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# taz.de -- Gefeuerter Nordbank-Chef Nonnenmacher: Handschlag bleibt golden
> Ex-Chef der Nordbank könnte Abfindung behalten, auch wenn er verurteilt
> wird. Der Vertrag hätte gar nicht geschlossen werden dürfen, sagt der
> Hamburger Anwalt Gerhard Strate.
Bild: Abschied nachhaltig vergoldet: Der frühere Nordbank-Chef Dirk Jens Nonne…
HAMBURG taz | Darf der ehemalige Chef der HSH Nordbank Dirk Jens
Nonnenmacher seine vier Millionen Euro Abfindung behalten – auch wenn er
strafrechtlich verurteilt werden sollte? Ein Aufhebungsvertrag, den der
Aufsichtsrat der Bank mit Nonnenmacher schloss, macht das nach
Informationen von NDR Info sowie der Süddeutschen Zeitung möglich.
Der Hamburger Rechtsanwalt Gerhard Strate sieht das anders. Er bezeichnete
den Vertrag als „null und nichtig“, denn er enthalte de facto einen
Verzicht auf Schadenersatzansprüche gegen Nonnenmacher. „Dass so eine
Vereinbarung geschlossen wurde, ist eine ganz miese Kumpanei“, so Strate.
Nonnenmacher war im Frühjahr 2011 vom Aufsichtsratsvorsitzenden Hilmar
Kopper entlassen worden, weil sich in der Bank die Skandale gehäuft hatten.
Wie der NDR berichtete, sieht der Aufhebungsvertrag vor, dass die Bank die
Abfindung zurückfordern kann, sollte Nonnenmacher wegen schädlicher
Geschäfte verurteilt werden. Die Frist, bis zu der Schadenersatz gefordert
werden könne, laufe aber am 15. Dezember aus.
Das sei nicht im Sinne der damaligen schwarz-grünen Hamburger Regierung
gewesen, sagt der ehemalige grüne Fraktionschef Jens Kerstan. „Es gab klare
Ansagen an Hilmar Kopper, einen Goldenen Handschlag zu vermeiden.“ Er habe
kein Verständnis dafür, so Kerstan weiter, dass Kopper offenkundig die
Forderungen verschiedener Landesregierungen ignoriert habe.
Der ehemalige schleswig-holsteinische Finanzminister Jost de Jager (CDU)
bestätigte, dass es auch nach dem Wunsch der Kieler Landesregierung eine
Rückforderungsklausel geben sollte. „Dem ist durch den zuständigen
Aufsichtsratsvorsitzenden Hilmar Kopper nicht vollständig entsprochen
worden.“ Dem Landtag sei das schon seit dem 26. August 2011 bekannt.
Kopper versicherte, der Aufsichtsrat werde ein etwaiges Strafverfahren
gegen Bankvorstände aufmerksam verfolgen und „rechzeitig Maßnahmen
ergreifen, um eine Verjährung von Schadenersatzansprüchen zu verhindern“.
Details von Aufhebungsverträgen dürfe er nicht kommentieren.
Kopper solle aufpassen, dass er nicht zum nächsten Personal-Problem der HSH
Nordbank werde, riet nun Kerstan. „Ich erwarte, dass Herr Kopper jetzt
schlüssig erklärt, wie er im Falle einer Nonnenmacher-Verurteilung die
Rückzahlung der Millionen-Abfindung sicherstellen will.“
Aus Sicht Strates dürfte das kein Problem sein. „Der Aufhebungsvertrag war
von vornherein null und nichtig, weil er auf Schadenersatz verzichtete“,
sagt der Strafverteidiger. Auf die Pflicht zum Schadenersatz könne der
Nordbank-Aufsichtsrat aber gar nicht verzichten. Darüber könne nur die
Hauptversammlung der Eigentümervertreter beschließen.
20 Nov 2012
## AUTOREN
Gernot Knödler
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