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# taz.de -- Unterbringung im Heim: Strittige Geschäftsgeheimnisse
> Senat verweigert Informationen über Kosten der Haasenburg, weil das dem
> Träger schaden könnte. Landesvorsitzender der Linken beruft sich auf das
> Transparenzgesetz.
Bild: Beim Jugendausschusses zum Fall des elfjährigen Ausreißers Jeremie war …
Hamburger Abgeordnete erhalten vom Senat keine Auskunft mehr über
Kostensätze oder Personalschlüssel freier Träger. Das kam jetzt über eine
Anfrage der Grünen zur Unterbringung von 15 Hamburger Jugendlichen in der
brandenburgischen Haasenburg GmbH ans Licht. Begründung: diese Angaben
unterlägen als „Geschäftsgeheimnis“ des Trägers dem Sozialdatenschutz.
Das ist neu. Noch im Mai hat der Senat eine Anfrage nach den Kostensätzen
der Heimfirma beantwortet, die der FPD-Politiker Finn-Ole Ritter stellte,
nachdem das ZDF-Magazin „Frontal 21“ von deren Gewinnen berichtete. Es kam
heraus, dass die damaligen Tagessätze von 373 Euro etwa 20 Prozent über
denen vergleichbarer Heime liegen, so Ritter.
## Geheimniskrämerei
Das ist im Monat weit mehr als die rund 7.000 Euro, die der „Neukirchner
Erziehungsverein“ für die Betreuung des elfjährigen Jeremie in einem
Zirkusprojekt in Rechnung stellte. Anwalt beider Träger ist Christian
Bernzen. Der taz liegt die Kopie eines Schreibens vor, dass dieser am 7.
Dezember im Auftrag des Erziehungsvereins an Senatskanzlei-Chef Christoph
Krupp schickte. Darin verlangt der Jurist vom Senat, „keine Antwort zu
geben, mit denen Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse unserer Mandantschaft
mitgeteilt werden“.
Auf Intervention eines Trägers hin habe der Senat die bisherige
Antwort-Praxis geprüft, berichtet Sozialbehördensprecherin Nicole Serocka.
Künftig zählten die Kosten aller freien Träger als Geschäftsgeheimnis.
Ließen sie doch Schlüsse über Umsätze zu und seien geeignet, „die
Wettbewerbsposition des Trägers nachteilig zu beeinflussen“.
In der Antwort zur Haasenburg verweist der Senat auf das Sozialgeheimnis
gemäß Paragraf 35 des ersten Sozialgesetzbuchs (SGB) und auf Rechtsprechung
des Bundesverwaltungsgerichts aus 2009. Erhellend ist diese nicht. In einem
Fall ging es um die Kaffeeproduktion, in dem anderen um Subventionen. Beide
Male entschieden die Richter für die Informationsfreigabe.
Christiane Blömeke (Grüne) will die Abfuhr nicht hinnehmen und sich an die
Bürgerschaftspräsidentin wenden: „Wir brauchen diese Informationen für
unsere parlamentarische Kontrollarbeit.“ Und FDP-Mann Ritter nennt es
„erstaunlich“, dass der Senat nun die vor Kurzem gegebenen Antworten
ablehne.
Auskunft zur Haasenburg verlangt auch der Landesvorsitzender Linken, Bela
Rogalla. Ihm liegen Verträge von 2010 vor, die nach Aussagen von Anwälten
die mit dem „Familieninterventionsteam“ (FIT) kooperierenden Amtsvormünder
mit der Haasenburg abgeschlossen haben. Rogalla beruft sich nun auf das
neue Transparenzgesetz und verlangt vom Amt für Familie den aktuellen
Betreuungsvertrag.
„Ich will wissen, ob dort nach wie vor das autoritäre Konzept sowie
erhebliche Grundrechtseingriffe vereinbart werden“, sagt Rogalla.
Amtsleiter Uwe Riez wies den Anspruch zurück und schrieb Rogalla, „dass
weder das FIT noch die Amtsvormünder im Zusammenhang mit der Unterbringung
von Kindern und Jugendlichen in der Haasenburg Verträge abschließen“.
## Anspruch auf Auskunft
Doch auf taz-Nachfrage räumt Sprecherin Serocka ein, dass es
privatrechtliche Betreuungsverträge gibt. Nur seien diese „nicht zwingend
nötig“. In wie vielen Fällen Amtsvormünder diese unterzeichnet hätten, w�…
über die Ferientage nicht zu klären.
Rogalla hat sich mittlerweile beim Datenschutzbeauftragen rückversichert,
dass er doch einen Auskunftsanspruch hat. Er verlangt von der Sozialbehörde
alle die Haasenburg betreffenden Informationen. Das erst im Oktober
verabschiedete Transparenzgesetz kenne kein Geschäftsgeheimnis für freie
Träger, sagt Rogalla. Der entsprechende Passus aus dem SGB I „gilt nicht“,
heißt es dort in Paragraf 7. „Wollen Parlamentarier etwas wissen, können
sie es als Bürger versuchen“, sagte Rogalla.
28 Dec 2012
## AUTOREN
Kaija Kutter
## TAGS
Schwerpunkt Haasenburg Heime
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Über den Inhalt der Betreuungsverträge ist nichts zu erfahren.
Kommentar Jugendhilfe: Vorauseilender Gehorsam
Mögliches Unverständnis für hohe Kosten müssen Politik und Träger
aushalten. Der Senat sollte sich auf die Seite des Parlaments stellen und
abwarten, ob Träger wirklich klagen.
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