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# taz.de -- Einzelhändler ignorieren Kundenrechte: Beratung auf Discount-Niveau
> Testkäufe zeigen, dass die Hälfte aller Einzelhändler ihre Kunden falsch
> über deren Rechte informiert. Besonders schlecht schneiden die
> Billighändler ab.
Bild: Spitzenservice: Bei Aldi Nord wird über 90 Prozent der Testkunden der Um…
BERLIN taz | Einzelhändler verweigern Kunden, die Ersatz für kaputte Ware
wollen, systematisch ihre Rechte. In über der Hälfte von 550 für den
Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) getesteten Filialen wurde den
Kunden ihr gesetzliches Gewährleistungsrecht abgesprochen. Vzbv-Chef Gerd
Billen forderte bei der Präsentation der Ergebnisse am Montag in Berlin den
Handel auf, seine „enormen Informationsdefizite“ schleunigst zu beheben.
Besonders miserabel schneiden demnach die Discounter ab. Bei Aldi Nord
wurde über 90 Prozent der Kunden ihr gesetzliches Recht verwehrt, bei Lidl
über 70 Prozent. Nur knapp der Hälfte der Testpersonen wurde bei
Media-Markt und Aldi Süd Gewährleistung eingeräumt, bei Obi waren es 45,
bei Real 42 Prozent.
Auf Nachfrage, warum denn keine Gewährleistung gelte, schoben rund 90
Prozent der EinzelhändlerInnen die Verantwortung auf die Hersteller ab.
Dort komme man schneller zu seinem Recht, war das Hauptargument der
VerkäuferInnen. In einigen der sechs untersuchten Einzelhandelsketten
wurden den Testpersonen lediglich Gutscheine angeboten, oft war von
angeblich abgelaufenen Fristen die Rede – fast ein Zehntel gab überhaupt
keine Auskunft.
Bitter ist solche Irreführung vor allem für diejenigen, deren defekte
Produkte noch recht neu sind. Zwar läuft die Gewährleistungsfrist insgesamt
zwei Jahre, doch nur innerhalb der ersten sechs Monate muss der Händler
beweisen, dass der Fehler nicht schon beim Kauf vorhanden war – was nur
selten gelingt.
## Verbraucher in der Beweispflicht
Umgekehrt haben Verbraucher ab dem siebten Monat deutlich schlechtere
Karten, denn ab dann sind sie in der Beweispflicht. Gibt es eine Garantie,
raten Experten deshalb nach Ablauf der sechs Monate oft dazu, sich auf
diese zu berufen. Die Garantie wird vor allem von Herstellern gewährt, sie
ist keine gesetzliche, sondern eine freiwillige Leistung. Dementsprechend
gibt es viele Ausnahmen.
Die Kosten fürs Verschicken der kaputten Ware und eventuelles Aus- und
Einbauen etwa werden anders als bei der Gewährleistung nicht übernommen.
Der Handelsverband (HDE) teilte mit, man habe die Stichprobe noch nicht
bewerten können. Ein HDE-Sprecher gab sich optimistisch: „Dort wo
Nachholbedarf ist, werden die Unternehmen ihre Mitarbeiter schulen.“ Beim
Umtausch, der viel häufiger vorkomme als Reklamationen, sei die Branche
bereits extrem kulant.
25 Sep 2012
## AUTOREN
Wendelin Sandkühler
## TAGS
Einzelhandel
Aldi Süd
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