Introduction
Introduction Statistics Contact Development Disclaimer Help
# taz.de -- Cannabis in Niedersachsen: Sechs Gramm sind zu wenig
> Niedersachsen plant die Eigenbedarfsgrenze von Cannabis zu erhöhen.
> Konsumenten können auf eine zurückhaltendere Strafverfolgung hoffen.
Bild: Konsumenten können bald mehr „auf Tasche“ mitnehmen.
Hannover dpa | Cannabiskonsumenten in Niedersachsen können auf eine
zurückhaltendere Strafverfolgung hoffen. Die neue rot-grüne Regierung
plant, die sogenannte Eigenbedarfsgrenze heraufzusetzen, die je nach
Bundesland unterschiedlich hoch ist.
„Es geht um die Bekämpfung der Dealer, nicht der Verbraucher“, zitierte die
Bild-Zeitung Gesundheitsministerin Cornelia Rundt (SPD). Über die Pläne
berichtete auch die Hannoversche Allgemeine Zeitung und zunächst auch der
NDR.
In Niedersachsen wird derzeit der Besitz von bis zu sechs Gramm Cannabis
nicht von der Staatsanwaltschaft verfolgt, in Nordrhein-Westfalen und
Rheinland-Pfalz liegt der Wert zum Beispiel bei zehn Gramm. „Über diese
Grenze müssen wir in den kommenden Monaten diskutieren“, sagte Rundt. Es
gehe aber nicht darum, Drogen zu legalisieren.
Landesjustizministerin Antje Niewisch-Lennartz (Grüne) kündigte an, das
Land wolle für die Strafverfolgung beim Besitz von Cannabis bundesweit
einheitliche Regelungen der Staatsanwaltschaften erreichen.
5 Apr 2013
## TAGS
Cannabis
Konsum
Niedersachsen
Staatsanwalt
Cannabis
Kiffen
## ARTIKEL ZUM THEMA
Cannabis in den USA: Das grüne Gold
Kiffer freut's, die Wirtschaft horcht auf, Al Capones Nachfolger ärgern
sich: In den USA entsteht ein neuer Markt. Das Geschäft mit dem Gras blüht.
Polizeipräsident Lutz Müller: „Wir verniedlichen Cannabis“
Kiffen habe ähnliche Dimensionen erreicht wie das „Koma-Saufen“, sagt
Polizeipräsident Lutz Müller im Interview. Er plant ein
Präventionsprogramm.
Marihuana macht doch nicht dumm: Das kommt gar nicht in die Tüte
Eine amerikanische Langzeitstudie schien im vergangenen Sommer bewiesen zu
haben: Kiffen macht dumm. Doch jetzt regt sich Widerstand – in Norwegen.
You are viewing proxied material from taz.de. The copyright of proxied material belongs to its original authors. Any comments or complaints in relation to proxied material should be directed to the original authors of the content concerned. Please see the disclaimer for more details.