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# taz.de -- Gleichstellungsdebatte in der Union: Entscheidung gefordert
> Bundeskanzlerin Angela Merkel will im Streit über die Homo-Ehe angeblich
> das Bundesverfassungsurteil abwarten. Die Bundesjustizministerin nicht.
Bild: Vom Steuerrecht bis zur Adoption... Homo-Ehe ist nicht gleich Hetero-Ehe.
BERLIN afp | Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger
(FDP) hat offenbar genug vom unionsinternen Streit und dringt in der Frage
der Gleichstellung homosexueller Paare auf eine rasche Entscheidung. „Wir
brauchen Tempo bei der vollen Gleichstellung der Eingetragenen
Partnerschaft mit der Ehe - vom Steuerrecht bis zur Adoption“, sagte die
Ministerin der Bild-Zeitung. „Die Politik muss den Anspruch haben zu
gestalten und darf sich nicht vom Bundesverfassungsgericht treiben lassen“,
sagte sie mit Blick auf die Union.
In der Union wird derzeit um den Kurs bei der Gleichstellung homosexueller
Paare gestritten. Während Finanzminister Wolfgang Schäuble (CDU) seine
Partei zu einer Angleichung der Rechte gleichgeschlechtlicher
Lebenspartnerschaften mit der Ehe aufruft, wendet sich Unionsfraktionschef
Volker Kauder (CDU) gegen eine „totale Gleichstellung“. Auch die CSU ist
dagegen.
Nach Informationen des Nachrichtenmagazins Spiegel will Bundeskanzlerin
Angela Merkel erst das Urteil des Bundesverfassungsgerichts zu dieser Frage
abwarten. Das Gericht hatte kürzlich die Rechte homosexueller Paare zur
Adoption von Kindern ausgeweitet.
Eine Entscheidung des höchsten Gerichts zu der geforderten Gleichstellung
eingetragener Lebenspartnerschaften bei der Einkommensteuer steht noch aus.
Das Urteil soll noch vor der Sommerpause fallen.
## CDU-Präsidiumssitzung zur Klärung nutzen
Die Rheinische Post berichtet hingegen in ihrer Montagsausgabe, Merkel
wolle in der CDU-Präsidiumssitzung am Montag die Debatte um die
Gleichstellung beenden. Merkel werde eine Bekräftigung des
Parteitagsbeschlusses vom vergangenen Dezember empfehlen, berichtete die
Zeitung unter Berufung auf höchste Parteikreise.
Danach würde nur die vom Verfassungsgericht verlangte „Sukzessiv-Adoption“
für Männer und Frauen umgesetzt, deren gleichgeschlechtlicher Partner
bereits ein Kind adoptiert hat. Eine steuerliche Vergünstigung durch eine
Übertragung des Vorteiles des Ehegattensplittings auf Lebenspartnerschaften
werde von einer weiteren Verfassungsgerichtsentscheidung abhängig gemacht,
ein vollständiges Adoptionsrecht nicht weiter verfolgt.
4 Mar 2013
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