# taz.de -- Spitzelaffäre um Mark Kennedy: Grüne drohen mit Verfassungsklage | |
> In der Affäre um einen britischen verdeckten Ermittler drohen die Grünen | |
> mit einer Verfassungsklage. Sie wollen neue Regeln für ausländische | |
> Spitzel. | |
Bild: Der Bundestagsabgeordnete Hans-Christian Ströbele: Er möchte wissen, wi… | |
BERLIN taz |Die Affäre um den britischen verdeckten Ermittler Mark Kennedy | |
könnte ein Fall für das Bundesverfassungsgericht werden. "Die | |
Bundesregierung beantwortet Fragen nicht oder nicht vollständig. Wenn sich | |
das bei unserer nächsten Anfrage nicht ändert, werden wir Verfassungsklage | |
wegen der Einschränkung unseres parlamentarischen Informationsrechts | |
einreichen", sagte der Grünenpolitiker Hans-Christian Ströbele am | |
Donnerstag der taz. | |
Der Bundestagsabgeordnete möchte erfahren, wie groß die Anzahl | |
ausländischer verdeckter Ermittler ist, die in Deutschland im Einsatz waren | |
oder sind. "Die bloße Zahl dieser Ermittler kann doch kein Staatsgeheimnis | |
sein", sagte er der taz. | |
Hintergrund ist die parlamentarische Aufarbeitung des umstrittenen | |
Einsatzes eines verdeckten Ermittlers aus Großbritannien, der seit einigen | |
Monaten die Parlamentarier beschäftigt. Der britische Polizist Mark Kennedy | |
hatte über Jahre hinweg unter falschem Namen die europäische linke Szene | |
ausspioniert und war auch in Deutschland wiederholt aktiv gewesen. Unter | |
anderem soll er sich dabei an Straftaten beteiligt und sexuelle Beziehungen | |
zu Observierten unterhalten haben. | |
Oppositionspolitiker versuchen seither, Fakten zum grenzüberschreitenden | |
Austausch verdeckter Ermittler zwischen Deutschland und anderen | |
europäischen Staaten zu erhalten. Sie fürchten: Weil die gültige Rechtslage | |
ausländische verdeckte Ermittler gegenüber deutschen Ermittlern | |
besserstellt, könnte dies potenziell einen Anreiz für deutsche Behörden | |
bieten, verstärkt ausländische verdeckte Ermittler anzufordern und | |
einzusetzen. | |
Denn nach einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs von 2007 sind | |
ausländische verdeckte Ermittler in Deutschland wie V-Leute zu behandeln - | |
und nicht wie deutsche verdeckte Ermittler. Die Strafprozessordnung sieht | |
für den Einsatz verdeckter Ermittler, etwa bei der Strafverfolgung, einen | |
Richtervorbehalt vor, während der Einsatz von V-Leuten hier gesetzlich | |
völlig ungeregelt ist. | |
## Kuriose Rechtsprechung | |
Der Fall Mark Kennedy zeigt, wie kurios diese Rechtsprechung ist: Weil | |
Kennedy ein britischer und kein deutscher Polizist ist, soll er behandelt | |
werden wie ein Krimineller, der der Polizei gegen Geld Tipps gibt. Dabei | |
wurde Kennedy von deutschen Stellen immerhin gezielt angefordert und über | |
einen deutschen Verbindungsbeamten auch ansatzweise gesteuert. | |
Die Grünen fürchten nun, dass die Behandlung ausländischer verdeckter | |
Ermittler als bloße V-Leute dazu genutzt werden könnte, rechtsstaatliche | |
Regeln für verdeckte Ermittler zu unterlaufen. "Hier droht der EU ein | |
Verschiebebahnhof von grenzüberschreitend agierenden Spitzeln", sagte | |
Ströbele und fordert die Bundesregierung zu einer gesetzlichen Regelung | |
auf, nach der in- und ausländische verdeckter Ermittler gleichgestellt | |
werden. "Und das muss auch parlamentarisch kontrollierbar sein." | |
Die Bundesregierung sieht derweil keinen Regelungsbedarf. In einer noch | |
nicht veröffentlichten Antwort auf eine Kleine Anfrage der Grünen, die der | |
taz vorliegt, entgegnet das Bundesinnenministerium (BMI), es habe "keine | |
Anhaltspunkte für ein gezieltes Unterlaufen der Regelungen für den Einsatz | |
deutscher verdeckter Ermittler". Den Umfang dieser Einsätze will die | |
Bundesregierung dennoch nicht offenlegen. So heißt es in der Antwort auch, | |
das BMI beabsichtige nicht, "zusätzliche Informationen von den Ländern | |
anzufordern". | |
Für die konkrete Verwendung verdeckter Ermittler aus dem Ausland sind | |
häufig die Länder zuständig. In dem Bereich, in dem Mark Kennedy eingesetzt | |
war, im Bereich der Gefahrenabwehr durch die Länder, droht tatsächlich | |
weniger Missbrauch, weil die Regeln für verdeckte Ermittler in diesem | |
Bereich kaum strenger sind als die Regeln für V-Leute. | |
Eines immerhin stellte das BMI auf taz-Anfrage nun aber klar: Der Einsatz | |
von Liebesbeziehungen beziehungsweise sexuellen Affären zur Ausforschung | |
bestimmter Szenen berührt den "Kernbereich privater Lebensgestaltung" und | |
sei daher durch interne Vorgaben des Bundeskriminalamts ausdrücklich | |
verboten. Dieses Verbot gelte im Bereich der Bundesbehörden sowohl für | |
verdeckte Ermittler als auch für V-Leute, sowohl bei der Strafverfolgung | |
als auch bei der Gefahrenabwehr. | |
8 Apr 2011 | |
## AUTOREN | |
Martin Kaul | |
Christian Rath | |
## TAGS | |
Schwerpunkt Überwachung | |
Verdeckte Ermittler | |
Kennedy | |
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