, paff, puff, Du verschwindest“
Die Richterin will Breivik nicht von seiner Schuldfähigkeit freisprechen.
Überlebende und Angehörige sind zufrieden. Seine Anwälte rechnen nicht mit
Berufung.
Urteil im Breivik-Prozess: Wie lang ist „ewig“?
Als 55-jähriger könnte der rechtsextreme Massenmörder Anders Breivik wieder
frei sein – vielleicht auch früher. Denn lebenlängliche Haft gibt es in
Norwegen nicht.
Kommentar Urteil zu Breivik: Ein Anfang ist gemacht
Die Richter haben sich nicht vor ihrer Verantwortung gedrückt: Das Urteil
gegen Breivik macht den Weg frei, um den Rassismus in Norwegens Mitte zu
diskutieren.
Prozess gegen Massenmörder: Breivik zu 21 Jahren Haft verurteilt
Das Osloer Amtsgericht hat das Urteil über Anders Behring Breivik
gesprochen. Der Massenmörder ist schuldfähig und muss für 21 Jahre in Haft
– plus Sicherungsverwahrung.
Vor dem Urteil gegen Anders Behring Breivik: Zeit der Abrechnung
Der Schuldspruch gegen Anders Breivik schließt ein schwarzes Kapitel in
Norwegen, öffnet aber ein ebenso schmerzliches: Die Aufarbeitung
politischer Pannen.
You are viewing proxied material from taz.de. The copyright of proxied material belongs to its original authors. Any comments or complaints in relation to proxied material should be directed to the original authors of the content concerned. Please see the disclaimer for more details.