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# taz.de -- Streit um NRW-Feiertagsgesetz: Im falschen Film
> Die Stadt Bochum leitet ein Bußgeldverfahren gegen die Initiative
> „Religionsfrei im Revier“ ein. Diese hatte am Karfreitag „Das Leben des
> Brian“ gezeigt.
Bild: Kein schöner Tag für Christen: Am Karfreitag wurde Jesus gekreuzigt.
KÖLN taz | Wohl selten ist ein Bußgeldverfahren den Empfängern so
willkommen: Die Stadt Bochum will die Initiative „[1][Religionsfrei im
Revier]“ dafür bestrafen, dass sie am Karfreitag den Film „Das Leben des
Brian“ gezeigt hat. Sie droht mit einem Bußgeld von 1.000 Euro. „Besser
hätte es gar nicht kommen können“, freut sich unterdessen Jörg Schnückel
von „Religionsfrei im Revier“. „Wir haben richtig Spaß dran.“
Sie hoffen auf den Weg durch die Instanzen: „Vielleicht gelingt es uns, ein
Urteil herbeizuführen, das weitergehende Konsequenzen hat“, sagt Schnückel.
Das Ziel der Initiative ist die Säkularisierung des nordrhein-westfälischen
Feiertagsgesetzes, das an stillen Feiertagen nichtreligiöse Veranstaltungen
verbietet. Die angedrohte Strafe wollen die Religionsfreien auf keinen Fall
zahlen.
Zum „Tatvorwurf“ heißt es im Schreiben der Stadt an die Initiative, am
Karfreitag sei das Vorführen von Filmen verboten, die nicht vom
Kultusminister oder der von ihm bestimmten Stelle als geeignet anerkannt
seien: „Obwohl Sie von dem Verbot der Vorführung wussten, haben Sie dennoch
mit vorheriger Ankündigung den Film vorgeführt.“
Die Stadt Bochum habe aufgrund des Feiertagsgesetzes keine andere Wahl
gehabt als das Bußgeldverfahren einzuleiten, sagt Stadtsprecher Thomas
Sprenger. „Die Initiative wusste von dem Verbot und hat der Stadt Bochum,
der Bezirksregierung und dem Landesinnenministerium mitgeteilt, dass sie
den Film am Karfreitag zeigt.“ Außerdem sei in der Lokalpresse über die
Aufführung berichtet worden.
„Es ist uns als Stadt nicht möglich, das zu ignorieren“, sagt Sprenger.
Jetzt habe man darum gebeten, die Gründe für die Aufführung darzulegen, um
dann zu entscheiden, ob ein Bußgeld verhängt werde. Denn die Stadt hat
durchaus einen Ermessensspielraum.
## Feiertagsgesetz kollidiert mit Meinungsfreiheit
Die Initiative argumentiert gegenüber der Stadt, dass das Feiertagsgesetz
mit der im Grundgesetz verbrieften Meinungs- und Religionsfreiheit
kollidiert. „Nichtgläubige sollten sich nicht nach den Wertvorstellungen
einer Gruppe richten müssen, die Privilegien genießt“, sagt Schnückel.
Der Internationale Bund der Konfessionslosen und Atheisten (IBKA) will für
die Kosten des Verfahrens aufkommen. IBKA unterstützt auch ein Verfahren
gegen das bayerische Feiertagsgesetz, das vom Bundesverfassungsgericht wohl
im Herbst entschieden wird.
Mit dem eingeleiteten Bußgeldverfahren hat sich die Stadt Bochum in eine
Zwickmühle manövriert, frohlocken die Religionsfreien. Wie auch immer das
Verfahren ausgeht, der Initiative wird es nützen. Einige fragten sich, ob
sie bei der Stadt heimliche Verbündete haben, sagt Schnückel.
9 Jul 2013
## LINKS
[1] http://religionsfrei-im-revier.de/
## AUTOREN
Anja Krüger
## TAGS
NRW
Karfreitag
Karfreitag
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