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# taz.de -- Streit um Akteneinsicht: „Bild“ spielt Aufklärer
> Ein Springer-Redakteur forderte Akteneinsicht von der Bundesanstalt für
> Finanzdienstleistungsaufsicht. Vor Gericht hatte er zunächst keinen
> Erfolg.
Bild: Teure Schieflage: Für die Hypo Real Estate bürgt der Staat in dreistell…
Die Hypo Real Estate (HRE) spielt in der Finanzkrise keine kleine Rolle –
ihre einstige Misswirtschaft betrifft mittelbar jeden Bürger der Republik,
denn der Bund bürgt mit einem dreistelligen Milliardenbetrag für die im
Oktober 2009 verstaatlichte Bankengruppe.
Ein nicht unmaßgeblicher Aspekt bei der Klärung der Frage, was schieflief,
ist das Wirken der zuständigen Bundesanstalt für
Finanzdienstleistungsaufsicht (Bafin). Inwiefern kam sie ihrer
Kontrollaufgabe nach, als sich die HRE in ihre prekäre Lage manövrierte?
Wenn man wissen will, was die Bafin-Leute getrieben haben in Sachen HRE,
müsste man einen Blick in die entsprechenden Prüfberichte der Behörde
werfen. Den Gedanken hatte im Januar 2009 der Bild-Redakteur Hans-Wilhelm
Saure.
Also stellte er bei der Bafin einen Antrag – mit Verweis auf das
Informationsfreiheitsgesetz, das es jedem Bürger ermöglicht, Behördenakten
einzusehen. Weil die Kontrollettis aus Frankfurt die Dokumente aber nicht
herausrückten, klagte Saure.
## Ermittlungen der Staatsanwaltschaft gefährdet
Am Dienstag kam es vor dem Verwaltungsgericht Frankfurt zur Verhandlung in
erster Instanz. Sie verlief nicht im Sinne der Informationsfreiheit. Das
Gericht legte dar, dass es die Klage abweisen werde. Es verwies auf die
Ermittlungen der Staatsanwaltschaft München in Sachen HRE und auf deren
Gefährdung. Das für Mittwoch angekündigte Urteil lag bei Redaktionsschluss
noch nicht vor.
Zu den Akteuren in dem Verfahren gehört das Bundesfinanzministerium, das im
Juli 2010 in Gestalt von Rolf Wenzel eine Sperrerklärung für die vom
Bild-Redakteur angeforderten Unterlagen abgab. Wenzel beruft sich dabei auf
die Verwaltungsgerichtsordnung, wonach eine oberste Aufsichtsbehörde sich
weigern kann, Akten vorzulegen, wenn deren „Bekanntwerden“ „dem Wohl des
Bundes Nachteile bereiten würde“.
Außerdem gefährde das Verlangen des Klägers „Betriebs- und
Geschäftsgeheimnisse“, die durch Paragraf 9 des Kreditwesengesetzes
(„Verschwiegenheitspflicht“) geschützt seien. „Die Auszeichnung von
Bürgschaften in Höhe des hälftigen Bundesetats“ gefährde die
wirtschaftliche Situation des Landes, argumentiert Springer-Anwalt Partsch.
Eine gewisse Fallhöhe bekommt die Causa dadurch, dass ausgerechnet ein
Bild-Redakteur in der Rolle des Aufklärers agiert. Aber man macht das alles
ja nicht nur aus Eigennutz. Bild kämpft nicht nur für Leser, sie kämpft
auch für uns Journalisten. Dass Springer in dem Sinne Gutes tun kann, hat
auch mit einem gefüllten Geldspeicher zu tun. Andere Verlage schrecken
inzwischen immer öfter vor Rechtsstreitigkeiten zurück.
12 Dec 2012
## AUTOREN
René Martens
## TAGS
Axel Springer
Bild-Zeitung
Akteneinsicht
Bafin
SPD
Bankenaufsicht
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