| # taz.de -- Verdeckte Ermittler: Ermittlungstaktik, Lust und Liebe | |
| > In England hatte ein Undercover-Polizist regelmäßig Sex mit Frauen aus | |
| > der überwachten Szene. In Deutschland wäre das unzulässig, beteuert das | |
| > Innenministerium. | |
| Bild: Die Berichterstattung des „Guardian“ über Mark Kennedy brachte den S… | |
| BERLIN taz | Verdeckte Ermittler von Bundeskriminalamt und Bundespolizei | |
| dürfen keine sexuellen Beziehungen eingehen, um Informationen zu erlangen. | |
| Das erklärte jetzt das Bundesinnenministerium auf eine parlamentarische | |
| Anfrage des Linken-Abgeordneten Andrej Hunko. | |
| Anlass der Nachfrage ist der Fall des englischen Polizisten Mark Kennedy, | |
| der mit falschem Namen, langen Haaren und Ohrringen einige Jahre lang | |
| militante Umweltschützer und Globalisierungskritiker in ganz Europa | |
| ausspionierte. Auch in Deutschland war Kennedy aktiv: während des | |
| G-8-Gipfels in Heiligendamm 2007 sowie beim Nato-Gipfel in Baden Baden | |
| 2009. | |
| Im Rahmen seiner Spitzeltätigkeit unterhielt der Polizist Kennedy auch | |
| zahlreiche Liebschaften. Wie die englische Zeitung Guardian aufdeckte, war | |
| es durchaus üblich, dass verdeckte Ermittler sexuelle Beziehungen in der | |
| von ihr überwachten Szene knüpften. Jetzt klagen zehn Frauen und ein Mann | |
| vor dem englischen High Court auf Schadensersatz. Sie hätten ein | |
| emotionales Trauma erlitten, nachdem Menschen, mit denen sie „tiefe | |
| persönliche“ Beziehungen eingingen, sich als Spitzel entpuppten. | |
| ## Die Lustfrage | |
| Der Bundestagsabgeordnete Andrej Hunko wollte deshalb von der | |
| Bundesregierung wissen, ob sie es für zulässig hält, wenn Verdeckte | |
| Ermittler „Sexualität oder sonstige emotional tiefgehende Beziehungen mit | |
| ihren Zielpersonen oder deren Kontaktpersonen praktizieren“. Antwort: Die | |
| Bundesregierung ist der Auffassung, „dass das Eingehen derartiger | |
| Beziehungen aus ermittlungstaktischen Gründen in aller Regel unzulässig | |
| ist“. Und Innenstaatssekretär Klaus-Dieter Fritsche, von dem die Antwort | |
| stammt, fügt hinzu: „Dies gilt auch für den Einsatz von Mitarbeitern | |
| ausländischer Behörden in Deutschland mit deutscher Zustimmung.“ | |
| Die Auskunft klingt eindeutig, enthält aber eine wichtige Einschränkung: | |
| Unzulässig ist der Ermittler-Sex nur, wenn er „aus ermittlungstaktischen | |
| Gründen“ stattfindet – sprich: Wenn der Polizist eigentlich keine Lust hat. | |
| Wenn der Verdeckte Ermittler aber aus Lust und/oder Liebe gerne mit einer | |
| Ziel- oder Kontaktperson schlafen will, scheint dies nach Ansicht von | |
| Staatssekretär Fritsche rechtlich nicht ausgeschlossen. | |
| Dagegen hatte der auf Geheimdienstrecht spezialisierte Anwalt Udo Kauß 2011 | |
| im taz-interview gefordert: „Genauso wie ein Verdeckter Ermittler keine | |
| Straftaten begehen darf, darf er mit den Zielpersonen und deren Umfeld auch | |
| keine Liebesbeziehungen führen.“ Wenn ein Einsatz „aus dem Ruder“ laufe, | |
| müsse er abgebrochen werden. | |
| ## Der deutsche Fall Bromma | |
| In Baden-Württemberg hatte die Polizei 2010 den jungen Beamten Simon Bromma | |
| in linke studentische Gruppen eingeschleust. Er sollte herausfinden, ob im | |
| Umfeld der Antifaschistischen Initiative Heidelberg (AIHD) Gewaltakte gegen | |
| Polizisten und Nazis geplant waren. Er erschlich sich mit seiner | |
| freundlichen und hilfsbereiten Art in den Kreisen um die studentische | |
| „Kritische Initiative“ zahlreiche Freundschaften, flog dann aber auf, als | |
| ihn eine Ferienbekanntschaft erkannte. | |
| Sieben Betroffene aus der bespitzelten Szene erhoben im August 2011 Klage | |
| beim Verwaltungsgericht Karlsruhe. Sie verlangen die Feststellung, dass der | |
| Undercover-Einsatz gegen die linke Heidelberger Szene generell rechtswidrig | |
| war. Sie seien keine „gewaltbereiten Gefährder“. Außerdem seien die | |
| Privatsphäre und die Menschenwürde verletzt, wenn den Aktivisten „ohne | |
| eigenes Wissen eine Freundschaft/Bekanntschaft zu einem polizeilichen | |
| Ermittler aufgezwungen“ werde. | |
| Das Verfahren kommt allerdings nicht voran, weil der baden-württembergische | |
| Innenminister Reinhold Gall (SPD) alle Spitzelberichte Brommas gesperrt | |
| hat. Die Arbeitsweise Verdeckter Ermittler müsse geheim bleiben, da die | |
| Undercover-Agenten sonst leicht enttarnt werden könnten, argumentierte | |
| Gall. Dagegen klagten die Betroffenen in einem Zwischenverfahren und | |
| erzielten nun einen Teilerfolg. | |
| ## Teilweise rechtswidrig | |
| Der Mannheimer Verwaltungsgerichtshof erklärte die Sperrung der Akten (Az. | |
| 14 S 928/12) teilweise für rechtswidrig: Zumindest die internen | |
| Polizeiberichte, die nach der Enttarnung von Bromma angefertigt wurden, | |
| hätten nicht pauschal für geheim erklärt werden dürfen, urteilten die | |
| Richter. Es hätte genügt, einzelne Passagen zu schwärzen. | |
| Kläger Michael Dandl von der AIHD kann sich über den Teilerfolg nicht | |
| freuen. „Solange Brommas Spitzelberichte geheim bleiben, hängt der Prozess | |
| völlig in der Luft.“ Auch die emotionale Ausnutzung der Heidelberger | |
| Aktivisten könne so nicht aufgeklärt werden. Dandl und seine Mitstreiter | |
| wollen jetzt beim Bundesverwaltungsgericht gegen die Aktensperrung | |
| vorgehen. | |
| 4 Feb 2013 | |
| ## AUTOREN | |
| Christian Rath | |
| ## TAGS | |
| Verdeckte Ermittler | |
| Kennedy | |
| Schwerpunkt Überwachung | |
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