| # taz.de -- Kommentar Prügelpolizist: Schläger vom Dienst | |
| > Das Urteil gegen den Münchner Polizisten, der die 23-jährige Teresa Z. | |
| > krankenhausreif schlug, ist zu milde. Gegen ihn wurde schon mal | |
| > ermittelt. | |
| Bild: Teresa Z. mit ihrem Anwalt im Gerichtssaal. | |
| Zehn Monate Haft auf Bewährung und eine Geldstrafe von 3.000 Euro: So | |
| lautet das Urteil, das am Dienstag im Prozess gegen den Münchner Polizisten | |
| Frank W. gesprochen wurde, der im Januar die 23-jährige Teresa Z. auf der | |
| Wache grundlos krankenhausreif schlug. | |
| Das ist ein viel zu mildes Urteil. Denn es bedeutet, dass der Beamte | |
| weiterhin als Polizist tätig sein darf – erst bei einer Verurteilung zu | |
| einer Freiheitsstrafe von mindestens zwölf Monaten würde er automatisch aus | |
| dem Dienst entfernt. | |
| Es war nicht das erste Mal, dass Frank W. sich als grobe Fehlbesetzung | |
| erwies. Bereits 2010 wurde wegen des Verdachts auf Körperverletzung im Amt | |
| gegen ihn ermittelt – in einem ganz ähnlich gelagerten Fall. Auch damals | |
| hatte eine junge Frau die Polizei gerufen, in der Hoffnung diese sei in der | |
| Lage, in einem vorausgegangenen Streit zu schlichten. Weil die Polizisten | |
| ihr aber nicht zuhörten, wurde sie wütend. Daraufhin drückte sie Frank W. | |
| gegen ein parkendes Auto und schlug ihr – so die Aussage – den Kopf fest | |
| gegen das Dach. Die Frau war im sechsten Monat schwanger. | |
| Das Ermittlungsverfahren wurde damals eingestellt. Weil die Zeugen keine | |
| Angaben machen wollten, konnte der Schlag nicht nachgewiesen werden. Teresa | |
| Z. hingegen hatte sichtbare Beweise. Im Krankenhaus schoss sie ein Foto von | |
| ihrem lädierten Gesicht: Der Polizist hatte ihr in der Zelle das Nasenbein | |
| gebrochen, obwohl sie bereits fixiert auf einer Pritsche lag. | |
| Vor Gericht war sich der Polizist keiner Schuld bewusst und blieb bei | |
| seiner absurden Behauptung, er habe aus Notwehr gehandelt. Das bedeutet, | |
| dass Frank W. immer wieder so handeln würde. Damit stellt er eine Gefahr | |
| für die Allgemeinheit dar und gehört dringend aus dem Polizeidienst | |
| entfernt – sogar aus dem bayerischen. | |
| 7 Aug 2013 | |
| ## AUTOREN | |
| Marlene Halser | |
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