# taz.de -- Bundestag muss weiter an NPD zahlen: NPD bleibt am Staatstropf | |
> Die rechtsextreme Partei kann aufatmen. Trotz des gefälschten | |
> Rechenschaftsberichts erhält sie die halbjährlichen Abschlagszahlungen. | |
Bild: Gegen den Euro hetzt die NPD mit Vergnügen, Geld vom Staat wird trotzdem… | |
KARLSRUHE dpa | Der Bundestag muss der rechtsextremen NPD die für Mai und | |
August anstehenden Abschlagszahlungen aus der staatlichen | |
Parteienfinanzierung vorerst auszahlen. Das hat das | |
Bundesverfassungsgericht in einer Eilentscheidung am Dienstag entschieden. | |
Wenn die Partei jetzt kein Geld bekäme, könne sie im Bundestagswahlkampf | |
nur eingeschränkt für sich werben, heißt es in der Entscheidung. Der | |
Bundestag hatte die Auszahlung der Mittel aus der staatlichen | |
Parteienfinanzierung gestoppt, weil die NPD eine Strafe in Höhe von 1,27 | |
Millionen Euro wegen eines fehlerhaften Rechenschaftsberichts 2007 bislang | |
nicht beglichen hatte. | |
Die Partei hatte dagegen geklagt. Die NPD bekommt - wie andere Parteien | |
auch - Geld aus der staatlichen Parteienfinanzierung. Diese richtet sich | |
nach den bei Europa-, Bundestags- und Landtagswahlen erzielten Stimmen und | |
nach den Beiträgen und Spenden, die eine Partei einnimmt. Das Geld wird | |
vierteljährlich in Abschlagszahlungen verteilt. Seit Jahresbeginn hat die | |
NPD aber nichts mehr bekommen. Die Zahlungen sollten eigentlich ausgesetzt | |
bleiben, bis die Partei ihre Schuld getilgt hat. Die Partei musste daher im | |
April ihre hauptamtlichen Mitarbeiter entlassen. | |
Der Bundestag teilte mit, die Bundestagsverwaltung werde der einstweiligen | |
Anordnung entsprechen und zum 15. Mai und 15. August 2013 | |
Abschlagszahlungen in Höhe von jeweils circa 303 000 Euro an die NPD | |
auszahlen. "Bundestagspräsident Norbert Lammert nimmt die im Eilverfahren | |
ergangene einstweilige Anordnung des Bundesverfassungsgerichts mit Respekt | |
zur Kenntnis und weist darauf hin, dass dies keine Vorentscheidung | |
zugunsten der NPD, sondern Ergebnis einer Folgenabwägung sei", hieß es. | |
Ob die Strafe zu Recht verhängt worden ist oder nicht, will das | |
Verfassungsgericht in einem länger dauernden Hauptsacheverfahren klären. | |
Dann will es eigenen Angaben zufolge auch prüfen, ob das Sanktionsrecht bei | |
Fehlern in Partei-Rechenschaftsberichten überhaupt verfassungsgemäß ist. | |
Sollte die Millionenstrafe sich dann als rechtmäßig herausstellen, könne | |
die ausstehende Summe immer noch mit späteren Abschlagszahlungen verrechnet | |
werden, heißt es. | |
15 May 2013 | |
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