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# taz.de -- Bundestag muss weiter an NPD zahlen: NPD bleibt am Staatstropf
> Die rechtsextreme Partei kann aufatmen. Trotz des gefälschten
> Rechenschaftsberichts erhält sie die halbjährlichen Abschlagszahlungen.
Bild: Gegen den Euro hetzt die NPD mit Vergnügen, Geld vom Staat wird trotzdem…
KARLSRUHE dpa | Der Bundestag muss der rechtsextremen NPD die für Mai und
August anstehenden Abschlagszahlungen aus der staatlichen
Parteienfinanzierung vorerst auszahlen. Das hat das
Bundesverfassungsgericht in einer Eilentscheidung am Dienstag entschieden.
Wenn die Partei jetzt kein Geld bekäme, könne sie im Bundestagswahlkampf
nur eingeschränkt für sich werben, heißt es in der Entscheidung. Der
Bundestag hatte die Auszahlung der Mittel aus der staatlichen
Parteienfinanzierung gestoppt, weil die NPD eine Strafe in Höhe von 1,27
Millionen Euro wegen eines fehlerhaften Rechenschaftsberichts 2007 bislang
nicht beglichen hatte.
Die Partei hatte dagegen geklagt. Die NPD bekommt - wie andere Parteien
auch - Geld aus der staatlichen Parteienfinanzierung. Diese richtet sich
nach den bei Europa-, Bundestags- und Landtagswahlen erzielten Stimmen und
nach den Beiträgen und Spenden, die eine Partei einnimmt. Das Geld wird
vierteljährlich in Abschlagszahlungen verteilt. Seit Jahresbeginn hat die
NPD aber nichts mehr bekommen. Die Zahlungen sollten eigentlich ausgesetzt
bleiben, bis die Partei ihre Schuld getilgt hat. Die Partei musste daher im
April ihre hauptamtlichen Mitarbeiter entlassen.
Der Bundestag teilte mit, die Bundestagsverwaltung werde der einstweiligen
Anordnung entsprechen und zum 15. Mai und 15. August 2013
Abschlagszahlungen in Höhe von jeweils circa 303 000 Euro an die NPD
auszahlen. "Bundestagspräsident Norbert Lammert nimmt die im Eilverfahren
ergangene einstweilige Anordnung des Bundesverfassungsgerichts mit Respekt
zur Kenntnis und weist darauf hin, dass dies keine Vorentscheidung
zugunsten der NPD, sondern Ergebnis einer Folgenabwägung sei", hieß es.
Ob die Strafe zu Recht verhängt worden ist oder nicht, will das
Verfassungsgericht in einem länger dauernden Hauptsacheverfahren klären.
Dann will es eigenen Angaben zufolge auch prüfen, ob das Sanktionsrecht bei
Fehlern in Partei-Rechenschaftsberichten überhaupt verfassungsgemäß ist.
Sollte die Millionenstrafe sich dann als rechtmäßig herausstellen, könne
die ausstehende Summe immer noch mit späteren Abschlagszahlungen verrechnet
werden, heißt es.
15 May 2013
## TAGS
NPD
Rechtsextremismus
Sachsen-Anhalt
Sachsen
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