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# taz.de -- Schlupfloch Grunderwerbsteuer: Die 95-Prozent-Hürde
> Beim Verkauf von tausenden bundeseigenen Wohnungen müssen die Länder auf
> die Grunderwerbsteuer verzichten. Grund ist ein juristischer Trick.
Bild: Rund 11.500 Wohnungen in Berlin, Dresden und Rostock verkaufte der Bund a…
BERLIN taz | Den ostdeutschen Bundesländern entgehen Steuereinnahmen in
Millionenhöhe, weil die Käufer bundeseigener Wohnungen keine
Grunderwerbsteuer zahlen. „Das ist ein großer Skandal“, sagte der Chef der
Bundestagsfraktion der Linkspartei, Gregor Gysi, am Donnerstag in Berlin.
Konkret geht es um rund 11.500 Wohnungen der TLG-Wohnungsgesellschaft, die
der Bund Ende vergangenen Jahres an die TAG Immobilien AG verkauft hat –
für 471 Millionen Euro. Eine Mietergenossenschaft, die von
Linksparteimitgliedern gegründet wurde und die ebenfalls die Wohnungen
erwerben wollte, war damit nicht zum Zuge gekommen.
Jetzt stellt sich heraus: Verkauft wurden die Wohnungen – unter anderem in
Berlin, Dresden und Rostock gelegen – nicht an die TAG Immobilien AG,
sondern an zwei Tochterunternehmen dieser Firma. Eine der Töchter erwarb
94,9 Prozent der TLG-Wohnungsgesellschaft, die andere 5,1 Prozent. Grund
ist offensichtlich ein Schlupfloch im Grunderwerbsteuergesetz. Demnach
fällt Grunderwerbsteuer nur an, wenn eine Person mindestens 95 Prozent
einer Immobilie beziehungsweise Anteile an einer Immobiliengesellschaft
erwirbt.
„Nicht alles, was rechtlich zulässig ist, ist auch in Ordnung“, kritisierte
der Rostocker Linkspartei-Bundestagsabgeordnete Steffen Bockhahn. Den
ostdeutschen Bundesländern seien dadurch Steuereinnahmen in Höhe von 23,4
Millionen Euro entgangen. „Das ist ein höchst unsauberes Geschäft.“ Das
Bundesfinanzministerium dürfe bei Steuersparmodellen privater Investoren
nicht helfen.
Dieser Verdacht kann aufkommen, weil der Bund möglicherweise dadurch einen
höheren Erlös erzielt hat, dass der Käufer einen Teil der gesparten
Grunderwerbsteuer auf den Kaufpreis drauflegt. Das Bundesfinanzministerium
weist das zurück. Es sei aus rechtlichen Gründen daran gehindert gewesen
vorzuschreiben, „dass der Erwerb nur durch eine Käufergesellschaft erfolgen
darf, wodurch Grunderwerbsteuer angefallen wäre“, heißt es in einer Antwort
der Bundesregierung auf eine Anfrage der Linken.
Wegen der strengen Regelungen der europäischen Beihilferechts müssten alle
Bieter unabhängig von ihrer Rechtsform gleich behandelt werden. „Der
Gesetzgeber muss dieses Steuerschlupfloch beseitigen“, so Gysi. Die
Bundesländer seien dafür, aber die Bundesregierung blockiere.
5 Apr 2013
## AUTOREN
Richard Rother
Richard Rother
## TAGS
Länder
Schwerpunkt Ostdeutschland
Offshore
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