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# taz.de -- FLUGHAFEN: Flieger können nachts lärmen
> 20.000 Stimmen fehlen dem Volksbegehren für ein strengeres
> Nachtflugverbot in Schönefeld. Eine Neuregelung rückt nun in weite Ferne
Bild: Fliegen könnte so schön sein. Wenn nur - unter anderem - der Lärm nich…
Das Volksbegehren für ein strenges Nachtflugverbot am künftigen
Großflughafen ist gescheitert. Nach Angaben der Landesabstimmungsleiterin
vom Montag verfehlten die Initiatoren das notwendige Quorum von rund
172.000 Unterschriften um knapp 20.000.
Nach einer ersten Schätzung seien etwa 160.000 Unterschriften eingegangen,
teilte Landesabstimmungsleiterin Petra Michaelis-Merzbach mit. Von den
83.347 bisher geprüften Signaturen seien 73.753 gültig gewesen. Das
endgültige Ergebnis soll am 12. Oktober mitgeteilt werden.
Die Initiatoren, die ein komplettes Nachtflugverbot zwischen 22 und 6 Uhr
erreichen wollen, hatten sich in den letzten Tagen der viermonatigen
Sammelzeit im Aufwind gesehen. Von einem Scheitern wollte Sebastian
Fasbender, Sprecher der Kampagne „Aufwachen Berlin“, am Montag auch nicht
sprechen. „Heute ist ein guter Tag für die Bürgerbewegung“, so Fasbender
zur taz. „Wer hätte vor drei Wochen noch gedacht, dass wir ein Ergebnis von
150.000 plus erreichen?“ Tatsächlich waren bis Ende August, als bereits
drei Viertel der Zeit verstrichen worden war, lediglich rund 52.000
Unterschriften zusammengetragen worden.
## Knappes Ergebnis
Von einem „tragischen“ Ausgang sprach am Montag der Verein „Mehr
Demokratie“. „Das Ergebnis ist schon sehr knapp“, erklärte Sprecherin An…
Dänner. Dies werfe auch die Frage auf, ob die Hürde von 7 Prozent für ein
erfolgreiches Volksbegehren nicht zu hoch angesetzt sei. In Hamburg betrage
sie 5, in Brandenburg nur 4 Prozent, so Dänner. Während die Initiatoren des
Volksbegehrens vor allem den entgegen allen Planungen noch nicht eröffneten
Flughafen und den damit fehlenden Fluglärm sowie die Sommerferien als
Bremsfaktoren anführen, sieht Dänner auch Gründe in der ehrenamtlichen
Sammelstruktur. „Möglicherweise wären mehrere hauptamtliche Mitarbeiter
hilfreich gewesen.“
In den vergangenen Wochen hatten die Initiatoren des Volksbegehrens immer
wieder erklärt, dass man bei einem Scheitern notfalls einen zweiten Anlauf
für ein neues Volksbegehren unternehmen wolle. „Das wird man sich ganz
genau ansehen müssen“, sagte Fasbender. Allerdings wird eine baldige
Wiederholung schwierig: Die Landesverfassung erlaubt nur ein Volksbegehren
zu einem Thema pro Legislaturperiode. Bis nach der Wahl, voraussichtlich
2016, wäre damit ein erneuter Anlauf ausgeschlossen.
1 Oct 2012
## AUTOREN
Johannes Kulms
## TAGS
Flughafen Berlin-Brandenburg (BER)
bbi
Fluglärm
Flughafen Berlin-Brandenburg (BER)
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