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# taz.de -- Mehr Rechte für leibliche Väter: Umgang für Papa
> Das Bundeskabinett beschließt einen Gesetzentwurf, der biologischen
> Vätern mehr Rechte einräumt. Der Europäische Gerichtshof wollte es so.
Bild: So schön kann's sein, wenn der Vater sich kümmern darf.
BERLIN taz | Die Rechte von Vätern werden erneut gestärkt. Das
Bundeskabinett beschloss am Mittwoch einen Gesetzentwurf, mit dem ein
biologischer Vater künftig ein Umgangsrecht für sein Kind erhalten soll,
auch wenn er nicht der rechtliche Vater des Kindes ist.
Dem Papier zufolge sollen Väter jetzt Auskünfte über ihr Kind bekommen
können und mit ihm einen eingeschränkten Umgang haben dürfen – unabhängig
davon, ob sie bis bereits Kontakt zum Kind hatten oder nicht.
Bislang ist das nur möglich, wenn die Mutter und der rechtliche Vater diese
Rechte einräumen. Oder der leibliche Vater nachweisen kann, dass er bereits
eine enge persönliche Bindung zum Kind hat.
Hintergrund des Vorstoßes aus dem Hause von Justizministerin Sabine
Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) sind zwei Entscheidungen des Europäischen
Gerichtshofs für Menschenrechte. Der hatte 2010 und 2011 beanstandet, dass
dem leiblichen Vater ein Umgangs- und Auskunftsrecht verwehrt werden kann,
ohne das jemals geprüft werde, wie sich das auf das Kindeswohl auswirke und
ob sich der Vater tatsächlich um sein Kind kümmern will.
Das aktuelle Familienrecht sieht vor, dass ein Kind, das in einer Ehe
geboren wird, rechtlich automatisch das Kind des Ehemannes ist – auch wenn
der gar nicht der leibliche Vater ist. Es sei denn, alle drei Erwachsene –
die Mutter und die beiden Männer – erklären von Anfang an, wer der
biologische Vater ist. Das geschieht häufig dann, wenn die Ehe gescheitert
ist, sich die Ehepartner getrennt haben, aber noch nicht geschieden sind.
„Im Mittelpunkt steht das Kindeswohl“, begründete Sabine
Leutheusser-Schnarrenberger. So soll laut Gesetzentwurf, der nun im
Bundestag besprochen werden soll, auch entscheidend sein, ob der Vater
tatsächlich Verantwortung für das Kind übernehmen will. Auch darf der neue
Umgang dem Kind nicht schaden. In Streitfällen sollen das ein
Familiengericht oder psychologische Gutachten klären.
Weitere Voraussetzung für einen Umgang ist der Nachweis, dass der Mann, der
den Umgang beantragt, tatsächlich der leibliche Vater ist. Einen
Vaterschaftstest kann ein Mann inzwischen auch gegen den Willen der Mutter
unkompliziert vornehmen lassen – auch dazu gab es in den vergangenen Jahren
einen Gerichtsentscheid.
17 Oct 2012
## AUTOREN
Simone Schmollack
## TAGS
Sorgerecht
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