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# taz.de -- Münchener Prügelpolizist: Nicht zum ersten Mal ausgeteilt
> Der Polizist, der einer Münchnerin das Nasenbein brach, bleibt im Dienst.
> Die Polizei bietet nun von sich aus eine Entschädigung an.
Bild: Nicht die Hände eines Unschuldigen: Frank W. im Gericht.
MÜNCHEN taz | Es war ein sehr mildes Urteil: Zehn Monate Haft, ausgesetzt
zur Bewährung, und 3.000 Euro Strafe bekam der Polizist, der im Januar der
23-jährigen Teresa Z. das Gesicht zertrümmert hatte. Am Dienstag hatte er
sich am Münchner Amtsgericht wegen des Vorwurfs der vorsätzlichen
Körperverletzung im Amt verantworten müssen – und war schuldig gesprochen
worden.
Am Mittwoch legte die Polizei freiwillig nach. Anders als der prügelnde
Polizist vor Gericht, entschuldigte sich Münchens Polizeipräsident Hubert
Andrä schriftlich bei der jungen Frau. Dies sagte Teresa Z.s Anwalt Franz
J. Erlmeier der taz.
Auch eine Entschädigung bot die Polizei der Tierarzthelferin an, obwohl der
jungen Frau vom Gericht kein Schadensersatz zugesprochen worden war.
Rechtsanwalt Erlmeier muss nun zusammen mit seiner Mandantin den Schaden
beziffern. Wenn man sich einige, sei die Polizei laut dem Schreiben zu
einer Zahlung bereit.
Rechtsanwalt Erlmeier wertet dies als Zeichen dafür, dass es in dem Fall zu
keiner Berufungsverhandlung kommen wird, obwohl dazu theoretisch noch
Gelegenheit wäre – und dass die Münchner Polizei offenbar sehr darauf
bedacht ist, den Eindruck einer prügelnden Truppe zu vermeiden.
## Schon einmal gewalttätig geworden
Der 33-jährige Polizist hatte Teresa Z. im Januar auf der Polizeiwache
München-Au mit einem Fausthieb das Nasenbein und einen Augenhöhlenboden
gebrochen. Der Richter ging allerdings von einer Provokation der jungen
Frau aus, die den Beamten bespuckt hatte, als sie auf der Pritsche in der
Zelle fixiert war und von mehreren Polizisten festgehalten wurde.
In seinem Schlusswort vor dem Urteil bekräftigte der Polizeibeamte noch
einmal, dass er aus Notwehr gehandelt habe. Lediglich die Verletzung tue im
leid.
Für Teresa Z.s Anwalt ist das „absurd“. „Eine Entschuldigung sieht anders
aus.“ Der Sachverständige vor Gericht habe zweifelsfrei ausgesagt, dass es
zig andere Möglichkeiten gegeben hätte, zu reagieren.
Brisant ist der Fall auch deshalb, weil der Zwischenfall im Januar nicht
das erste Mal war, dass der Beamte überreagierte. Bereits 2010 wurde wegen
des Verdachts auf Körperverletzung im Amt gegen ihn ermittelt. Ebenso wie
Teresa Z. hatte auch damals eine junge Frau die Polizei zur Hilfe gerufen,
in der Hoffnung, diese möge in einem vorausgegangenen Streit schlichten.
Weil die Beamten ihr aber nicht zuhörten, wurde sie wütend. Daraufhin
drückte sie der Polizist gegen ein parkendes Auto und schlug – so die
Aussage der Frau – ihren Kopf fest gegen das Dach. Die Frau war damals im
sechsten Monat schwanger. Weil die Zeugen von damals aber keine Angaben
machten, wurde das Verfahren eingestellt.
## Disziplinarverfahren steht bevor
Ob der milden Strafe, die der Polizeibeamte nun im Fall Teresa Z. bekam,
wird er nicht automatisch vom Dienst entfernt. Das wäre erst bei einer
Mindeststrafe von 12 Monaten der Fall. Jedoch steht ihm ein
innerpolizeiliches Disziplinarverfahren bevor. Für Rechtsanwalt Erlmeier
steht fest: „Dieser Mann ist charakterlich nicht für den Polizeidienst
geeignet.“
Mit dem Ausgang des Verfahrens ist Teresa Z.s Anwalt dennoch zufrieden.
„Die Polizei hat reagiert, zwar widerwillig, aber immerhin“, sagte er der
taz. „Und die Polizisten werden dieses Urteil diskutieren und sich bei
ihren Einsätzen künftig defensiver verhalten“, hofft er. „Die Konsequenzen
sind sichtbar geworden.“
7 Aug 2013
## AUTOREN
Marlene Halser
## TAGS
Teresa Z.
Polizisten
München
Schwerpunkt Polizeigewalt und Rassismus
Polizei
Teresa Z.
Teresa Z.
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entschuldigt.
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