| # taz.de -- Gefeuerter Nordbank-Chef Nonnenmacher: Handschlag bleibt golden | |
| > Ex-Chef der Nordbank könnte Abfindung behalten, auch wenn er verurteilt | |
| > wird. Der Vertrag hätte gar nicht geschlossen werden dürfen, sagt der | |
| > Hamburger Anwalt Gerhard Strate. | |
| Bild: Abschied nachhaltig vergoldet: Der frühere Nordbank-Chef Dirk Jens Nonne… | |
| HAMBURG taz | Darf der ehemalige Chef der HSH Nordbank Dirk Jens | |
| Nonnenmacher seine vier Millionen Euro Abfindung behalten – auch wenn er | |
| strafrechtlich verurteilt werden sollte? Ein Aufhebungsvertrag, den der | |
| Aufsichtsrat der Bank mit Nonnenmacher schloss, macht das nach | |
| Informationen von NDR Info sowie der Süddeutschen Zeitung möglich. | |
| Der Hamburger Rechtsanwalt Gerhard Strate sieht das anders. Er bezeichnete | |
| den Vertrag als „null und nichtig“, denn er enthalte de facto einen | |
| Verzicht auf Schadenersatzansprüche gegen Nonnenmacher. „Dass so eine | |
| Vereinbarung geschlossen wurde, ist eine ganz miese Kumpanei“, so Strate. | |
| Nonnenmacher war im Frühjahr 2011 vom Aufsichtsratsvorsitzenden Hilmar | |
| Kopper entlassen worden, weil sich in der Bank die Skandale gehäuft hatten. | |
| Wie der NDR berichtete, sieht der Aufhebungsvertrag vor, dass die Bank die | |
| Abfindung zurückfordern kann, sollte Nonnenmacher wegen schädlicher | |
| Geschäfte verurteilt werden. Die Frist, bis zu der Schadenersatz gefordert | |
| werden könne, laufe aber am 15. Dezember aus. | |
| Das sei nicht im Sinne der damaligen schwarz-grünen Hamburger Regierung | |
| gewesen, sagt der ehemalige grüne Fraktionschef Jens Kerstan. „Es gab klare | |
| Ansagen an Hilmar Kopper, einen Goldenen Handschlag zu vermeiden.“ Er habe | |
| kein Verständnis dafür, so Kerstan weiter, dass Kopper offenkundig die | |
| Forderungen verschiedener Landesregierungen ignoriert habe. | |
| Der ehemalige schleswig-holsteinische Finanzminister Jost de Jager (CDU) | |
| bestätigte, dass es auch nach dem Wunsch der Kieler Landesregierung eine | |
| Rückforderungsklausel geben sollte. „Dem ist durch den zuständigen | |
| Aufsichtsratsvorsitzenden Hilmar Kopper nicht vollständig entsprochen | |
| worden.“ Dem Landtag sei das schon seit dem 26. August 2011 bekannt. | |
| Kopper versicherte, der Aufsichtsrat werde ein etwaiges Strafverfahren | |
| gegen Bankvorstände aufmerksam verfolgen und „rechzeitig Maßnahmen | |
| ergreifen, um eine Verjährung von Schadenersatzansprüchen zu verhindern“. | |
| Details von Aufhebungsverträgen dürfe er nicht kommentieren. | |
| Kopper solle aufpassen, dass er nicht zum nächsten Personal-Problem der HSH | |
| Nordbank werde, riet nun Kerstan. „Ich erwarte, dass Herr Kopper jetzt | |
| schlüssig erklärt, wie er im Falle einer Nonnenmacher-Verurteilung die | |
| Rückzahlung der Millionen-Abfindung sicherstellen will.“ | |
| Aus Sicht Strates dürfte das kein Problem sein. „Der Aufhebungsvertrag war | |
| von vornherein null und nichtig, weil er auf Schadenersatz verzichtete“, | |
| sagt der Strafverteidiger. Auf die Pflicht zum Schadenersatz könne der | |
| Nordbank-Aufsichtsrat aber gar nicht verzichten. Darüber könne nur die | |
| Hauptversammlung der Eigentümervertreter beschließen. | |
| 20 Nov 2012 | |
| ## AUTOREN | |
| Gernot Knödler | |
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