# taz.de -- Entscheidung des Verfassungsgerichts: Kein Umgangsrecht für Neonaz… | |
> Die Kinder einer Mutter, die aus der rechten Szene ausstieg, müssen ihren | |
> rechtsextremen Vater nicht treffen. Das Kindeswohl spreche gegen den | |
> Umgang. | |
Bild: Nicht gut für Kinder: Ein rechtsextremer Vater darf nach einem Urteil de… | |
FREIBURG taz | Der Rechtsextremist Markus Privenau darf seine Söhne nicht | |
sehen. Das Bundesverfassungsgericht hat jetzt auf Klage der Mutter eine | |
Umgangsregelung des Oberlandesgerichts (OLG) Dresden aufgehoben. Für Mutter | |
und Kinder bestünden sonst Gefahren. | |
Tanja Privenau (die inzwischen ihren Namen geändert hat) war mit Markus | |
Privenau verheiratet und hat mit ihm drei Söhne, die zwischen 2000 und 2004 | |
geboren wurden. 2004 trennte sich das Paar, 2005 stieg Tanja Privenau aus | |
der rechten Szene aus. [1][Markus Privenau ist nach taz-Recherchen immer | |
noch Rechtsextremist]. Früher war er in der Splitterpartei FAP aktiv, heute | |
hat er enge Kontakte zur NPD. | |
Das Sorgerecht für die Kinder hat Tanja Privenau, ihr Exmann hat nur ein | |
Umgangsrecht. Allerdings hat er die Kinder seit Ende 2004 nicht mehr | |
gesehen, weil Tanja Privenau dies verhindert. Seit einigen Jahren versucht | |
er, den Umgang mit neuen Gerichtsverfahren durchzusetzen. Das OLG Dresden | |
entschied im Juli 2012, dass der Vater die Kinder einmal im Monat mit | |
neutraler Begleitung an einem neutralen Ort sehen darf. | |
Dagegen erhob die Mutter Verfassungsbeschwerde. Sie befürchtet Racheakte | |
der rechten Szene, wenn ihr Aufenthaltsort bekannt wird. Der Vater könnte | |
die Kinder ausfragen und ihren neuen Wohnort erfahren. Auch könnte sie | |
verfolgt werden, wenn sie die Kinder an den neutralen Ort bringt. Schon im | |
August erließ das Bundesverfassungsgericht eine einstweilige Anordnung, | |
dass der Umgang bis auf weiteres nicht stattfinden darf. | |
## Nach dem Ausstieg dauerhaft gefährdet | |
Jetzt liegt auch die Karlsruher Entscheidung in der Hauptsache vor. Danach | |
verletzt das Umgangsrecht für Markus Privenau das Elternrecht von Tanja | |
Privenau. Die Mutter sei wegen ihres Ausstiegs aus der rechten Szene | |
„strukturell und dauerhaft konkret gefährdet“. Die Richter beriefen sich | |
dabei auf eine Einschätzung des sächsischen Verfassungsschutzes. | |
Aufgrund ihrer jahrelangen „szeneprominenten“ Stellung und weil sie | |
inzwischen in Interviews vor rechten Gefahren warnt, könne der Ausstieg zu | |
„Bestrafungsaktionen“ führen. Das OLG hatte keine konkrete Gefahr gesehen, | |
weil in den letzten Jahren nichts passiert sei. Die Karlsruher Richter | |
lassen das aber nicht gelten, weil Tanja Privenau immer, wenn sie enttarnt | |
wurde, schnell den Wohnort und den Namen gewechselt hat. | |
Mit Blick auf das Kindeswohl argumentieren die Richter, dass die Söhne | |
ihrem Vater „nicht unbeschwert“ entgegentreten könnten, wenn sie ihre neuen | |
Namen und Wohnorte geheim halten müssten. Außerdem habe sich die | |
Einstellung der Kinder gegenüber dem Vater jüngst stark verändert. Während | |
sie im September 2011 laut Sachverständigen noch „unverkrampft“ über den | |
Vater sprachen, werde er jetzt wegen früherer Gewalttätigkeit, und weil er | |
„böse“ sei, abgelehnt. | |
Das OLG muss nun neu über den Umgangswunsch von Markus Privenau entscheiden | |
und dabei auch die autistische Entwicklungsstörung aller drei Söhne | |
berücksichtigen. (Az. 1 BvR 1766/12) | |
23 Jan 2013 | |
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## AUTOREN | |
Christian Rath | |
Christian Rath | |
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