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# taz.de -- CDU hat Verfassungsklage verschlafen: CDU kommt zu spät
> Christdemokraten scheitern mit Verfassungsklage gegen den Rückkauf der
> Versorgungsnetze für Strom, Gas und Fernwärme. Jetzt wollen sie
> argumentativ kämpfen
Bild: Könnte bald in Volkseigentum übergehen: Umspannwerk von Vattenfall
HAMBURG taz | Der Versuch der CDU-Bürgerschaftsfraktion, den Rückkauf der
Energienetze durch eine Verfassungsklage zu verhindern, ist gescheitert.
Einstimmig wies das Gericht am Montag eine Klage gegen den Volksentscheid
über einen vollständigen Rückkauf der Versorgungsnetze für Strom, Gas und
Fernwärme ab. Die Fraktion habe die Klagefrist nicht eingehalten, beschied
das Gericht.
Die von verschiedenen Verbänden getragene Initiative „Unser Hamburg – unser
Netz“ hat für den 22. September, den Tag der Bundestagswahl, einen
Volksentscheid durchgesetzt. Dabei sollen die HamburgerInnen darüber
abstimmen, ob die Stadt die Netze zu 100 Prozent zurückkaufen soll.
Der Senat hatte gestützt auf die SPD-Mehrheit in der Bürgerschaft einen
Anteil von 25,1 Prozent zurückgekauft. Zugleich vereinbarte er mit den
Versorgern verschiedene Projekte, um die Energiewende in Richtung
erneuerbare Energien voranzubringen.
Die Fraktionen der CDU wie der SPD bedauerten, dass sich das Gericht nur
mit der formalen Frage der Zulässigkeit des Volksentscheids befasst und die
Frage der inhaltlichen Rechtmäßigkeit ausgeklammert habe. „Wir haben wegen
der abgelaufenen Klagefrist das Verfassungsgericht bewusst nicht
angerufen“, sagte SPD-Fraktionschef Andreas Dressel. Weil das Urteil zu
erwarten gewesen sei, habe die CDU den Gegnern der Verstaatlichung einen
Bärendienst erwiesen, kommentierte die FDP-Fraktion.
CDU-Fraktionschef Dietrich Wersich kündigte an, jetzt in die inhaltliche
Debatte einzusteigen. Das Gericht habe offengelassen, „welche Regeln für
Volksentscheide in Bezug auf das Budgetrecht und in Bezug auf die
Formulierung des Abstimmungstextes gelten“.
Wersich und seine Fraktionskollegen finden, dass die hohen Ausgaben für den
Rückkauf von mehr als einer Milliarde Euro nicht über die Bürgerschaft
hinweg beschlossen werden dürften, deren höchstes Recht es ja sei, über die
Ausgaben der Stadt zu bestimmen. Außerdem sei der Abstimmungstext, der als
Ziel „eine sozial gerechte, klimaverträgliche und demokratisch
kontrollierte Energieversorgung aus erneuerbaren Energien“ nennt,
irreführend. Diese Ziele könnten durch den Rückkauf der Netze nicht
erreicht werden.
Die Grünen pochen nicht auf das Budgetrecht des Parlaments: „Die
Bürgerinnen und Bürger müssen gerade über wichtige Entscheidungen abstimmen
können – auch wenn das Geld kostet“, kommentierte der Abgeordnete Jens
Kerstan. Die Linke sieht durch das Urteil die direkte Demokratie gestärkt.
5 Mar 2013
## AUTOREN
Gernot Knödler
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