# taz.de -- Linke-Abgeordnete verurteilt: Geldstrafe für Schotter-Aufruf | |
> Schon der Aufruf zum „Schottern“ ist eine Straftat, sagen die Richter. | |
> Zwei Politikerinnen haben sich in Lüneburg dazu bekannt, eine nicht. | |
Bild: Buddeln verboten: Linke-Abgeordneten müssen für einen Aufruf zum Schott… | |
LÜNEBURG dpa | Wegen eines Aufrufs zum „Schottern“ sind die beiden | |
Linken-Bundestagsabgeordneten Sevim Dagdelen und Inge Höger zu Geldstrafen | |
verurteilt worden. Auch die frühere niedersächsische Landtagsabgeordnete | |
Christel Wegner muss wegen öffentlichen Aufrufs zu Straftaten zahlen, | |
entschied am Dienstag das Amtsgericht Lüneburg. | |
Höger soll 4500 Euro zahlen, Dagdelen wegen ihres Geständnisses nur die | |
Hälfte. Wegner wurde zu 750 Euro verurteilt. Mit dem Entfernen von | |
Schottersteinen aus dem Gleisbett hatten Atomkraftgegner versucht, die | |
Castor-Transporte nach Gorleben zu stoppen. Das Gericht sah darin eine | |
Störung öffentlicher Betriebe nach Paragraf 316b des Strafgesetzbuches. | |
Bereits der Aufruf dazu sei eine Straftat, entschied das Gericht wie | |
bereits in früheren Fällen. | |
Dagdelen und Wegner beriefen sich vor dem Amtsgericht auf zivilen | |
Ungehorsam und räumten ein, unterzeichnet zu haben. „Atomkraftwerke sind | |
das Verbrechen - nicht der Widerstand dagegen“, erklärte Dagdelen am | |
Dienstag. „Nicht der Aufruf zu zivilem Ungehorsam gegen die Atommafia | |
gehört vor Gericht, sondern die Machenschaften der Atommafia gehören vor | |
Gericht.“ Höger wollte keine Aussage zur Anklage machen. | |
Deshalb wurden Dagdelen und Wegner zu 15 Tagessätzen von jeweils 150 | |
beziehungsweise 50 Euro verurteilt, Höger wie von der Staatsanwaltschaft | |
beantragt zu 30 Tagessätzen von 150 Euro. Mehrfach habe sich Höger auf | |
ihrer Homepage und in den Medien zum Schottern bekannt, erklärte die | |
Richterin. Deshalb sei sie überzeugt davon, dass die Politikerin | |
unterzeichnet habe. | |
## Altruistische Motivation für das Gemeinwohl | |
Den drei Politikerinnen hielt das Gericht eine altruistische Motivation für | |
das Gemeinwohl zugute. Sie hatten zuvor ein Angebot abgelehnt, das | |
Verfahren gegen Zahlung von 500 Euro an den Verein „Kinder von Tschernobyl“ | |
einzustellen. Die Höchststrafe für den Aufruf hätte theoretisch bei fünf | |
Jahren Freiheitsstrafe gelegen. | |
Am 9. April war bereits der Linken-Bundestagsabgeordnete Jan van Aken zu | |
2250 Euro verurteilt worden. Am 21. Mai soll sich Diether Dehm als vierter | |
Bundestagsabgeordneter der Linken vor dem Amtsgericht verantworten. Der | |
Bundestag hatte im November die Immunität der vier Linken-Politiker | |
aufgehoben. | |
Die stellvertretende Linke-Vorsitzende Sahra Wagenknecht hatte bereits im | |
April 2012 durch Zahlung von 500 Euro der Einstellung des Verfahrens | |
zugestimmt. Wegner war im Februar 2008 aus der Linksfraktion im Landtag | |
ausgeschlossen worden und blieb bis zu ihrem Ausscheiden 2013 fraktionslos. | |
Insgesamt waren wegen des Internet-Aufrufs vom Herbst 2010 zunächst gegen | |
rund 1780 Menschen Ermittlungen eingeleitet worden. | |
23 Apr 2013 | |
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