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# taz.de -- Prozess gegen Künstler Meese: Heil Freispruch!
> Den Hitlergruß zu zeigen, ist strafbar. Doch wann ist es Kunst? Darüber
> hat das Amtsgericht Kassel entschieden und den Künstler Jonathan Meese
> freigesprochen.
Bild: Yes, Sir Hitler, yes! Jonathan Meese.
KASSEL dpa | Freispruch für Jonathan Meese: Im Prozess um den verbotenen
Hitlergruß hat das Amtsgericht Kassel am Mittwoch zugunsten der
Kunstfreiheit entschieden. „Es ist klar, dass der Angeklagte sich nicht mit
nationalsozialistischen Symbolen oder Hitler identifiziert, sondern das
Ganze eher verspottet“, sagte die Vorsitzende Richterin.
Meese war das Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen
vorgeworfen worden. Er hatte in einem Spiegel-Gespräch zum Thema
„Größenwahn in der Kunst“ im Juni 2012 in Kassel die „Diktatur der Kuns…
gefordert und den Arm zweimal zu dem verbotenen Gruß gehoben.
Es sei bei der Performance um eine Kunstdiskussion gegangen, urteilte die
Richterin. Zudem sei die Atmosphäre auch im Zusammenhang mit der damals
bevorstehenden Weltkunstausstellung Documenta „aufgeladen mit Kunst“
gewesen.
Meese zeigte sich nach dem Freispruch erleichtert. „Die Kunst hat hier
triumphiert. Jetzt bin ich befreit“, betonte er. In seinem fast eine halbe
Stunde dauernden Schlusswort hatte er sich zuvor von jeder Ideologie
distanziert. „Ich kann einen Apfel malen, ohne je einen Apfel gegessen zu
haben. Ich kann den Hitlergruß machen, ohne etwas damit zu tun zu haben.
Das geht“, betonte er.
## Staatsanwaltschaft prüft Berufung
Staatsanwalt Enrico Weigelt betonte, er werde das Urteil auf eine mögliche
Berufung prüfen. „Dann mal schauen, was man draus macht.“ Die
Staatsanwaltschaft hatte in dem Verfahren eine Geldstrafe von 12.000 Euro
gefordert. Das Gesetz garantiere nicht die grenzenlose Kunstfreiheit, sagte
Weigelt. Im Namen der Kunst dürfe man auch nicht straflos töten, verletzen
oder einsperren.
Die Verteidigung des 43 Jahre alten Künstlers hatte auf Freispruch
plädiert. Der Hitlergruß sei Teil einer Inszenierung gewesen. Meese sei
nicht als Privatmensch dort gewesen, sondern als Bühnenfigur. Es sei keine
persönliche Äußerung gewesen.
„Es handelte sich unzweifelhaft um ein Werk der Kunst“, betonte sein
Verteidiger Pascal Decker. Anwältin Heide Sandkuhl konstatierte: „Man muss
das, was Jonathan Meese macht, nicht mögen, aber man darf es nicht
verurteilen.“ Dem folgte das Gericht.
In Mannheim dagegen droht Meese noch juristischer Ärger. Die
Staatsanwaltschaft ermittelt wegen möglicher Volksverhetzung. Der Künstler
hatte bei einer Theateraufführung im Juni mehrmals den Hitlergruß gezeigt
und eine Alien-Puppe mit einem Hakenkreuz beschmiert.
14 Aug 2013
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