# taz.de -- US-Urteil zu sozialen Netzwerken: Kein Blanko-Verbot für Sextäter | |
> Sexualstraftätern im US-Bundesstaat Indiana wurde jahrelang der Zugang zu | |
> sozialen Netzwerken verwehrt. Ein Gericht hob dieses Pauschalverbot jetzt | |
> auf. | |
Bild: Jetzt auch wieder ohne Papiertüte im Netz. | |
Hinter jedem „Thomas88“, jedem verklausulierten [1][Twitter]-Account und | |
unscheinbaren Profil in einem sozialen Netzwerk könnte jemand ganz anderer | |
stecken als der harmlose 16-jährige High School-Schüler, der sich mit dem | |
Mädchen von der Nachbarschule anfreunden will. | |
Um diesem möglichen Missbrauch des Netzes und seinen Graubereichen | |
entgegenzutreten, verabschiedete der US-Bundesstaat Indiana im Jahr 2008 | |
ein Gesetz, das registrierte Sexualstraftäter den Zugang zu sozialen | |
Netzwerken, bei denen sich auch Kinder und Jungendliche unter 18 Jahren | |
anmelden können, zu untersagt. | |
[2][Facebook], Twitter, [3][MySpace], [4][Google+] oder | |
Instant-Messaging-Dienste waren so für alle vorbestraften Sexualstraftäter | |
nicht mehr zugänglich. Aber auch jegliche harmlose Funktion wie etwa | |
Informationenaustausch oder berufliche Netzwerke waren damit unmöglich. | |
Barack Obama auf Twitter folgen? Ebenso wenig möglich wie Urlaubsfotos auf | |
Facebook hochzuladen. | |
„John Doe“, ein wegen Kindes-Ausbeutung zu 21 Monaten Haft verurteilter | |
Mann, wollte das nicht hinnehmen. Bereits 2003 entlassen, stand er nicht | |
mehr unter Bewährung fiel in Indiana dennoch unter den | |
Sozialen-Netzwerk-Bann. Die US-Bürgerrechtsorganisation [5][“American Civil | |
Liberties Union“] (ACLU) nahm sich des Falls an, klagte – und bekam nun | |
Recht. | |
Ein Berufungsgericht entschied in der vergangenen Woche, dass das Gesetz zu | |
weitgreifend sei und damit gegen den ersten Verfassungszusatz verstößt, in | |
dem das Recht auf freie Rede festgeschrieben ist. „Das Gericht hat zu Recht | |
anerkannt, dass der Staat dieses Interesse nicht mit einem Gesetz vertreten | |
kann, das so breit ist, dass es jemanden, der vor Jahren oder gar | |
Jahrzehnten ein Vergehen begangen hat, davon abhält, ein eine harmlose | |
Kommunikation über soziale Netzwerke eingebunden zu sein“, sagt Ken Falk, | |
Anwalt der ACLU Indiana in einer Mitteilung der Organisation. | |
Die drei Richter des Berufungsgerichts in Chicago entschieden einstimmig, | |
dass das Gesetz in Indiana nicht spezifisch genug auf das Problem und die | |
Gefahr „unangemessener Kommunikation“ im Internet eingehe. Indiana kann | |
gegen das Urteil in Berufung gehen, hat darüber aber noch nicht | |
entschieden. | |
30 Jan 2013 | |
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[5] http://www.aclu.org/ | |
## AUTOREN | |
Rieke Havertz | |
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