# taz.de -- Kommentar Urteil zu Neonazi-Vater: Ein bemerkenswertes Urteil | |
> Im Fall des Neonazis Markus Privenau hat das Verfassungsgericht einen | |
> Trend gebrochen und das Besuchsrecht entzogen. Der Einzelfall muss | |
> zählen. | |
Darf ein geschiedener Neonazi seine Kinder sehen? [1][Nein, entschied jetzt | |
das Bundesverfassungsgericht] und kassierte damit ein Urteil des | |
Oberlandesgerichts Dresden vom vergangenen Sommer. Das hatte damals einen | |
begleiteten Umgang des Vaters mit seinen Kindern angeordnet. | |
Es geht nicht um irgendeinen Fall, es geht um die privat wie politisch | |
aufgeladene „Causa Privenau“: Markus Privenau ist aktiv in der | |
rechtsextremen Szene, seine Ex-Frau und Mutter der drei Kinder, Tanja | |
Privenau, war es auch mal. Seit sie 2005 aber - begleitet von einer | |
Aussteigerorganisation und den Medien - der Szene den Rücken gekehrt hat, | |
wechselte sie mehrfach Wohnorte und Identitäten. Aus Furcht vor Racheakten. | |
Die Entscheidung des Bundesverfassungsgericht ist bemerkenswert: Es hat im | |
Sinne der Mutter entschieden, also sich eindeutig auf eine Seite der | |
streitenden Parteien geschlagen. Nun kann man dem Bundesverfassungsgericht | |
keineswegs vorwerfen, besonders mütterfreundlich und vaterfeindlich zu | |
sein. Im Gegenteil: Es hat sich in den vergangenen Jahren für mehr | |
Väterrechte stark gemacht. | |
Seitdem ist es hierzulande gängige Praxis, dass Eltern von | |
Scheidungsanwälten und Gerichten aufgefordert werden, sich um jeden Preis | |
zu einigen. Begründet wird das stets mit dem Kindeswohl: Ein Kind habe das | |
Recht auf beide Eltern. Das ist richtig. Aber ist es gut fürs Kindeswohl, | |
wenn sich Mutter und Vater bis aufs Messer streiten? Und das vielleicht | |
jahrelang? | |
Der Beschluss zeigt auch: Es lohnt sich, den Einzelfall genau zu | |
betrachten. Nicht nur in diesem Fall, der eine besondere politische | |
Dimension hat. Wenn auch bei „normalen“ Prozessen um Sorge- und | |
Umgangsrecht jedes Mal genau geprüft würde, wäre das Kindeswohl mehr | |
gestärkt als es momantan propagiert wird. | |
Das könnte zum Beispiel auch heißen, dass subtile Übergriffe wie psychische | |
Gewalt als „Tatbestand“ angesehen werden. Denn ein Elternteil, dass sich | |
vom anderen bedroht fühlt, ist nicht in jedem Fall stark für sein Kind. | |
Auch das ist nicht gut fürs Kindeswohl. | |
24 Jan 2013 | |
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## AUTOREN | |
Simone Schmollack | |
Simone Schmollack | |
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