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# taz.de -- Entscheidung des Verfassungsgerichts: Kein Umgangsrecht für Neonaz…
> Die Kinder einer Mutter, die aus der rechten Szene ausstieg, müssen ihren
> rechtsextremen Vater nicht treffen. Das Kindeswohl spreche gegen den
> Umgang.
Bild: Nicht gut für Kinder: Ein rechtsextremer Vater darf nach einem Urteil de…
FREIBURG taz | Der Rechtsextremist Markus Privenau darf seine Söhne nicht
sehen. Das Bundesverfassungsgericht hat jetzt auf Klage der Mutter eine
Umgangsregelung des Oberlandesgerichts (OLG) Dresden aufgehoben. Für Mutter
und Kinder bestünden sonst Gefahren.
Tanja Privenau (die inzwischen ihren Namen geändert hat) war mit Markus
Privenau verheiratet und hat mit ihm drei Söhne, die zwischen 2000 und 2004
geboren wurden. 2004 trennte sich das Paar, 2005 stieg Tanja Privenau aus
der rechten Szene aus. [1][Markus Privenau ist nach taz-Recherchen immer
noch Rechtsextremist]. Früher war er in der Splitterpartei FAP aktiv, heute
hat er enge Kontakte zur NPD.
Das Sorgerecht für die Kinder hat Tanja Privenau, ihr Exmann hat nur ein
Umgangsrecht. Allerdings hat er die Kinder seit Ende 2004 nicht mehr
gesehen, weil Tanja Privenau dies verhindert. Seit einigen Jahren versucht
er, den Umgang mit neuen Gerichtsverfahren durchzusetzen. Das OLG Dresden
entschied im Juli 2012, dass der Vater die Kinder einmal im Monat mit
neutraler Begleitung an einem neutralen Ort sehen darf.
Dagegen erhob die Mutter Verfassungsbeschwerde. Sie befürchtet Racheakte
der rechten Szene, wenn ihr Aufenthaltsort bekannt wird. Der Vater könnte
die Kinder ausfragen und ihren neuen Wohnort erfahren. Auch könnte sie
verfolgt werden, wenn sie die Kinder an den neutralen Ort bringt. Schon im
August erließ das Bundesverfassungsgericht eine einstweilige Anordnung,
dass der Umgang bis auf weiteres nicht stattfinden darf.
## Nach dem Ausstieg dauerhaft gefährdet
Jetzt liegt auch die Karlsruher Entscheidung in der Hauptsache vor. Danach
verletzt das Umgangsrecht für Markus Privenau das Elternrecht von Tanja
Privenau. Die Mutter sei wegen ihres Ausstiegs aus der rechten Szene
„strukturell und dauerhaft konkret gefährdet“. Die Richter beriefen sich
dabei auf eine Einschätzung des sächsischen Verfassungsschutzes.
Aufgrund ihrer jahrelangen „szeneprominenten“ Stellung und weil sie
inzwischen in Interviews vor rechten Gefahren warnt, könne der Ausstieg zu
„Bestrafungsaktionen“ führen. Das OLG hatte keine konkrete Gefahr gesehen,
weil in den letzten Jahren nichts passiert sei. Die Karlsruher Richter
lassen das aber nicht gelten, weil Tanja Privenau immer, wenn sie enttarnt
wurde, schnell den Wohnort und den Namen gewechselt hat.
Mit Blick auf das Kindeswohl argumentieren die Richter, dass die Söhne
ihrem Vater „nicht unbeschwert“ entgegentreten könnten, wenn sie ihre neuen
Namen und Wohnorte geheim halten müssten. Außerdem habe sich die
Einstellung der Kinder gegenüber dem Vater jüngst stark verändert. Während
sie im September 2011 laut Sachverständigen noch „unverkrampft“ über den
Vater sprachen, werde er jetzt wegen früherer Gewalttätigkeit, und weil er
„böse“ sei, abgelehnt.
Das OLG muss nun neu über den Umgangswunsch von Markus Privenau entscheiden
und dabei auch die autistische Entwicklungsstörung aller drei Söhne
berücksichtigen. (Az. 1 BvR 1766/12)
23 Jan 2013
## LINKS
[1] /Kinder-von-Rechtsextremen/!100856/
## AUTOREN
Christian Rath
Christian Rath
## TAGS
Kindeswohl
Rechtstextreme
Bundesverfassungsgericht
Sorgerecht
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