# taz.de -- Mehr Rechte für leibliche Väter: Umgang für Papa | |
> Das Bundeskabinett beschließt einen Gesetzentwurf, der biologischen | |
> Vätern mehr Rechte einräumt. Der Europäische Gerichtshof wollte es so. | |
Bild: So schön kann's sein, wenn der Vater sich kümmern darf. | |
BERLIN taz | Die Rechte von Vätern werden erneut gestärkt. Das | |
Bundeskabinett beschloss am Mittwoch einen Gesetzentwurf, mit dem ein | |
biologischer Vater künftig ein Umgangsrecht für sein Kind erhalten soll, | |
auch wenn er nicht der rechtliche Vater des Kindes ist. | |
Dem Papier zufolge sollen Väter jetzt Auskünfte über ihr Kind bekommen | |
können und mit ihm einen eingeschränkten Umgang haben dürfen – unabhängig | |
davon, ob sie bis bereits Kontakt zum Kind hatten oder nicht. | |
Bislang ist das nur möglich, wenn die Mutter und der rechtliche Vater diese | |
Rechte einräumen. Oder der leibliche Vater nachweisen kann, dass er bereits | |
eine enge persönliche Bindung zum Kind hat. | |
Hintergrund des Vorstoßes aus dem Hause von Justizministerin Sabine | |
Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) sind zwei Entscheidungen des Europäischen | |
Gerichtshofs für Menschenrechte. Der hatte 2010 und 2011 beanstandet, dass | |
dem leiblichen Vater ein Umgangs- und Auskunftsrecht verwehrt werden kann, | |
ohne das jemals geprüft werde, wie sich das auf das Kindeswohl auswirke und | |
ob sich der Vater tatsächlich um sein Kind kümmern will. | |
Das aktuelle Familienrecht sieht vor, dass ein Kind, das in einer Ehe | |
geboren wird, rechtlich automatisch das Kind des Ehemannes ist – auch wenn | |
der gar nicht der leibliche Vater ist. Es sei denn, alle drei Erwachsene – | |
die Mutter und die beiden Männer – erklären von Anfang an, wer der | |
biologische Vater ist. Das geschieht häufig dann, wenn die Ehe gescheitert | |
ist, sich die Ehepartner getrennt haben, aber noch nicht geschieden sind. | |
„Im Mittelpunkt steht das Kindeswohl“, begründete Sabine | |
Leutheusser-Schnarrenberger. So soll laut Gesetzentwurf, der nun im | |
Bundestag besprochen werden soll, auch entscheidend sein, ob der Vater | |
tatsächlich Verantwortung für das Kind übernehmen will. Auch darf der neue | |
Umgang dem Kind nicht schaden. In Streitfällen sollen das ein | |
Familiengericht oder psychologische Gutachten klären. | |
Weitere Voraussetzung für einen Umgang ist der Nachweis, dass der Mann, der | |
den Umgang beantragt, tatsächlich der leibliche Vater ist. Einen | |
Vaterschaftstest kann ein Mann inzwischen auch gegen den Willen der Mutter | |
unkompliziert vornehmen lassen – auch dazu gab es in den vergangenen Jahren | |
einen Gerichtsentscheid. | |
17 Oct 2012 | |
## AUTOREN | |
Simone Schmollack | |
## TAGS | |
Sorgerecht | |
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