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# taz.de -- Messerattacke im Jobcenter: „Sie war ein Zufallsopfer“
> Die Mitarbeiterin des Jobcenters in Neuss musste offenbar sterben, weil
> der Täter befürchtete, jemand könnte seine Daten unerlaubt verkaufen.
Bild: Tödlicher Angriff: Am Tag nach der Tat blieben die Türen des Neusser Jo…
BERLIN taz | Einen Tag nach dem mutmaßlichen Mord an einer
Jobcenter-Mitarbeiterin aus Neuss ist klar: Die 32-Jährige starb nicht, wie
zunächst angenommen, weil sie dem Täter eine Leistung verweigerte oder
kürzte. Sie scheint vielmehr ein Zufallsopfer gewesen zu sein, wie die
Polizei am Mittwoch auf einer Pressekonferenz bekannt gab. „Es ging um eine
absolute Nichtigkeit, die in dieser Form in keiner Weise nachvollziehbar
ist“, sagte der Leiter der Düsseldorfer Mordkomission Guido Adler.
Der Täter habe jüngst bei einem anderen Sachbearbeiter im selben Gebäude im
Zuge einer Qualifizierungsmaßname eine Datenschutzerklärung unterschrieben,
so Adler. Wenig später habe der 52-jährige Arbeitssuchende im Fernsehen
einen Bericht über Datenmissbrauch gesehen. Bei einer ersten Vernehmung gab
der Mann an, er habe Angst gehabt, Unbefugte könnten seine Daten
weitergeben und damit Geld verdienen. Deshalb habe er den Sachbearbeiter
zur Rede stellen wollen.
Das Jobcenter in Neuss wird nach Angaben der Polizei nicht bewacht. Als er
den Sachbearbeiter nicht antraf, ging er zu Irene N., die ihn seit März
2012 betreute und an den Kollegen verwiesen hatte. Weil die
Jobcenter-Mitarbeiterin, die nach der Attacke im Krankenhaus verstarb und
einen Sohn hinterlässt, einen Termin mit einem anderen Kunden hatte, bat
sie den Beschuldigten, das Büro zu verlassen.
Daraufhin zückte der mutmaßliche Mörder ein Messer und stach nach Angaben
der Polizei auf die Frau ein. Als das erste Messer abbrach – warum, ist
noch nicht bekannt – zückte er ein zweites, handesübliches Küchenmesser mit
einer Klingenlänge von zwanzig Zentimetern und attackierte die Frau drei
Mal. Zwar gab er bei der Vernehmung an, er habe sie nur verletzen wollen.
Das nimmt die Staatsanwaltschaft dem Beschuldigten aber nicht ab.
## Keine Anhaltspunkte für Unzurechnungsfähigkeit
„Die Verletzungen und die Wucht, mit der der Beschuldigte zustach, sprechen
eindeutig für eine Tötungsabsicht“, sagte Staatsanwältin Britta Zur. Zwei
Mal habe er dem Opfer das Messer bis zum Schaft in den Bauch gerammt, ein
weiteres Mal in den Oberschenkel. Dann verließ er das Jobcenter mit dem
Messer in der Hand.
Ob der Täter zur Tatzeit geistig zurechnungsfähig war, ist noch nicht
bekannt. „Wir haben aber bisher keine Anhaltspunkte, die dagegen sprechen,
den Beschuldigten in Untersuchungshaft zu stecken“, sagte Zur. Durch die
Schreie des Opfers alarmiert, riefen Kollegen die Polizei.
Diese nahm den mutmaßlichen Mörder auf der dem Jobcenter gegenüberliegenden
Straßenseite fest. Nach Angaben der Polizei ist der Mann geschieden und
Vater von fünf Kindern. Straftaten habe er sich bislang nicht zuschulden
kommen lassen, so Adler. Die Staatsanwaltschaft hat Haftbefehl wegen Mordes
beantragt.
27 Sep 2012
## AUTOREN
Marlene Halser
## TAGS
Urteil
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