| # taz.de -- Spitzelaffäre um Mark Kennedy: Grüne drohen mit Verfassungsklage | |
| > In der Affäre um einen britischen verdeckten Ermittler drohen die Grünen | |
| > mit einer Verfassungsklage. Sie wollen neue Regeln für ausländische | |
| > Spitzel. | |
| Bild: Der Bundestagsabgeordnete Hans-Christian Ströbele: Er möchte wissen, wi… | |
| BERLIN taz |Die Affäre um den britischen verdeckten Ermittler Mark Kennedy | |
| könnte ein Fall für das Bundesverfassungsgericht werden. "Die | |
| Bundesregierung beantwortet Fragen nicht oder nicht vollständig. Wenn sich | |
| das bei unserer nächsten Anfrage nicht ändert, werden wir Verfassungsklage | |
| wegen der Einschränkung unseres parlamentarischen Informationsrechts | |
| einreichen", sagte der Grünenpolitiker Hans-Christian Ströbele am | |
| Donnerstag der taz. | |
| Der Bundestagsabgeordnete möchte erfahren, wie groß die Anzahl | |
| ausländischer verdeckter Ermittler ist, die in Deutschland im Einsatz waren | |
| oder sind. "Die bloße Zahl dieser Ermittler kann doch kein Staatsgeheimnis | |
| sein", sagte er der taz. | |
| Hintergrund ist die parlamentarische Aufarbeitung des umstrittenen | |
| Einsatzes eines verdeckten Ermittlers aus Großbritannien, der seit einigen | |
| Monaten die Parlamentarier beschäftigt. Der britische Polizist Mark Kennedy | |
| hatte über Jahre hinweg unter falschem Namen die europäische linke Szene | |
| ausspioniert und war auch in Deutschland wiederholt aktiv gewesen. Unter | |
| anderem soll er sich dabei an Straftaten beteiligt und sexuelle Beziehungen | |
| zu Observierten unterhalten haben. | |
| Oppositionspolitiker versuchen seither, Fakten zum grenzüberschreitenden | |
| Austausch verdeckter Ermittler zwischen Deutschland und anderen | |
| europäischen Staaten zu erhalten. Sie fürchten: Weil die gültige Rechtslage | |
| ausländische verdeckte Ermittler gegenüber deutschen Ermittlern | |
| besserstellt, könnte dies potenziell einen Anreiz für deutsche Behörden | |
| bieten, verstärkt ausländische verdeckte Ermittler anzufordern und | |
| einzusetzen. | |
| Denn nach einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs von 2007 sind | |
| ausländische verdeckte Ermittler in Deutschland wie V-Leute zu behandeln - | |
| und nicht wie deutsche verdeckte Ermittler. Die Strafprozessordnung sieht | |
| für den Einsatz verdeckter Ermittler, etwa bei der Strafverfolgung, einen | |
| Richtervorbehalt vor, während der Einsatz von V-Leuten hier gesetzlich | |
| völlig ungeregelt ist. | |
| ## Kuriose Rechtsprechung | |
| Der Fall Mark Kennedy zeigt, wie kurios diese Rechtsprechung ist: Weil | |
| Kennedy ein britischer und kein deutscher Polizist ist, soll er behandelt | |
| werden wie ein Krimineller, der der Polizei gegen Geld Tipps gibt. Dabei | |
| wurde Kennedy von deutschen Stellen immerhin gezielt angefordert und über | |
| einen deutschen Verbindungsbeamten auch ansatzweise gesteuert. | |
| Die Grünen fürchten nun, dass die Behandlung ausländischer verdeckter | |
| Ermittler als bloße V-Leute dazu genutzt werden könnte, rechtsstaatliche | |
| Regeln für verdeckte Ermittler zu unterlaufen. "Hier droht der EU ein | |
| Verschiebebahnhof von grenzüberschreitend agierenden Spitzeln", sagte | |
| Ströbele und fordert die Bundesregierung zu einer gesetzlichen Regelung | |
| auf, nach der in- und ausländische verdeckter Ermittler gleichgestellt | |
| werden. "Und das muss auch parlamentarisch kontrollierbar sein." | |
| Die Bundesregierung sieht derweil keinen Regelungsbedarf. In einer noch | |
| nicht veröffentlichten Antwort auf eine Kleine Anfrage der Grünen, die der | |
| taz vorliegt, entgegnet das Bundesinnenministerium (BMI), es habe "keine | |
| Anhaltspunkte für ein gezieltes Unterlaufen der Regelungen für den Einsatz | |
| deutscher verdeckter Ermittler". Den Umfang dieser Einsätze will die | |
| Bundesregierung dennoch nicht offenlegen. So heißt es in der Antwort auch, | |
| das BMI beabsichtige nicht, "zusätzliche Informationen von den Ländern | |
| anzufordern". | |
| Für die konkrete Verwendung verdeckter Ermittler aus dem Ausland sind | |
| häufig die Länder zuständig. In dem Bereich, in dem Mark Kennedy eingesetzt | |
| war, im Bereich der Gefahrenabwehr durch die Länder, droht tatsächlich | |
| weniger Missbrauch, weil die Regeln für verdeckte Ermittler in diesem | |
| Bereich kaum strenger sind als die Regeln für V-Leute. | |
| Eines immerhin stellte das BMI auf taz-Anfrage nun aber klar: Der Einsatz | |
| von Liebesbeziehungen beziehungsweise sexuellen Affären zur Ausforschung | |
| bestimmter Szenen berührt den "Kernbereich privater Lebensgestaltung" und | |
| sei daher durch interne Vorgaben des Bundeskriminalamts ausdrücklich | |
| verboten. Dieses Verbot gelte im Bereich der Bundesbehörden sowohl für | |
| verdeckte Ermittler als auch für V-Leute, sowohl bei der Strafverfolgung | |
| als auch bei der Gefahrenabwehr. | |
| 8 Apr 2011 | |
| ## AUTOREN | |
| Martin Kaul | |
| Christian Rath | |
| ## TAGS | |
| Schwerpunkt Überwachung | |
| Verdeckte Ermittler | |
| Kennedy | |
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