# taz.de -- Höchststrafe für 52-jährigen Täter: Lebenslänglich für Mord i… | |
> Der Mord an einer Mitarbeiterin des Jobcenters in Neuss löste vor einen | |
> halben Jahr Entsetzen aus. Nun wurde der Täter zu einer lebenslangen | |
> Haftstrafe verurteilt. | |
Bild: Seit der Tat im Neusser Jobcenter wurden die Sicherheitsmaßnahmen in den… | |
DÜSSELDORF dpa | Der Messerstecher aus dem Jobcenter von Neuss ist als | |
Mörder zu lebenslanger Haft verurteilt worden. Der 52 Jahre alte | |
Arbeitslose habe heimtückisch gehandelt, als er [1][vor einem halben Jahr] | |
im Büro seiner Sachbearbeiterin plötzlich ein Messer gezückt und die | |
32-Jährige angegriffen habe, befand das Düsseldorfer Landgericht am | |
Freitag. Die Verteidiger kündigten an, gegen das Urteil Revision beim | |
Bundesgerichtshof einzulegen. | |
Der Arbeitslose war mit zwei Messern in der Behörde aufgetaucht, weil er | |
ihr unterstellte, seine persönlichen Daten zu missbrauchen. Er habe eine | |
Datenschutzerklärung missverstanden und fälschlich mit illegalem | |
Datenhandel in Zusammenhang gebracht, über den er einen Fernsehbeitrag | |
gesehen hatte. Dann habe er die Urheber des vermeintlichen Datenhandels | |
„zur Verantwortung ziehen“ wollen. | |
Einer der vier Stiche hatte den Rumpf der 32 Jahre alten Mutter vollständig | |
durchbohrt. Wer derart zusteche, nehme den Tod des Opfers zumindest | |
„billigend in Kauf“, so das Gericht. Die Bluttat in dem Jobcenter löste | |
damals bundesweit Entsetzen aus. Die Sicherheitsmaßnahmen in den Behörden | |
wurden auf den Prüfstand gestellt und [2][vielerorts verschärft]. | |
Die Entscheidung entspricht dem Antrag der Staatsanwaltschaft. Die Anwälte | |
von Eltern, Ehemann und Sohn des Opfers hatten als Nebenkläger ebenfalls | |
die Höchststrafe beantragt. Die Verteidiger hatten die Tat als | |
Körperverletzung mit Todesfolge oder allenfalls als Totschlag gewertet. In | |
beiden Fällen wären 15 Jahre Haft die Höchststrafe. Der Angeklagte hatte | |
die Bluttat zwar gestanden, aber eine Tötungsabsicht vehement bestritten. | |
Der Angeklagte hatte berichtet, dass er in seiner marokkanischen Heimat | |
erst mit 16 Jahren eine richtige Schule besucht habe und das auch nur drei | |
Jahre lang. Ein Sachverständiger hatte dem Angeklagten eine deutlich | |
verminderte Intelligenz mit einem IQ von 75 attestiert. Hinweise auf eine | |
verminderte Schuldfähigkeit wegen einer psychischen Störung hatten die | |
Gutachter nicht feststellen können. | |
5 Apr 2013 | |
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