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# taz.de -- Kommentar gelockertes Tanzverbot: Antiquiert und übergriffig
> Dass mit Rückgriff auf die christliche Kirche immer noch Tanzverbote an
> Feiertagen gelten, ist nicht mehr vertretbar.
Bild: Karfreitag bleibt die Kirmes zu, es sei denn, es gab wie 2015 Sturm: Dann…
Die Gesellschaft verändert sich. Dass die rot-grüne Regierungskoalition in
Bremen nun das Tanzverbot an den christlichen Feiertagen infrage stellt und
das Verbot im Bremischen Feiertagsgesetz bis 2018 ganz streichen will, gilt
als avantgardistisch. Dabei ist es doch einigermaßen absurd, dass es solche
Gesetze heute noch gibt. Vor 50 Jahren mag das Tanzverbot an christlichen
Feiertagen mal Konsens gewesen sein, heute ist es dagegen antiquiert und
übergriffig.
Die christliche Kirche gibt glücklicherweise schon längst nicht mehr
überall den Ton an. Wer aus religiösen Gründen nicht tanzen will, soll es
halt lassen. Das schert mich als Atheistin ja auch nicht. Wenn gegründet
auf die christliche Tradition heute noch im Feiertagsgesetz ein
allgemeingültiges Tanzverbot vorgeschrieben ist, geht das entschieden zu
weit.
Wenn andere Länder am Tanzverbot festhalten, sollten sie sich auch
überlegen, ein Alkoholverbot an Ramadan zu erlassen. Aber aus welchem Grund
sollten religiöse Menschen anderen vorschreiben, wie sie sich zu verhalten
haben? Eine solche Haltung ist nicht mehr zeitgemäß.
Gut, dass Bremen endlich das Tanzverbot lockert. In anderen Ländern ist das
noch nicht in Aussicht. Die Bremer Sozialdemokraten sind allerdings nicht
besonders mutig. Dass sie sich erst einmal mit der Kirche beraten, zeigt
mal wieder, wie weit Deutschland davon entfernt ist, ein laizistisches Land
zu sein.
28 Jan 2013
## AUTOREN
Lena Kaiser
Lena Kaiser
## TAGS
Feiertage
NRW
Karfreitag
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