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# taz.de -- US-Urteil zu sozialen Netzwerken: Kein Blanko-Verbot für Sextäter
> Sexualstraftätern im US-Bundesstaat Indiana wurde jahrelang der Zugang zu
> sozialen Netzwerken verwehrt. Ein Gericht hob dieses Pauschalverbot jetzt
> auf.
Bild: Jetzt auch wieder ohne Papiertüte im Netz.
Hinter jedem „Thomas88“, jedem verklausulierten [1][Twitter]-Account und
unscheinbaren Profil in einem sozialen Netzwerk könnte jemand ganz anderer
stecken als der harmlose 16-jährige High School-Schüler, der sich mit dem
Mädchen von der Nachbarschule anfreunden will.
Um diesem möglichen Missbrauch des Netzes und seinen Graubereichen
entgegenzutreten, verabschiedete der US-Bundesstaat Indiana im Jahr 2008
ein Gesetz, das registrierte Sexualstraftäter den Zugang zu sozialen
Netzwerken, bei denen sich auch Kinder und Jungendliche unter 18 Jahren
anmelden können, zu untersagt.
[2][Facebook], Twitter, [3][MySpace], [4][Google+] oder
Instant-Messaging-Dienste waren so für alle vorbestraften Sexualstraftäter
nicht mehr zugänglich. Aber auch jegliche harmlose Funktion wie etwa
Informationenaustausch oder berufliche Netzwerke waren damit unmöglich.
Barack Obama auf Twitter folgen? Ebenso wenig möglich wie Urlaubsfotos auf
Facebook hochzuladen.
„John Doe“, ein wegen Kindes-Ausbeutung zu 21 Monaten Haft verurteilter
Mann, wollte das nicht hinnehmen. Bereits 2003 entlassen, stand er nicht
mehr unter Bewährung fiel in Indiana dennoch unter den
Sozialen-Netzwerk-Bann. Die US-Bürgerrechtsorganisation [5][“American Civil
Liberties Union“] (ACLU) nahm sich des Falls an, klagte – und bekam nun
Recht.
Ein Berufungsgericht entschied in der vergangenen Woche, dass das Gesetz zu
weitgreifend sei und damit gegen den ersten Verfassungszusatz verstößt, in
dem das Recht auf freie Rede festgeschrieben ist. „Das Gericht hat zu Recht
anerkannt, dass der Staat dieses Interesse nicht mit einem Gesetz vertreten
kann, das so breit ist, dass es jemanden, der vor Jahren oder gar
Jahrzehnten ein Vergehen begangen hat, davon abhält, ein eine harmlose
Kommunikation über soziale Netzwerke eingebunden zu sein“, sagt Ken Falk,
Anwalt der ACLU Indiana in einer Mitteilung der Organisation.
Die drei Richter des Berufungsgerichts in Chicago entschieden einstimmig,
dass das Gesetz in Indiana nicht spezifisch genug auf das Problem und die
Gefahr „unangemessener Kommunikation“ im Internet eingehe. Indiana kann
gegen das Urteil in Berufung gehen, hat darüber aber noch nicht
entschieden.
30 Jan 2013
## LINKS
[1] http://twitter.com/
[2] http://www.facebook.com/index.php?l_s=r
[3] http://new.myspace.com/
[4] http://plus.google.com/?gpsrc%3Dogpy0%26tab%3DwX%26gpsrc%3Dogpy0&hl=de
[5] http://www.aclu.org/
## AUTOREN
Rieke Havertz
## TAGS
USA
Sexualstraftäter
Soziale Netzwerke
Gericht
Urteil
Twitter / X
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